Terminkalender

Januar 2023
  • Modul 1 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
    Samstag, 14. Januar 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen

    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teilnahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall, dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16 Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest fi nden Interessierte unter dem nachfolgenden Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

     

  • Fachgruppenversammlung Personenverkehr/Sparte Omnibus
    Mittwoch, 25. Januar 2023, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    Für Mittwoch, den 25. Januar 2023 ab 14:00 Uhr laden wir ein zur Fachgruppenversammlung Personenverkehr/Sparte Omnibus.

     

    Folgende Tagesordnung schlagen wir vor:

     

    -                      Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung

     

    -                      Wahl einer Fachgruppensprecherin/eines Fachgruppensprechers Personenverkehr

     

    -                      Personalsituation/Personalgewinnung

     

     

                                    o   Fördermöglichkeiten der BA bei bestehenden und angestrebten Arbeitsverhältnissen (inkl. Führerschein und anderen Qualifikationen)

     

                                    o   bdo-Personalgewinnungskampagne

     

     

    -                      Moving Intelligence Remote Tacho – Erfassen und Speichen der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals

     

    -                      Aktuelles

     

                                     o   Reisebuskonzept Berlin

                                     o   Stadtrundfahrten – Haltestellenkatalog

                                     o   bdo-Umlage im Mitgliedschaftsbeitrag

     

    -                      Verschiedenes.

     

    Die Einladung ist am 20.12.2022 an die Mitglieder der Fachgruppe Personenverkehr/Sparte Omnibus versandt worden.

     

  • Modul 3 - Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr
    Samstag, 28. Januar 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen

    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teilnahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall, dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16 Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest finden Interessierte unter dem nachfolgenden Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

     

Februar 2023
  • Modul 2 - Ladungssicherheit + Notfälle
    Samstag, 4. Februar 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen

    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teilnahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall, dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16 Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest finden Interessierte unter dem nachfolgenden Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

    hier gibt es weitere Infos: Modul 2 - Ladungssicherheit + Notfälle

     

  • Modul 4 - Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungs-Profil
    Samstag, 4. Februar 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen

    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teilnahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall, dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16 Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest finden Interessierte unter dem nachfolgenden Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

     

  • Modul 5 - Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz
    Samstag, 11. Februar 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen

    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teilnahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall, dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16 Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest finden Interessierte unter dem nachfolgenden Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

     

  • Modul 6 - Notfälle/Auffrischung 1. Hilfe
    Samstag, 18. Februar 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen

    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teilnahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall, dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16 Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest finden Interessierte unter dem nachfolgenden Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

     

  • Grundlagenseminar "Rechnungswesen für die Assistenz" 1. Teil
    Mittwoch, 22. Februar 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Als Assistent/Assistentin der Geschäftsleitung, Projektassistenz oder im Bereich des Sekretariats unterstützen Sie Ihren Vorgesetzten auch in Fragen des Rechnungswesens. Daher benötigen Sie einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Bereiche von Finanzbuchhaltung über Kostenrechnung / Controlling bis zur Entgeltabrechnung. In unserem Seminar erarbeiten Sie zunächst die wesentlichen Grundbegriff e des Rechnungswesens. Hiernach trainieren Sie, wie Sie in Ihrer täglichen Arbeit mit den angeforderten bzw. anfallenden Informationen, Daten und Unterlagen umgehen.

    Vom Jahresabschluss über den Deckungsbeitrag bis zur Prüfung von Eingangsrechnungen machen wir Sie mit den relevanten Abläufen vertraut. So können Sie sowohl Korrespondenz und Report optimal vorbereiten, als auch die Ihnen übertragenen Aufgaben selbständig und korrekt ausführen.

     

    Teilnahmegebühr:

    160,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.
    210,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

  • Modul 1 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
    Samstag, 25. Februar 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen

    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teilnahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall, dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16 Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest fi nden Interessierte unter dem nachfolgenden Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

     

März 2023
  • Seminar "Aktuelles aus dem Arbeitrecht"
    Mittwoch, 1. März 2023, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    Das Seminar bietet allen arbeitsrechtlich Interessierten die Möglichkeit, sich mit den aktuellen arbeitsrechtlichen Entwicklungen vertraut zu machen.

     

    Die Seminarinhalte im Einzelnen:

    • Gesetzliche Entwicklungen und Ausblick auf arbeitsrechtliche Neuerungen
    • Aktuelle Rechtsprechung zu wichtigen Themen im Praxisüberblick
    • Update: Neues Nachweisgesetz, Urlaub, DSGVO, Arbeitszeiterfassung, Befristung, Whistleblower, Kurzarbeitergeld, Infl ationsausgleichsprämie, Anpassungen bei den Minijobs etc.

     

    Für rechtssichere Unternehmensentscheidungen ist es essentiell, bei Gesetzgebung und Rechtsprechung im Arbeitsrecht stets auf dem aktuellsten Stand zu sein. Dieses ist in der Praxis oft mit zeitaufwendiger Recherche verbunden. Diese Zeit können Sie auch besser und effektiver nutzen.

     

    In diesem Seminar erhalten Sie von unserer Referentin Rechtsanwältin Katja Hinz (Fachanwältin für Arbeitsrecht) einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die neuesten arbeitsrechtlichen Änderungen und Entwicklungen
    für Ihren Betriebsalltag.Sie erfahren aus verschiedenen Perspektiven, wie Sie relevante Gesetzesänderungen, damit verbundene Neuerungen, sowie aktuelle Rechtsprechung in Ihrem Unternehmen
    sachgerecht anwenden und erhalten konkrete Praxistipps und Handlungsempfehlungen für die tägliche Personalarbeit.

     

    Das angebotene Seminar ist bei Vorliegen der notwendigen Fördervoraussetzungen förderfähig durch das Förderprogramm "Weiterbildung" des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) - vormals BAG.

     

    Teilnahmegebühr: 175,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.; 225,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

    hier gibt es weitere Infos: Seminar "Aktuelles aus dem Arbeitrecht"

     

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