Terminkalender

16 - 22 Oktober, 2023
16. Oktober
  • Güterkraftverkehrslehrgang "Crash-Kurs" (Tag 6 von 10)
    Montag, 16. Oktober 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Bezogen auf die im Unterricht behandelten Themen erhalten die Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstag ein Exemplar des im AKS Verlag erschienenen Lehrbuchs: „Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr“, dessen Preis im Lehrgangsentgelt bereits enthalten ist. Dieses beinhaltet den prüfungsrelevanten Stoff in übersichtlicher Form und hat viele Generationen von Prüflingen erfolgreich auf die IHK-Fachkundeprüfung vorbereitet. Es eignet sich zudem hervorragend als Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis. Im Anschluss an den prüfungsvorbereitenden Lehrgang ist das Ablegen der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr vorgesehen.

    Seit dem Jahr 2020 werden die Prüfungen (für den Güterkraftverkehr) ausschließlich von den Brandenburger IHK abgenommen. Die Terminierung der Prüfungstermine erfolgt in einem rollierenden System. Die jeweiligen Prüfungstermine können den Homepages der einzelnen IHK entnommen werden. Auch Berliner müssen demnach an einer der Brandenburger IHK ihre Prüfung ablegen. Prüfungsorte sind abwechselnd Potsdam, Schönefeld und Erkner sowie Cottbus und Frankfurt/Oder.

     

    Teilnahmegebühr:

    925,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

    1.175,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

17. Oktober
  • Güterkraftverkehrslehrgang "Crash-Kurs" (Tag 7 von 10)
    Dienstag, 17. Oktober 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Bezogen auf die im Unterricht behandelten Themen erhalten die Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstag ein Exemplar des im AKS Verlag erschienenen Lehrbuchs: „Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr“, dessen Preis im Lehrgangsentgelt bereits enthalten ist. Dieses beinhaltet den prüfungsrelevanten Stoff in übersichtlicher Form und hat viele Generationen von Prüflingen erfolgreich auf die IHK-Fachkundeprüfung vorbereitet. Es eignet sich zudem hervorragend als Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis. Im Anschluss an den prüfungsvorbereitenden Lehrgang ist das Ablegen der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr vorgesehen.

    Seit dem Jahr 2020 werden die Prüfungen (für den Güterkraftverkehr) ausschließlich von den Brandenburger IHK abgenommen. Die Terminierung der Prüfungstermine erfolgt in einem rollierenden System. Die jeweiligen Prüfungstermine können den Homepages der einzelnen IHK entnommen werden. Auch Berliner müssen demnach an einer der Brandenburger IHK ihre Prüfung ablegen. Prüfungsorte sind abwechselnd Potsdam, Schönefeld und Erkner sowie Cottbus und Frankfurt/Oder.

     

    Teilnahmegebühr:

    925,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

    1.175,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

  • Zusatz-Seminar "Sozialvorschriften für Disponenten, Verkehrsleiter und Fuhrparkverantwortliche"
    Dienstag, 17. Oktober 2023, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Unsere Seminare der letzten Jahre zum Thema digitale Tachografen und Sozialvorschriften mit Göran Kronberg, zertifizierter Sachverständiger auf diesem Gebiet, erhielten einen großen Zuspruch. Mit Umsetzung des EU-Mobilitätspaketes
    dieses sehr komplexe Thema brandaktuell.

    Nach einer Statistik des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) sind knapp 75 % aller Verstöße auf das Fahrpersonalrecht und davon wiederum ca. 70 % auf Fehler bei der Bedienung der Kontrollgeräte und bei den Nachweispflichten zurückzuführen! Deshalb erläutert unser Experte anhand praktischer Beispiele die korrekte Bedienung der Fahrtenschreiber unterschiedlicher Hersteller und Generationen und deren rechtskonformer Anwendung.

     

    Dieses Spezialseminar für Fuhrparkverantwortliche / Disposition gibt Ihnen Rechtssicherheit im Fahrpersonalrecht und fundierte Antworten zu den häufi gsten Mythen. Lernen Sie die digitalen Daten korrekt zu analysieren,
    Verstöße zu vermeiden und direkte Vorteile für das Unternehmen zu nutzen.

    Die neuen Smart-Tachografen weisen weitere Besonderheiten auf und erweitern die Pflichten des Unternehmers
    und der Unternehmerin. Daher ist fundiertes Wissen unabdingbar für jede/n Unternehmer/-in.

    Seit dem 20.08.2020 gelten bereits die ersten neuen Vorschriften, andere treten sukzessive in Kraft. Die Pflicht zur Umrüstung auf den neuen Smart Tacho Version 2 wurde erheblich verkürzt. Vermeiden Sie Bußgelder durch die
    Anwendung Ihrer neuen Kenntnisse!

    Praxisteil an Simulatoren und Trainingsgeräten – inklusive der SMART-Tachografen und mit G2-Fahrerkarten (verschiedene Versionen, Generationen und Hersteller).

    Das angebotene Seminar ist bei Vorliegen der notwendigen Fördervoraussetzungen förderfähig durch das Förderprogramm "Weiterbildung" des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) - vormals BAG.


    Wichtig: Das Seminar richtet sich vornehmlich an Verkehrsleiter, Fuhrparkverantwortliche und in der Disposition Tätige.

     


    Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 16 Personen begrenzt.

     

    Teilnahmegebühr: 195,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt. 245,00 € netto für Nichtmitglieder zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

18. Oktober
  • Güterkraftverkehrslehrgang "Crash-Kurs" (Tag 8 von 10)
    Mittwoch, 18. Oktober 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Bezogen auf die im Unterricht behandelten Themen erhalten die Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstag ein Exemplar des im AKS Verlag erschienenen Lehrbuchs: „Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr“, dessen Preis im Lehrgangsentgelt bereits enthalten ist. Dieses beinhaltet den prüfungsrelevanten Stoff in übersichtlicher Form und hat viele Generationen von Prüflingen erfolgreich auf die IHK-Fachkundeprüfung vorbereitet. Es eignet sich zudem hervorragend als Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis. Im Anschluss an den prüfungsvorbereitenden Lehrgang ist das Ablegen der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr vorgesehen.

    Seit dem Jahr 2020 werden die Prüfungen (für den Güterkraftverkehr) ausschließlich von den Brandenburger IHK abgenommen. Die Terminierung der Prüfungstermine erfolgt in einem rollierenden System. Die jeweiligen Prüfungstermine können den Homepages der einzelnen IHK entnommen werden. Auch Berliner müssen demnach an einer der Brandenburger IHK ihre Prüfung ablegen. Prüfungsorte sind abwechselnd Potsdam, Schönefeld und Erkner sowie Cottbus und Frankfurt/Oder.

     

    Teilnahmegebühr:

    925,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

    1.175,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

19. Oktober
  • Güterkraftverkehrslehrgang "Crash-Kurs" (Tag 9 von 10)
    Donnerstag, 19. Oktober 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Bezogen auf die im Unterricht behandelten Themen erhalten die Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstag ein Exemplar des im AKS Verlag erschienenen Lehrbuchs: „Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr“, dessen Preis im Lehrgangsentgelt bereits enthalten ist. Dieses beinhaltet den prüfungsrelevanten Stoff in übersichtlicher Form und hat viele Generationen von Prüflingen erfolgreich auf die IHK-Fachkundeprüfung vorbereitet. Es eignet sich zudem hervorragend als Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis. Im Anschluss an den prüfungsvorbereitenden Lehrgang ist das Ablegen der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr vorgesehen.

    Seit dem Jahr 2020 werden die Prüfungen (für den Güterkraftverkehr) ausschließlich von den Brandenburger IHK abgenommen. Die Terminierung der Prüfungstermine erfolgt in einem rollierenden System. Die jeweiligen Prüfungstermine können den Homepages der einzelnen IHK entnommen werden. Auch Berliner müssen demnach an einer der Brandenburger IHK ihre Prüfung ablegen. Prüfungsorte sind abwechselnd Potsdam, Schönefeld und Erkner sowie Cottbus und Frankfurt/Oder.

     

    Teilnahmegebühr:

    925,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

    1.175,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

  • Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht" (Tag 1 von 2)
    Donnerstag, 19. Oktober 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Park
    und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öff entlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebe benötigen diese Erlaubnis nicht, wenn sie für diese Tätigkeit zertifi ziert sind.

    Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.

    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.

     

    Teilnahmegebühr:

     

     
    400,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     
    450,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.
     
    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungs- getränke) und das Lehrmaterial sind im Preis enthalten.

     

20. Oktober
  • Güterkraftverkehrslehrgang "Crash-Kurs" (Tag 10 von 10)
    Freitag, 20. Oktober 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Bezogen auf die im Unterricht behandelten Themen erhalten die Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstag ein Exemplar des im AKS Verlag erschienenen Lehrbuchs: „Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr“, dessen Preis im Lehrgangsentgelt bereits enthalten ist. Dieses beinhaltet den prüfungsrelevanten Stoff in übersichtlicher Form und hat viele Generationen von Prüflingen erfolgreich auf die IHK-Fachkundeprüfung vorbereitet. Es eignet sich zudem hervorragend als Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis. Im Anschluss an den prüfungsvorbereitenden Lehrgang ist das Ablegen der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr vorgesehen.

    Seit dem Jahr 2020 werden die Prüfungen (für den Güterkraftverkehr) ausschließlich von den Brandenburger IHK abgenommen. Die Terminierung der Prüfungstermine erfolgt in einem rollierenden System. Die jeweiligen Prüfungstermine können den Homepages der einzelnen IHK entnommen werden. Auch Berliner müssen demnach an einer der Brandenburger IHK ihre Prüfung ablegen. Prüfungsorte sind abwechselnd Potsdam, Schönefeld und Erkner sowie Cottbus und Frankfurt/Oder.

     

    Teilnahmegebühr:

    925,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

    1.175,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

  • Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht" (Tag 2 von 2)
    Freitag, 20. Oktober 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Park und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öff entlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebe benötigen diese Erlaubnis nicht, wenn sie für diese Tätigkeit zertifi ziert sind.

    Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.

    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.

     

    Teilnahmegebühr:

     

     
    400,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     
    450,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.
     
    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungs- getränke) und das Lehrmaterial sind im Preis enthalten.

     

21. Oktober
  • Modul 1 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
    Samstag, 21. Oktober 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen

    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teilnahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall, dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16 Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest finden Interessierte unter dem nachfolgenden Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

     

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.