Terminkalender
Grundausbildung für Ersthelfer/Ersthelferinnen
Wann: Freitag, 17. April 2026, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Grundsätzlich besteht für jeden Betrieb die Pflicht Ersthelfer in ausreichender Anzahl zu haben. Dass bedeutet nach dem § 26 des DGUV-Grundsatz 1 wonach bei 2 bis 20 anwesende Beschäftigte 1 Ersthelfer im Betrieb vorhanden sein muss. Bei über 20 anwesenden Personen ist es vom Geschäftsbereich abhängig (in Verwaltungsund Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 %). Bei Betrieben mit Schichtsystem ist der Grundsatz für jede Schicht zu gewährleisten. Es wird auch seitens der Feuerwehr und des Rettungsdienstes empfohlen, dass ein Ersthelfer innerhalb von spätestens 5 Minuten an der Unfallstelle sein sollte. Die Grundausbildung bezeichnet man als Erste-Hilfe-Ausbildung (EHA) und ist für jeden der Ersthelfer im Betrieb sein möchte Pflicht. Folgende Inhalte werden vermittelt:
- Eigenschutz und Absichern von Unfällen
- Helfen bei Unfällen • Wundversorgung
- Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen/Vergiftungen
- lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
Anmeldeformular
Veranstaltungsort
FGIBB Service GmbHHedemannstraße 13
10969 Berlin
