Terminkalender

23 - 29 November, 2026
23. November
  • Grundausbildung für Ersthelfer/Ersthelferinnen
    Montag, 23. November 2026, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    Grundsätzlich besteht für jeden Betrieb die Pflicht Ersthelfer in ausreichender Anzahl zu haben. Dass bedeutet nach dem § 26 des DGUV-Grundsatz 1 wonach bei 2 bis 20 anwesende Beschäftigte 1 Ersthelfer im Betrieb vorhanden sein muss. Bei über 20 anwesenden Personen ist es vom Geschäftsbereich abhängig (in Verwaltungsund Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 %). Bei Betrieben mit Schichtsystem ist der Grundsatz für jede Schicht zu gewährleisten. Es wird auch seitens der Feuerwehr und des Rettungsdienstes empfohlen, dass ein Ersthelfer innerhalb von spätestens 5 Minuten an der Unfallstelle sein sollte. Die Grundausbildung bezeichnet man als Erste-Hilfe-Ausbildung (EHA) und ist für jeden der Ersthelfer im Betrieb sein möchte Pflicht. Folgende Inhalte werden vermittelt:

    • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
    • Helfen bei Unfällen
    • Wundversorgung
    • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
    • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
    • Verätzungen/Vergiftungen
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung

     

25. November
  • Seminar “Update zu den Sozialvorschriften”
    Mittwoch, 25. November 2026, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Der Einsatz von intelligenten Fahrtenschreibern im Fuhrpark stellt die Verantwortlichen immer wieder vor Herausforderungen und umso wichtiger ist es daher, stets auf dem Laufenden zu bleiben. In diesem Seminar werden daher folgende Inhalte vermittelt: 

    • Aktuelle Rechtsgrundlagen (EU-Verordnung und nationales Recht) • Erweiterung der Ausrüstungspflicht auf Fahrzeuge > 2,5 t zHM zum 01.07.2026
    • Technologie von Smart-Tachographen G2 Version 2, neue Piktogramme, Probleme
    • aktuelle technische Weiterentwicklungen
    • Einstellungen am Fahrtenschreiber und notwendige Belehrung des Fahrpersonals
    • Arbeitszeitplanung und Vorteile bei der Nutzung von Bereitschaftszeiten
    • Erkennen von Verstößen in der Auswertung und Einleitung von Präventivmaßnahmen
    • Qualifizierung von verantwortlichen Personen im Fuhrpark
    • Erfahrungsaustausch

     

28. November
  • Modul 4 - Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungsprofi - Rechte und Dokumente
    Samstag, 28. November 2026, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere:

    • Beförderungsgenehmigungen, 
    • im Fahrzeug mitzuführende Dokumente,
    • Fahrverbote für bestimmte Straßen,
    • Straßenbenutzungsgebühren,
    • Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung,
    • Erstellen von Beförderungsdokumenten,
    • Genehmigungen im internationalen Verkehr,
    • Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr),
    • Erstellen des internationalen Frachtbriefs,
    • Überschreiten der Grenzen,
    • Verkehrskommissionäre und besondere Begleitdokumente für die Güter. 

    Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt, insbesondere:

    • Verhalten des Kraftfahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Kraftfahrer/innen für das Unternehmen,
    • unterschiedliche Rollen der Kraftfahrer/innen,
    • unterschiedliche Gesprächspartner der Kraftfahrer/innen,
    • Wartung des Fahrzeugs,
    • Arbeitsorganisation und kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.

    Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: 

    • Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader),
    • unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten),
    • Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transport- hilfstätigkeiten,
    • unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte, gefährliche Güter, Tiertransporte usw.) und
    • Weiterentwicklung der Branche (Diversifi zierung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).

     

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