Gemeinsamer Appell der Berliner Wirtschaftsverbände: „Lasst den Mittelstand nicht im Stich!“

Berlin, 16. April 2020. Heute haben 17 Berliner Wirtschaftsverbände, darunter die Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V.  gemeinsam den Berliner Senat aufgefordert, ein erweitertes Zuschussprogramm für mittelständische Unternehmen zu beschließen. Sie sehen sowohl im Vergleich zu kleineren Unternehmen als auch zu mittlerweile 14 anderen Bundesländern eine erhebliche Förderlücke, die geschlossen werden müsse.

 

Das Programm soll mindestens für Unternehmen mit 10 bis 100 Beschäftigten und unabhängig von Bundeskrediten zur Verfügung gestellt werden. Die Verbände empfehlen eine Staffelung der Zuwendungen bis 50 Beschäftigte in Höhe von 30.000 Euro und bis 100 Beschäftigte bei 60.000 Euro. Zudem solle der Senat sich dafür einsetzen, dass Unternehmen, die Corona-bedingte Kredite in Anspruch nehmen, Zinsen und Tilgungen dieser Kredite künftig steuerlich geltend machen können.

 

Mittelständische Unternehmen prägen die Berliner Wirtschaftsstruktur und haben in den vergangenen Jahren maßgeblich zum Wachstum von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen in Berlin beigetragen. So entfallen 80 Prozent der Umsätze und 85 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze auf Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. Nur ein Teil dieser rund 17.500 Unternehmen wird nach Prognose der Verbände Zuschüsse beantragen. Daher werde voraussichtlich ein Programmvolumen von 400 bis 500 Millionen Euro benötigt. Zum Vergleich: Brandenburg hat seinen Rettungsschirm auf ein Volumen von 2 Milliarden Euro ausgedehnt.

 

Mit dem neuen Soforthilfe-Paket für Unternehmen von elf bis 100 Beschäftigten, das der Senat am 9. April angekündigt hat, stehen hingegen weiterhin Kredite im Vordergrund. Zuschüsse werden den Unternehmen erst gewährt, wenn eine Ablehnung des Kreditantrags auf Bundesmittel vorliegt. Nach Einschätzung der Verbände helfen Kredite den Unternehmen aktuell aber nur bedingt: Angesichts des erzwungenen Stillstands und der unsicheren Perspektive, wann die Krise endet, fehle vielen Unternehmen die Kapitaldienstfähigkeit. Dies mache ein Zuschussprogramm unabdingbar.

 

Die gemeinsame Erklärung der Verbände finden Sie hier.

Heftige Kritik der Fuhrgewerbe-Innung an Berlins Verkehrssenatorin Günther

(Berlin 02.04.2020) Deutliche Worte findet die Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. in einem Schreiben an Berlins Verkehrssenatorin Günther für das in der vergangenen Woche gestartete Pilotprojekt temporärer Radverkehrsstreifen. Darin kritisiert Ulrich Schulz, der Vorsitzende des in diesen Tagen 133 Jahre alt gewordenen Unternehmerverbandes, die Instinkt- und Taktlosigkeit, mit der in dieser schwierigen Zeit so getan wird, als seien Radverkehrsstreifen gegenwärtig die vordringlichste Aufgabe der Verkehrspolitik.

 

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Fuhrgewerbe-Innung dankt den Verkehrsunternehmen der Region für die Leistungen in der Corona-Krise

Die Fuhrgewerbe-Innung dankt allen Mitgliedsunternehmen in den Segmenten des Güter- und Omnibusverkehrs, die mit ihren Leistungen die Ver- und Entsorgung sowie die Mobilität der Bürger in Berlin und Brandenburg sichern!

 

Unternehmer, Disponenten, Kraftfahrer und Lageristen haben in den vergangenen Tagen eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie leistungsfähig das Verkehrsgewerbe auch in solchen herausfordernden Zeiten ist. Als Bindeglieder vor allem zwischen den Produzenten und den Logistikzentren des Handels sowie in den Logistiknetzen bis zur letzten Filiale und in der Krankenhausversorgung, aber auch bei der aufrecht erhaltenen Ver- und Entsorgung der Versorgungsunternehmen und der Bauwirtschaft haben die Transportunternehmen dafür gesorgt, dass systemkritischen Infrastrukturen handlungsfähig bleiben.

 

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bdo-Resolution Resolution: Gesundheit, Mobilität und Wirtschaft sichern. Für heute, morgen und übermorgen.

 

Vorbemerkungen: Deutschland, Europa und die Welt erleben derzeit eine beispiellose Krise durch die Coronavirus-Pandemie. Diese Entwicklung betrifft alle wesentlichen Teile des öffentlichen Lebens in Deutschland und macht mitunter dramatische Veränderungen und Schritte notwendig.

Auch und gerade der Personenverkehr mit Bussen ist im Nah- und im Fernverkehr sowie als tragende Säule des Tourismus von der aktuellen Entwicklung massiv betroffen. Die Busbranche, das sollte angesichts der angespannten Situation nicht vergessen werden, ist eine wichtige Säule der Verkehrswende und des Klimaschutzes. Den Unternehmen der Branche fällt gleichzeitig eine besondere Verantwortung als Garant für Mobilität zu, der sie sich verpflichtet fühlen. Daraus folgernd verdienen sie Unterstützung.

 

Hier gehts zur vollständigen bdo-Resolution

Fuhrgewerbe-Innung sieht sich durch Umweltbundesamt bestätigt

2019 wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ Luft an rund 20 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. 2018 waren es noch 42 Prozent. Insgesamt ist die Belastung mit Stickstoffdioxid deutschlandweit weiter rückläufig. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Hierbei sind überwiegend nur die etwa 400 automatisch messenden Stationen berücksichtigt. Die Daten von ca. 130 der 140 in Laboren analysierten Passivsammlern liegen erst im Mai 2020 vor. Beim Feinstaub gab es 2019 erstmals keine Überschreitungen des derzeit geltenden Grenzwertes.

Der Rückgang der mittleren NO2-Konzentrationen an verkehrsnahen Messstationen um etwa drei Mikrogramm pro Kubikmeter lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen: Lokale Maßnahmen wie zum Beispiel Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse, nationale Maßnahmen wie Softwareupdates sowie die jährlich stattfindende Erneuerung der Fahrzeugflotte und meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen beeinflussen. Modellierungen zeigen, dass Softwareupdates und Flottenerneuerung 2019 eine Minderung von ein bis zwei Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter bewirkten. Davon sind rund drei Viertel auf neue, sauberere Fahrzeuge zurückzuführen und nur etwa ein Viertel auf die Wirkung der Softwareupdates.

Diese Zahlen belegen, daß die turnusmäßigen Flottenerneuerungen bei PKW, LKW und Bussen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation leisten, ein Aspekt, den die Fuhrgewerbe-Innung in den Diskussionen um den Luftreinhalteplan und Fahrverbote für Dieselfahrzeuge immer wieder hervorgehoben hat. Nach Auffassung der Innung bieten echte Anreize zur Fuhrparkmodernisierung deutliche höhere Potentiale zur Verbesserung der Situation und stoßen auf größere Akzeptanz als aktionistische Verbotsdiskussionen.

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