Terminkalender

24 - 30 April, 2023
27. April
  • Unternehmerabend in Brandenburg an der Havel
    Donnerstag, 27. April 2023, in der Zeit von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr

    Nachdem Deutschland im Anschluss an die Corona-Einschränkungen begonnen hat, wieder zu Vor-Corona-Prozessen zurück zu finden, will auch die Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. Bewährtes erneut beleben, das in den vergangenen drei Jahren den Beschränkungen zum Opfer gefallen war.

     

    Dazu zählen unsere traditionellen Unternehmerabende in Berlin und die Unternehmernachmittage in Brandenburg, die wir in der Vergangenheit jährlich im ersten Halbjahr für Transportunternehmer aus Berlin und Brandenburg organisiert haben. Wir laden Sie hiermit herzlich ein, sich zu -  teilweise gemeinsam mit Kooperations- bzw. Rahmenvertragspartnern bestrittenen - verschiedenen Themen über aktuelle Entwicklungen und Rechtsänderungen zu informieren. Dazu zählen u. a.

    • das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und damit einhergehende Besonderheiten der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen
    • Konsequenzen des BAG-Urteils zur Arbeitszeitaufzeichnung für die betriebliche Praxis
    • Weitere arbeitsrechtliche Themen (Aufzeichnungsverpflichtungen nach Mindestlohngesetz, Änderungen der Verdienstgrenzen bei sog. Midi-Jobs, Verfall von Urlaubsansprüchen
    • Aktuelles aus dem Bereich Datenschutz mit Konsequenzen für die betriebliche Praxis
    • Besonderheiten des seit Ende 2020/Anfang 2021 geänderten Berufskraftfahrerqualifikationsrechts, auch im Zusammenhang mit der Anerkennung als Ausbildungsbetrieb für angehende Berufskraftfahrer im Rahmen der dreijährigen Berufsausbildung
    • Digitale Anwendungen für Personal- und Fuhrparkverwaltung in Verkehrsunternehmen
    • Information zur digitalen Anwendungsmöglichkeit, um Wissen im Unternehmen zu bewahren, wenn langjährige Mitarbeiter in Rente gehen oder aus anderen Gründen aus dem Unternehmen ausscheiden
    • und weitere Themen …

     

    Die Veranstaltungen richten sich an Inhaber/Geschäftsführer/Prokuristen sowie Personal- und Fuhrparkverantwortliche aus Transport- und Speditionsunternehmen. Geplant sind folgende Veranstaltungen (alternativ für Sie je nach Unternehmensstandort):

     

    Unternehmernachmittag West-Brandenburg

    am Donnerstag, den 27. April 2023 ab 16:00 Uhr

    im AXXON Hotel, Magdeburger Landstraße 228, 14770 Brandenburg a. d. H.

     

    Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei, wir orientieren auf eine Veranstaltungsdauer von ca. zwei Stunden, bei einem Imbiss im Anschluss an die Veranstaltung besteht die Gelegenheit zum individuellen Austausch mit unseren Referenten.

     

    Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie an einer der Veranstaltungen teilnehmen möchten, schicken Sie uns die beiliegende Rückmeldung bitte ausgefüllt bis Freitag, den 17.02.2023 per Mail an info@fuhrgewerbe-innung.de zurück. Angemeldete Teilnehmer erhalten in jedem Fall von uns eine Anmeldebestätigung! Sollte Ihnen bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin, zu dem Sie sich angemeldet haben, keine Bestätigung unsererseits zugegangen sein, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (030-251 06 91) oder per Mail.

     

     

    Wir würden uns freuen, wenn die vorstehend genannten Themen auf Ihr Interesse stoßen und wir Sie und/oder Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen zu einem der vorgeschlagenen Termine als Gast begrüßen können.

     

     

     

29. April
  • Modul 2 - Ladungssicherheit + Notfälle
    Samstag, 29. April 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen

    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teilnahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall, dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16 Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest finden Interessierte unter dem nachfolgenden Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

    hier gibt es weitere Infos: Modul 2 - Ladungssicherheit + Notfälle

     

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