Terminkalender

23 - 29 November, 2026
23. November
  • Grundausbildung für Ersthelfer/Ersthelferinnen
    Montag, 23. November 2026, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    Grundsätzlich besteht für jeden Betrieb die Pflicht Ersthelfer in ausreichender Anzahl zu haben. Dass bedeutet nach dem § 26 des DGUV-Grundsatz 1 wonach bei 2 bis 20 anwesende Beschäftigte 1 Ersthelfer im Betrieb vorhanden sein muss. Bei über 20 anwesenden Personen ist es vom Geschäftsbereich abhängig (in Verwaltungsund Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 %). Bei Betrieben mit Schichtsystem ist der Grundsatz für jede Schicht zu gewährleisten. Es wird auch seitens der Feuerwehr und des Rettungsdienstes empfohlen, dass ein Ersthelfer innerhalb von spätestens 5 Minuten an der Unfallstelle sein sollte. Die Grundausbildung bezeichnet man als Erste-Hilfe-Ausbildung (EHA) und ist für jeden der Ersthelfer im Betrieb sein möchte Pflicht. Folgende Inhalte werden vermittelt:

    • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
    • Helfen bei Unfällen
    • Wundversorgung
    • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
    • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
    • Verätzungen/Vergiftungen
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung

     

25. November
  • Seminar “Update zu den Sozialvorschriften”
    Mittwoch, 25. November 2026, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Der Einsatz von intelligenten Fahrtenschreibern im Fuhrpark stellt die Verantwortlichen immer wieder vor Herausforderungen und umso wichtiger ist es daher, stets auf dem Laufenden zu bleiben. In diesem Seminar werden daher folgende Inhalte vermittelt: 

    • Aktuelle Rechtsgrundlagen (EU-Verordnung und nationales Recht) • Erweiterung der Ausrüstungspflicht auf Fahrzeuge > 2,5 t zHM zum 01.07.2026
    • Technologie von Smart-Tachographen G2 Version 2, neue Piktogramme, Probleme
    • aktuelle technische Weiterentwicklungen
    • Einstellungen am Fahrtenschreiber und notwendige Belehrung des Fahrpersonals
    • Arbeitszeitplanung und Vorteile bei der Nutzung von Bereitschaftszeiten
    • Erkennen von Verstößen in der Auswertung und Einleitung von Präventivmaßnahmen
    • Qualifizierung von verantwortlichen Personen im Fuhrpark
    • Erfahrungsaustausch

     

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