Terminkalender

Freitag, 20. Oktober 2023
  • Güterkraftverkehrslehrgang "Crash-Kurs" (Tag 10 von 10)
    Freitag, 20. Oktober 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Bezogen auf die im Unterricht behandelten Themen erhalten die Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstag ein Exemplar des im AKS Verlag erschienenen Lehrbuchs: „Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr“, dessen Preis im Lehrgangsentgelt bereits enthalten ist. Dieses beinhaltet den prüfungsrelevanten Stoff in übersichtlicher Form und hat viele Generationen von Prüflingen erfolgreich auf die IHK-Fachkundeprüfung vorbereitet. Es eignet sich zudem hervorragend als Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis. Im Anschluss an den prüfungsvorbereitenden Lehrgang ist das Ablegen der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr vorgesehen.

    Seit dem Jahr 2020 werden die Prüfungen (für den Güterkraftverkehr) ausschließlich von den Brandenburger IHK abgenommen. Die Terminierung der Prüfungstermine erfolgt in einem rollierenden System. Die jeweiligen Prüfungstermine können den Homepages der einzelnen IHK entnommen werden. Auch Berliner müssen demnach an einer der Brandenburger IHK ihre Prüfung ablegen. Prüfungsorte sind abwechselnd Potsdam, Schönefeld und Erkner sowie Cottbus und Frankfurt/Oder.

     

    Teilnahmegebühr:

    925,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

    1.175,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

  • Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht" (Tag 2 von 2)
    Freitag, 20. Oktober 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Park und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öff entlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebe benötigen diese Erlaubnis nicht, wenn sie für diese Tätigkeit zertifi ziert sind.

    Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.

    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.

     

    Teilnahmegebühr:

     

     
    400,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     
    450,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.
     
    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungs- getränke) und das Lehrmaterial sind im Preis enthalten.

     

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