Terminkalender

2018
Januar 2018
  • Modul 1 gemäß BKrFQG (Lkw und Bus)
    Samstag, 20. Januar 2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Laut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen. 

     

    Unser 100%iges Tochterunternehmen, die FGIBB Service GmbH bietet diese Weiterbildungsschulung an.

     

    Kosten:

    80,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. 19% MwSt., mithin 95,20 € brutto

    90,00 € netto für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. 19% MwSt., mithin 107,10 € brutto

     

     

     

    Weitere Details zu dem hier angebotenen Schulungsmodul können Sie der unten eingefügten Modulübersicht entnehmen.

    hier gibt es weitere Infos: Modul 1 gemäß BKrFQG (Lkw und Bus)

     

  • Modul 1 anlässlich Wochenschulung gemäß BKrFQG (22.01.2018 bis 26.01.2018)
    Montag, 22. Januar 2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Laut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen. 

     Bei dem angebotenen Seminar handelt es sich um eine Wochenschulung. Wir bieten 5 Module in jeweils einer Woche an. Sie können somit Ihre 35 Stunden Weiterbildungsschulung komplett absolvieren oder sich einzelne Termine/Module gezielt aussuchen. 

     

    Kostenübersicht pro Teilnehmer /pro Tag:

    Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 80,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 95,20 € brutto und

    für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 90,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 107,10 € brutto.

     

    Kostenübersicht pro Teilnehmer / komplete Woche:

     Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 400,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 476,00€ brutto und

    für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 450,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 535,50€ brutto.

     

    In der aufgeführten Seminargebühr sind Lehrmaterial sowie die Verpflegung (Frühstück, warmes Mittagessen und Tagungsgetränke) enthalten.

     

     

  • Modul 2a anlässlich Wochenschulung gemäß BKrFQG (22.01.2018 bis 26.01.2018)
    Dienstag, 23. Januar 2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Laut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen. 

     Bei dem angebotenen Seminar handelt es sich um eine Wochenschulung. Wir bieten 5 Module in jeweils einer Woche an. Sie können somit Ihre 35 Stunden Weiterbildungsschulung komplett absolvieren oder sich einzelne Termine/Module gezielt aussuchen. 

     

    Kostenübersicht pro Teilnehmer /pro Tag:

    Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 80,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 95,20 € brutto und

    für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 90,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 107,10 € brutto.

     

    Kostenübersicht pro Teilnehmer / komplete Woche:

     Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 400,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 476,00€ brutto und

    für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 450,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 535,50€ brutto.

     

    In der aufgeführten Seminargebühr sind Lehrmaterial sowie die Verpflegung (Frühstück, warmes Mittagessen und Tagungsgetränke) enthalten.

     

  • Modul 6 anlässlich Wochenschulung gemäß BKrFQG (22.01.2018 bis 26.01.2018)
    Mittwoch, 24. Januar 2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Laut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen. 

     Bei dem angebotenen Seminar handelt es sich um eine Wochenschulung. Wir bieten 5 Module in jeweils einer Woche an. Sie können somit Ihre 35 Stunden Weiterbildungsschulung komplett absolvieren oder sich einzelne Termine/Module gezielt aussuchen. 

     

    Kostenübersicht pro Teilnehmer /pro Tag:

    Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 80,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 95,20 € brutto und

    für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 90,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 107,10 € brutto.

     

    Kostenübersicht pro Teilnehmer / komplete Woche:

     Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 400,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 476,00€ brutto und

    für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 450,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 535,50€ brutto.

     

    In der aufgeführten Seminargebühr sind Lehrmaterial sowie die Verpflegung (Frühstück, warmes Mittagessen und Tagungsgetränke) enthalten.

     

  • Modul 7 anlässlich Wochenschulung gemäß BKrFQG (22.01.2018 bis 26.01.2018)
    Donnerstag, 25. Januar 2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Laut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen. 

     Bei dem angebotenen Seminar handelt es sich um eine Wochenschulung. Wir bieten 5 Module in jeweils einer Woche an. Sie können somit Ihre 35 Stunden Weiterbildungsschulung komplett absolvieren oder sich einzelne Termine/Module gezielt aussuchen. 

     

    Kostenübersicht pro Teilnehmer /pro Tag:

    Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 80,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 95,20 € brutto und

    für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 90,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 107,10 € brutto.

     

    Kostenübersicht pro Teilnehmer / komplete Woche:

     Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 400,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 476,00€ brutto und

    für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 450,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 535,50€ brutto.

     

    In der aufgeführten Seminargebühr sind Lehrmaterial sowie die Verpflegung (Frühstück, warmes Mittagessen und Tagungsgetränke) enthalten.

     

  • Modul 9 anlässlich Wochenschulung gemäß BKrFQG (22.01.2018 bis 26.01.2018)
    Freitag, 26. Januar 2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Laut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen. 

     Bei dem angebotenen Seminar handelt es sich um eine Wochenschulung. Wir bieten 5 Module in jeweils einer Woche an. Sie können somit Ihre 35 Stunden Weiterbildungsschulung komplett absolvieren oder sich einzelne Termine/Module gezielt aussuchen. 

     

    Kostenübersicht pro Teilnehmer /pro Tag:

    Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 80,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 95,20 € brutto und

    für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 90,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 107,10 € brutto.

     

    Kostenübersicht pro Teilnehmer / komplete Woche:

     Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 400,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 476,00€ brutto und

    für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. 450,00 € netto, zzgl. 19% MwSt., mithin insgesamt 535,50€ brutto.

     

    In der aufgeführten Seminargebühr sind Lehrmaterial sowie die Verpflegung (Frühstück, warmes Mittagessen und Tagungsgetränke) enthalten.

     

Februar 2018
  • Unternehmerabend Berlin - AUSGEBUCHT
    Dienstag, 13. Februar 2018, in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

    DIE VERANSTALTUNG IST AUSGEBUCHT!!! EINGEHENE ANMELDUNGEN KÖNNEN LEIDER NICHT MEHR BERÜCKSICHTIGT WERDEN!!!

     

    Die hervorragende Resonanz auf die Einladungen zu den Unternehmerabenden in den vergangenen drei Jahren hat uns bewogen, das Veranstaltungsformat beizubehalten und die Zahl der Veranstaltungstermine und –orte sogar zu erweitern. Erstmals wollen wir eine Veranstaltung in Brandenburg an der Havel für die westbrandenburgischen Unternehmer anbieten.

     

    Folgende Themen stehen dieses Mal auf der Tagesordnung:

     

    • ·                Aktuelle Entwicklungen bei den Sozialvorschriften

     

    • ·                Planung und Umsetzung der Digitalisierung betrieblicher Prozesse und Möglichkeiten finanzieller Förderung für Verkehrsunternehmen

     

    • ·                Betriebsrentenstärkungsgesetz als Instrument der Mitarbeiterbindung – ein kurzer Überblick

     

    • ·                GPS-Ortung und Remote Tacho Download – eine kostengünstige Lösung für Transport- und Busunternehmer, insbesondere bei Mehrmarken-Fuhrparks

     

    • ·                Ausbildungs- und Personalakquise-Initiativen der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Für einen Imbiss im Anschluss an die Veranstaltung ist traditionell gesorgt.

     

    Die Veranstaltungen finden in Kooperation mit der GEFA BANK GmbH, der FleetGO Deutschland GmbH und der SVG Berlin-Brandenburg eG statt.

    hier gibt es weitere Infos: Unternehmerabend Berlin - AUSGEBUCHT

     

  • Unternehmerabend Berlin - Zusatztermin
    Montag, 19. Februar 2018, in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

    Die hervorragende Resonanz auf die Einladungen zu den Unternehmerabenden in den vergangenen drei Jahren hat uns bewogen, das Veranstaltungsformat beizubehalten und die Zahl der Veranstaltungstermine und –orte sogar zu erweitern. Erstmals wollen wir eine Veranstaltung in Brandenburg an der Havel für die westbrandenburgischen Unternehmer anbieten.

    Folgende Themen stehen dieses Mal auf der Tagesordnung:

     

    • ·                Aktuelle Entwicklungen bei den Sozialvorschriften
    • ·                Planung und Umsetzung der Digitalisierung betrieblicher Prozesse und Möglichkeiten finanzieller Förderung für Verkehrsunternehmen
    • ·                Betriebsrentenstärkungsgesetz als Instrument der Mitarbeiterbindung – ein kurzer Überblick
    • ·                GPS-Ortung und Remote Tacho Download – eine kostengünstige Lösung für Transport- und Busunternehmer, insbesondere bei Mehrmarken-Fuhrparks
    • ·                Ausbildungs- und Personalakquise-Initiativen der Fuhrgewerbe-Innung

    Für einen Imbiss im Anschluss an die Veranstaltung ist traditionell gesorgt.

    Die Veranstaltungen finden in Kooperation mit der GEFA BANK GmbH, der FleetGO Deutschland GmbH und der SVG Berlin-Brandenburg eG statt.

    hier gibt es weitere Infos: Unternehmerabend Berlin - Zusatztermin

     

  • Fachgruppenversammlung Personenverkehr
    Dienstag, 27. Februar 2018, in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Hiermit laden wir Sie herzlich ein zu unserer nächsten

     

    Versammlung der Fachgruppe Personenverkehr/Sparte Omnibus

    am Dienstag, dem 27. Februar 2018, 15.00 Uhr

    im Haus der Fuhrgewerbe-Innung

    Hedemannstraße 13, 10969 Berlin

     

     Folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

     

    1.                  Mitarbeiterschulung auf außergewöhnliche Weise - Frau Martina Schmitz, Geschäftsführerin der syn.energy GmbH, Kommunikationstraining I Personalentwicklung (Hameln) stellt ein originelles Modell    

                         (interaktives Planspiel) der Busfahrer-Schulung vor

    2.                  Das neue Reisevertragsrecht – Tobias Kothy, Referent Recht und Wirtschaft erläutert wesentliche Eckpunkte des am 01.07.2018 wirksam werdenden Reisevertragsrechts

    3.                  green-zones.eu -  App-Lösung für Europäische Umweltzonen und Feinstaubplaketten, Vorstellung einer Software-Lösung durch den Geschäftsführer Michael Kroehnert  

    4.                  Verschiedenes  (Datenschutzgrundverordnung, Qualifizierungsprojekt MITRA, Berufsausbildungsinitiative der Innung)

     

    Bitte teilen Sie uns bis Freitag, den 16. Februar 2018 mit, wenn Sie sich und/oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens zur Zusammenkunft anmelden möchten.

     

    hier gibt es weitere Infos: Fachgruppenversammlung Personenverkehr

     

März 2018
  • Fortbildungslehrgang im Abfallrecht
    Donnerstag, 8. März 2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Am Donnerstag, den 08.03.2018 findet der Abfalllehrgang bei der Niederlassung MAN, Freiheit 7, 13597 Berlin statt. Am Freitag, den 09.03.2018 findet der Abfalllehrgang im Haus der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburge. V., Hedemannstraße 13, 10969 Berlin statt.

     

    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen
    des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
    (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub
    und Straßenaufbruch, Garten-, Park- und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll als beauftragte
    Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Verpackungsabfälle sammeln und
    befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer
    eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen
    Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt.


    Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen,
    dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen
    entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.


    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
    bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem
    von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben.
    Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.


    Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter,
    die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,


    • alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
    • alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54
    KrWG verfügt

    an einer behördlich ankerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.

     


    Inhalt
    Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen
    aktuellen Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes
    verantwortlichen Person gemäß § 11 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung
    von Unternehmen, die beförderungserlaubnispflichtige Abfälle sammeln und befördern, verantwortlichen
    Personen gemäß § 5 Absatz 3 AbfAEV, da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV
    und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw. technische Entwicklungsstand vermittelt wird.

     

    Teilnahmegebühr:
    335,00 € zzgl. 19 % MwSt. (63,65 €)
    398,65 € inkl. 19 % MwSt.

     

    Die genannte Teilnahmegebühr bezieht sich auf beide Schulungstermine.

    Lehrmaterial und Verpflegung sind im Preis enthalten.

    hier gibt es weitere Infos: Fortbildungslehrgang im Abfallrecht

     

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