Terminkalender
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1. Tag Fortbildungslehrgang im Abfallrecht (03./04. März 2017)
Freitag, 3. März 2017, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrZum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.
Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,-
alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
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alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt
an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
Die Lehrgangsgebühr beträgt 335,00 € zzgl. 19 % USt (63,65 €), mithin insgesamt 398,65 € und beinhaltet Lehrgangsmaterial und Verpflegung.
hier gibt es weitere Infos: 1. Tag Fortbildungslehrgang im Abfallrecht (03./04. März 2017) -
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2. Tag Fortbildungslehrgang im Abfallrecht (03./04. März 2017)
Samstag, 4. März 2017, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrZum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.
Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,-
alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
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alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt
an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
Die Lehrgangsgebühr beträgt 335,00 € zzgl. 19 % USt (63,65 €), mithin insgesamt 398,65 € und beinhaltet Lehrgangsmaterial und Verpflegung.
hier gibt es weitere Infos: 2. Tag Fortbildungslehrgang im Abfallrecht (03./04. März 2017) -
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1. Tag Fortbildungslehrgang im Abfallrecht (13./14. Oktober 2017)
Freitag, 13. Oktober 2017, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrZum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.
Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,-
alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
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alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt
an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
Die Lehrgangsgebühr beträgt 335,00 € zzgl. 19 % USt (63,65 €), mithin insgesamt 398,65 € und beinhaltet Lehrgangsmaterial und Verpflegung.
hier gibt es weitere Infos: 1. Tag Fortbildungslehrgang im Abfallrecht (13./14. Oktober 2017) -
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2. Tag Fortbildungslehrgang im Abfallrecht (13./14. Oktober 2017)
Samstag, 14. Oktober 2017, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrZum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.
Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,-
alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
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alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt
an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
Die Lehrgangsgebühr beträgt 335,00 € zzgl. 19 % USt (63,65 €), mithin insgesamt 398,65 € und beinhaltet Lehrgangsmaterial und Verpflegung.
hier gibt es weitere Infos: 2. Tag Fortbildungslehrgang im Abfallrecht (13./14. Oktober 2017) -