Terminkalender
-
Online-wfbb-Veranstaltung Ladeinfrastruktur
Donnerstag, 12. Februar 2026, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:00 UhrWie Sie wissen, planen wir gemeinsam mit der Volvo Group (Renault Trucks) für den 19. Februar 2026 ab 14:00 Uhr am Standort der Firma Schönwetter & Co. GmbH, Pappelallee 42, 14554 Neuseddin eine Informationsveranstaltung rund um die Themen „Elektromobilität & Ladeinfrastruktur“. Hierzu liegen uns bereits einige Anmeldungen vor. Gerne können Sie sich – falls bisher noch nicht geschehen - hier noch dazu anmelden.
Dazu passend hat uns die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) darüber informiert, dass die Bundesregierung beabsichtigt, in wenigen Wochen eine neue Förderrichtlinie für Ladeinfrastruktur an Depot- und Betriebshöfen sowie für öffentlich zugängliche Ladehubs fertigzustellen und zu präsentieren.
Auch wenn sich einige Details noch in der Ausarbeitung befinden, möchten die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung schon jetzt Hinweise geben, welche vorbereitenden Maßnahmen Unternehmen förderunschädlich ergreifen können und die für eine Antragstellung erfahrungsgemäß relevant sind.
Dazu zählen unter anderem:- Klärung der technischen Grundvoraussetzungen an Ihrem Standort
- Abwägung der möglichen technischen Auslegung der Ladeinfrastruktur
- Prüfung einer Kooperation mit Anrainern
Als Experten und Erfahrungsträger konnte die Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg Herrn Lutz Plettner von MAN Truck & Bus gewinnen, der entsprechende Hinweise aus der Sicht der Projektentwicklung geben wird.
Darüber hinaus wird Bernd Schmider, Geschäftsführer der Brandenburger Firma Unitax Pharmalogistik GmbH, Einblicke aus der Perspektive eines Unternehmens geben, das bereits E-Lkw einsetzt und Erfahrungen mit einer Bundesförderung für Ladesäulen gesammelt hat.
Bei Interesse können Sie sich gerne unter dem nachfolgenden Link anmelden.? https://www.wfbb.de/termine-und-events/infoveranstaltung-zur-geplanten-bundesfoerderung-fuer-e-lkw-ladeinfrastruktur-depots-und-gewerbegebieten?k
Über Ihre Zusage zur Teilnahme an der Online-Infoveranstaltung am 12. Februar 2026 würden wir und auch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH sehr freuen.
hier gibt es weitere Infos: Online-wfbb-Veranstaltung Ladeinfrastruktur -
Seminar “Anhörung im Fahrpersonalrecht - richtig reagieren, Fehler vermeiden”
Mittwoch, 18. Februar 2026, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:30 UhrIm Seminar erhalten Sie wertvolle Hinweise und Handlungsorientierungen, wie man sich in einem Anhörungsverfahren verhalten sollte. Sie erhalten Auskunft zu nachfolgenden Schwerpunkten.
- Welche Unterlagen, Dokumente, Aufzeichnungen und gespeicherten Daten müssen vorhanden sein?
- Wurde ich bereits von meinem Fahrer/meiner Fahrerin über die stattgefundene Kontrolle und deren Vor-Ort-Ergebnis informiert?
- Bin ich im Umgang mit der Auswertesoftware sicher und erkenne präventiv mögliche Verstöße?
- Schule ich mein Fahrpersonal nach Artikel 33 VO (EU) Nr. 1672014 im Unternehmen?
- Über welches Wissen verfügen meine Fahrer und Disponenten?
- Wie lautet der Tatvorwurf im Anhörungsbogen und konnte ich die Verstöße in den Datensätzen meiner Software erkennen?
- Welche Präventivmaßnahmen helfen mir, um den Vorwurf des vorsätzlichen Handelns als Unternehmer ausschließen zu können?
hier gibt es weitere Infos: Seminar “Anhörung im Fahrpersonalrecht - richtig reagieren, Fehler vermeiden” -
Elektromobilität und Ladeinfrastruktur in der Praxis
Donnerstag, 19. Februar 2026, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:30 UhrDie Zahl der batterieelektrisch angetriebenen schweren LKW in der Region Berlin-Brandenburg ist bislang recht überschaubar. Zwar erproben auch unter den Innungsmitglieder schon eine Reihe Betriebe erste Fahrzeuge in Alltag, von einer wirklichen Marktdurchdringung kann allerdings keine Rede sein. Dabei sind die Weichen politisch gestellt, der Diesel soll durch alternative Antriebe ersetzt werden. Batterieelektrische Fahrzeuge dominieren hierbei gegenwärtig die Entwicklung.
Allerdings gibt es aus nachvollziehbaren Gründen im Gewerbe Vorbehalte: Reichweite, Einsatzspezifika in bestimmten Transportsegmenten, fehlende Ladeinfrastruktur sind hierbei nur einige Stichpunkte.
Gemeinsam mit der VOLVO Group (Renault Trucks)
wollen wir Sie
am Donnerstag, dem 19. Februar 2026 ab 14:00 Uhr
am Standort der Firma Schönwetter & Co. GmbH, Pappelallee 42, 14554 Neuseddin
über alle Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz batterieelektrischer schwerer LKW und der Errichtung, dem Betrieb und der Nutzung von Ladeinfrastruktur informieren. Passende LKW werden vor Ort die Möglichkeit bieten, selbst Fahreindrücke zu gewinnen und technische Fragen zu erörtern.
Besonders angesprochen sind Bau- und Entsorgungstransporteure, aber auch Unternehmer aus anderen Segmenten sind herzlich eingeladen.
Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht. Sollten Sie Interesse haben, schicken Sie uns bitte eine Mail an info@fuhrgewerbe-innung.de
hier gibt es weitere Infos: Elektromobilität und Ladeinfrastruktur in der Praxis -
Modul 2 - Ladungssicherung + Notfälle
Samstag, 21. Februar 2026, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrFähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere:
- bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte,
- Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil,
- Nutzung von Automatikgetrieben,
- Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination,
- Berechnung des Nutzvolumens,
- Verteilung der Ladung,
- Auswirkungen der Überladung auf die Achse,
- Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt und
- Arten von Verpackungen und Lastträgern
- wichtigste Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist,
- Feststell- und Verzurrtechniken,
- Verwendung der Zurrgurte,
- Überprüfung der Haltevorrichtungen,
- Einsatz des Umschlaggeräts und
- Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.
Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen, insbesondere:
- Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage,
- Vermeidung von Nachfolgeunfällen,
- Verständigung der Hilfskräfte,
- Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe,
- Reaktion bei Brand,
- Evakuierung der Mitfahrerinnen und Mitfahrer des LKW bzw. der Fahrgäste des Busses,
- Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste,
- Vorgehen bei Gewalttaten und
- Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.
hier gibt es weitere Infos: Modul 2 - Ladungssicherung + Notfälle -
Modul 3 - Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr
Samstag, 28. Februar 2026, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 UhrKenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr, insbesondere:
- höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche,
- Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates,
- Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird und –
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güter- oder Personenkraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung
Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere:
- Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche,
- Verkehrsunfallstatistiken,
- Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen und
- menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.
hier gibt es weitere Infos: Modul 3 - Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr
-
2-Tages-Workshop für Führungskräfte (Modul 1): Konfl ikte souverän führen - Klarheit gewinnen, Teamdynamik verstehen
Donnerstag, 5. März 2026, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 UhrIm Fuhrgewerbe (Personen- und Güterbeförderung) gehören Konflikte zum Alltag: enge Abläufe, hoher Druck, spontane Entscheidungen – und Teams, die schnell aneinandergeraten. Doch Reibungen entstehen selten, weil jemand „schwierig“ ist, sondern weil Prozesse, Erwartungen und Kommunikation ineinandergreifen. In diesem Modul lernen Sie, Konfl ikte nicht als Störung, sondern als Führungsaufgabe zu verstehen – und aktiv zu gestalten. Dieses Workshop-Angebot richtet sich an Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte, die ihren Betrieb durch klare, menschliche und stabile Führung weiterentwickeln möchten. Es werden folgende Seminarinhalte vermittelt:
Tag 1 - Praxisnahes Führungsthema
- Konflikte erkennen und verstehen (typische Situationen aus der Praxis: Fahrer - Disposition, Schichtübergabe im Stress, neue Mitarbeitende - „alte Hasen“)
- Teamdynamiken durchschauen (Muster hinter wiederkehrenden Konfl ikten: unausgesprochene Erwartungen, unklare Rollen, stille Spannungen)
- Gesprächsführung unter Druck (Klare Worte ohne Eskalation – praxistaugliche Tools für schwierige Gespräche)
- Frühwarnsignale nutzen (Konfl ikte rechtzeitig erkennen, Eskalationen vermeiden und Stabilität sichern)
Tag 2 – Offene Themenrunde & Austausch
Teilnehmende bringen aktuelle Herausforderungen ein: schwierige Gespräche, Teamkonfl ikte, Belastungssituationen oder Fragen zur Rollenklärung. Gemeinsam werden Lösungen erarbeitet – strukturiert moderiert und fachlich fundiert. Flexibel teilnehmen Jedes Modul ist in sich abgeschlossen – ein Einstieg ist jederzeit möglich.
hier gibt es weitere Infos: 2-Tages-Workshop für Führungskräfte (Modul 1): Konfl ikte souverän führen - Klarheit gewinnen, Teamdynamik verstehen -
2-Tages-Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht”
Donnerstag, 12. März 2026, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrRechtliche Bestimmungen
Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Parkund Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebe benötigen diese Erlaubnis nicht, wenn sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind.
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.
Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig alle 2 bzw. 3 Jahre durch einen Fortbildungslehrgang aufzufrischen.
Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet, • alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt und • alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
FGIBB Service GmbH ist anerkannte Bildungsstätte
Die FGIBB Service GmbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. ist für die Durchführung dieser Lehrveranstaltung behördlich anerkannt und führt sie in 3 x jährlich durch.
Teilnehmerkreis
Der Kurs richtet sich an verantwortliche Personen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die bereits einen Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) nach § 9 EfbV oder § 4 und § 5 AbfAEV absolviert haben und sich gemäß § 9 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Absatz 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen.
Inhalt
Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen aktuellen Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Person gemäß § 9 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung von Unternehmen, die beförderungserlaubnispfl ichtige Abfälle sammeln und befördern, verantwortlichen Personen gemäß § 5 Absatz 3 AbfAEV, da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw. technische Entwicklungsstand vermittelt wird.
hier gibt es weitere Infos: 2-Tages-Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht” -
Modul 4 - Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungsprofi - Rechte und Dokumente
Samstag, 14. März 2026, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrKenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere:
- Beförderungsgenehmigungen,
- im Fahrzeug mitzuführende Dokumente,
- Fahrverbote für bestimmte Straßen,
- Straßenbenutzungsgebühren,
- Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung,
- Erstellen von Beförderungsdokumenten,
- Genehmigungen im internationalen Verkehr,
- Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr),
- Erstellen des internationalen Frachtbriefs,
- Überschreiten der Grenzen,
- Verkehrskommissionäre und besondere Begleitdokumente für die Güter.
Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt, insbesondere:
- Verhalten des Kraftfahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Kraftfahrer/innen für das Unternehmen,
- unterschiedliche Rollen der Kraftfahrer/innen,
- unterschiedliche Gesprächspartner der Kraftfahrer/innen,
- Wartung des Fahrzeugs,
- Arbeitsorganisation und kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:
- Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader),
- unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten),
- Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transport- hilfstätigkeiten,
- unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte, gefährliche Güter, Tiertransporte usw.) und
- Weiterentwicklung der Branche (Diversifi zierung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).
hier gibt es weitere Infos: Modul 4 - Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungsprofi - Rechte und Dokumente -
Seminar “Güterkraftverkehrslehrgang”
Montag, 16. März 2026, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrSeit vielen Jahren bereitet die FGIBB Service GmbH Kursteilnehmer auf die IHK Fachkundeprüfung vor. Angelehnt an die vorgeschriebenen Prüfungssachgebiete werden u.a. folgende Themen unterrichtet:
- Recht (Arbeits- und Sozialrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Gefahrgutrecht etc.)
- Kaufmännische und fi nanzielle Verwaltung des Betriebes
- Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
- Technische Normen und technischer Betrieb
- Straßenverkehrssicherheit
- Der Umgang mit dem digitalen Tachografen etc.
Bezogen auf die im Unterricht behandelten Themen erhalten die Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstag ein Exemplar des im AKS Verlag erschienenen Lehrbuchs: „Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr“, dessen Preis im Lehrgangsentgelt bereits enthalten ist. Dieses beinhaltet den prüfungsrelevanten Stoff in übersichtlicher Form und hat viele Generationen von Prüflingen erfolgreich auf die IHK-Fachkundeprüfung vorbereitet. Es eignet sich zudem hervorragend als Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis. Im Anschluss an den prüfungsvorbereitenden Lehrgang ist das Ablegen der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr vorgesehen. Seit dem Jahr 2020 werden die Prüfungen (für den Güterkraftverkehr) ausschließlich von den Brandenburger IHK abgenommen. Die Terminierung der Prüfungstermine erfolgt in einem rollierenden System. Die jeweiligen Prüfungstermine können den Homepages der einzelnen IHK entnommen werden. Auch Berliner müssen demnach an einer der Brandenburger IHK ihre Prüfung ablegen. Prüfungsorte sind abwechselnd Potsdam, Schönefeld und Erkner sowie Cottbus und Frankfurt/Oder.
hier gibt es weitere Infos: Seminar “Güterkraftverkehrslehrgang” -
Modul 5 - Kriminaliätsbekämpfung und Gesundheitsschutz
Samstag, 21. März 2026, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrFähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere:
- allgemeine Informationen,
- Folgen für die Kraftfahrer,
- Vorbeugungsmaßnahmen,
- Checkliste für Überprüfungen und
- Rechtsvorschriften betreff end die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer.
Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere:
- Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen,
- physische Kondition,
- Übungen für den Umgang mit Lasten und
- individueller Schutz.
Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere:
- Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung,
- Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff , der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann,
- Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress und
- grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.
hier gibt es weitere Infos: Modul 5 - Kriminaliätsbekämpfung und Gesundheitsschutz
