Grundlehrgang Abfallrecht

Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, und für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gelten die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Anzeige und Erlaubnisverordnung - und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (AbfAEV) und EfbV). Betroffen sind somit Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Park- und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle einsammeln und befördern, Betreiber von Anlagen zur Lagerung, Behandlung, Verwertung und/oder Beseitigung von Abfällen.

Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde (in Berlin und Brandenburg ist dies die SBB Sonderabfallgesellschaft mbH) erteilt.

Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.

Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 EfbV bzw. § 4 und § 5 AbfAEV die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde
anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) 
vorgeschrieben.

Die FGIBB Service GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Fuhrgewerbe-Innung Berlin - Brandenburg e.V. ist zwar für die Durchführung derartiger Lehrveranstaltungen von der zuständigen Senatsverwaltung behördlich nicht mehr anerkannt, vermittelt ab Interessenten an anerkannte Bildungsstätten.


Der Grundlehrgang richtet sich an verantwortliche Personen nach EfbV oder AbfAEV, die gegenüber der zuständigen Behörde, der Technischen Überwachungsorganisation eines Entsorgungsfachbetriebes oder der zuständigen Entsorgergemeinschaft den erforderlichen
Fachkundenachweis nach § 9 EfbV oder § 4 und § 5 AbfAEV 
erbringen müssen.

Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Person gemäß § 9 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Transportunternehmens mit Beförderungserlaubnis verantwortlichen Person gemäß § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung, da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw. technische Entwicklungsstand vermittelt wird.

Fortbildungslehrgang Abfall

Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.

Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulunge
n (Fortbildungslehrgang nach § 9 Abs. 3 Satz 2 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV) zu ergänzen.

Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,

  • alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
  • alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt

an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.

Die FGIBB Service GmbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Fuhrgewerbe-Innung Berlin - Brandenburg e.V. ist für die Durchführung derartiger Lehrveranstaltungen behördlich anerkannt und führt sie in regelmäßigen Abständen durch.

Der Kurs richtet sich an verantwortliche Personen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die bereits einen Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) nach § 9 EfbV oder § 4 und § 5 AbfAEV absolviert haben und sich gemäß § 9  Abs. 3 Satz 2 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Absatz 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen.

Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen aktuellen Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Person gemäß § 9 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung von Unternehmen, die beförderungserlaubnispflichtige Abfälle sammeln und befördern, verantwortlichen Personen gemäß § 5 Absatz 3 AbfAEV, da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw. technische Entwicklungsstand vermittelt wird.

Der zeitliche Umfang des Kurses beträgt für die Bereiche EfbV und AbfAEV 15 Lehreinheiten zu je 45 Minuten und ist behördlich anerkannt.

Die Lehrgangsgebühr für die Teilnahme in Präsenz beträgt 500,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. aktuell gültiger MwSt. und beinhaltet Lehrgangsmaterial und Verpflegung. Für Nichtmitglieder beträgt die Lehrgangsgebühr 560,00 € netto zzgl. aktuell gültiger MwSt.

 

Die Lehrgangsgebühr für die Online-Teilnahme beträgt (durch den Wegfall der Verpflegung) 480,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. aktuell gültiger MwSt.. Für Nichtmitglieder beträgt die Lehrgangsgebühr 540,00 € netto zzgl. aktuell gültiger MwSt.

 

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Die Termine für das Jahr 2024 lauten:

 

 

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