Terminkalender

Januar 2025
Februar 2025
  • Schulungen für das Fahrpersonal gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (Modul 3)
    Samstag, 22. Februar 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis Uhr

    Bei „geschlossenen“ Firmenschulungen (Inhouse oder extern) ist es möglich, dass der Besuch dieser Berufskraftfahrerschulung mit der jährlichen Unterweisungspfl icht nach Art. 33 (EU) VO 165/2014 zur Erfüllung der Unternehmerverantwortlichkeit aufgewertet wird. Hierfür benötigt unser Referent im Vorfeld eine Auflistung der im Unternehmen zum Einsatz kommenden Fahrtenschreiber sowie Informationen zu Beförderungsabläufen, Organisations- oder Arbeitsanweisungen, die sich auf die Anwendung der Fahrtenschreiber und der Sozialvorschriften beziehen

     

  • Modul 4 - Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungsprofi
    Samstag, 22. Februar 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.

     

März 2025
  • Modul 5 - Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz
    Samstag, 1. März 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.

     

  • Modul 1 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
    Samstag, 15. März 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.

     

  • Modul 2 - Ladungssicherung + Notfälle
    Samstag, 29. März 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben.

    Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.

    hier gibt es weitere Infos: Modul 2 - Ladungssicherung + Notfälle

     

April 2025
  • Modul 3 - Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr
    Samstag, 5. April 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.

     

  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
    Montag, 7. April 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Der angebotene Kompaktkurs beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV:

    Modul 1 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus) (KB 1.1, KB 1.2, KB 3.1)

    Modul 2 = Ladungssicherung + Notfälle (Lkw) (KB 1.4 und KB 3.5)

    Modul 3 = Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr (Lkw/Bus)  (KB 2.1 und 3.1)

    Modul 4 = Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi (Lkw) (KB 2.2, 3.6 und 3.7)

    Modul 5 = Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus) (KB 3.2, 3.3 und 3.4)

    Alle Module entsprechen je einem Schulungstag (sieben Zeitstunden). Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Schulungstagen finden Sie hier.

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer/tätige Berufskraftfahrerin durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).

     

  • Modul 4 - Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungsprofi
    Samstag, 12. April 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.

     

Mai 2025
  • Modul 5 - Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz
    Samstag, 24. Mai 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.

     

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.