Terminkalender
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Grundausbildung für Ersthelfer/Ersthelferinnen
Freitag, 17. April 2026, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:30 UhrGrundsätzlich besteht für jeden Betrieb die Pflicht Ersthelfer in ausreichender Anzahl zu haben. Dass bedeutet nach dem § 26 des DGUV-Grundsatz 1 wonach bei 2 bis 20 anwesende Beschäftigte 1 Ersthelfer im Betrieb vorhanden sein muss. Bei über 20 anwesenden Personen ist es vom Geschäftsbereich abhängig (in Verwaltungsund Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 %). Bei Betrieben mit Schichtsystem ist der Grundsatz für jede Schicht zu gewährleisten. Es wird auch seitens der Feuerwehr und des Rettungsdienstes empfohlen, dass ein Ersthelfer innerhalb von spätestens 5 Minuten an der Unfallstelle sein sollte. Die Grundausbildung bezeichnet man als Erste-Hilfe-Ausbildung (EHA) und ist für jeden der Ersthelfer im Betrieb sein möchte Pflicht. Folgende Inhalte werden vermittelt:
- Eigenschutz und Absichern von Unfällen
- Helfen bei Unfällen • Wundversorgung
- Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen/Vergiftungen
- lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
hier gibt es weitere Infos: Grundausbildung für Ersthelfer/Ersthelferinnen
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Online-Informationsveranstaltung zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen
Freitag, 17. April 2026, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:30 UhrIm Mai 2026 tritt die neue Abfallverbringungsverordnung in Kraft. Darüber hatten wir in unserer Mail vom 22.01.2026 bereits berichtet. Mit der neuen Verordnung geht u. a. einher, dass bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen künftig der komplette Dokumentenaustausch digital erfolgen muss. Das betrifft neben dem Notifizierungsverfahren insbesondere auch den Im- und Export von Abfällen über das Verfahren nach den allgemeinen Informationspflichten (das sogenannte "vereinfachte Verfahren mit Anhang-VII-Dokument").
Die neuen Regelungen ziehen Änderungen in den Abläufen auf allen Seiten (Veranlasser, Erzeuger, Händler/Makler, Verwertungsanlagenbetreiber, Empfänger, Transporteure etc.) nach sich. Auf Grund der Komplexität der einzelnen Themen stehen alle Beteiligten vor sehr großen Herausforderungen, zumal das EU-weit vorgesehene digitale System DIWASS (Digital Waste Shipment Systems) seitens der EU noch immer nicht freigeschaltet ist, die Neuregelungen aber unverändert am 21.05.2026 in Kraft treten sollen. Den Forderungen zahlreicher namhafter Branchenverbände der Industrie, der Recycling- und der Transportwirtschaft nach zeitlicher Verschiebung der Einführung wurde EU-seitig bislang nicht gefolgt. Somit gilt weiterhin die Notwendigkeit, sich mit den anstehenden Neuerungen auseinanderzusetzen und – soweit möglich – alle Vorbereitungen für die Umstellung der Prozesse zu treffen.
Wie angekündigt, werden wir mit der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin mbH speziell die Unternehmen aus Berlin und Brandenburg ansprechen, die Abfälle über das vereinfachte Verfahren im- oder exportieren und über die Neuerungen im Detail informieren. Hierzu laden wir
zur digitalen Informationsveranstaltung
am Freitag, dem 17. April 2026, 10.00 Uhr
(Dauer ca. 1,5 Std.)
interessierte Unternehmen herzlich ein.
hier gibt es weitere Infos: Online-Informationsveranstaltung zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen
