Terminkalender
-
Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
Montag, 7. April 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrDer angebotene Kompaktkurs beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV:
Modul 1 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus) (KB 1.1, KB 1.2, KB 3.1)
Modul 2 = Ladungssicherung + Notfälle (Lkw) (KB 1.4 und KB 3.5)
Modul 3 = Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr (Lkw/Bus) (KB 2.1 und 3.1)
Modul 4 = Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi (Lkw) (KB 2.2, 3.6 und 3.7)
Modul 5 = Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus) (KB 3.2, 3.3 und 3.4)
Alle Module entsprechen je einem Schulungstag (sieben Zeitstunden). Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Schulungstagen finden Sie hier.
Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer/tätige Berufskraftfahrerin durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).
hier gibt es weitere Infos: Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
-
Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
Montag, 7. April 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrDer angebotene Kompaktkurs beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV:
Modul 1 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus) (KB 1.1, KB 1.2, KB 3.1)
Modul 2 = Ladungssicherung + Notfälle (Lkw) (KB 1.4 und KB 3.5)
Modul 3 = Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr (Lkw/Bus) (KB 2.1 und 3.1)
Modul 4 = Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi (Lkw) (KB 2.2, 3.6 und 3.7)
Modul 5 = Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus) (KB 3.2, 3.3 und 3.4)
Alle Module entsprechen je einem Schulungstag (sieben Zeitstunden). Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Schulungstagen finden Sie hier.
Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer/tätige Berufskraftfahrerin durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).
hier gibt es weitere Infos: Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
-
Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
Montag, 7. April 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrDer angebotene Kompaktkurs beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV:
Modul 1 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus) (KB 1.1, KB 1.2, KB 3.1)
Modul 2 = Ladungssicherung + Notfälle (Lkw) (KB 1.4 und KB 3.5)
Modul 3 = Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr (Lkw/Bus) (KB 2.1 und 3.1)
Modul 4 = Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi (Lkw) (KB 2.2, 3.6 und 3.7)
Modul 5 = Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus) (KB 3.2, 3.3 und 3.4)
Alle Module entsprechen je einem Schulungstag (sieben Zeitstunden). Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Schulungstagen finden Sie hier.
Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer/tätige Berufskraftfahrerin durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).
hier gibt es weitere Infos: Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
-
Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
Montag, 7. April 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrDer angebotene Kompaktkurs beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV:
Modul 1 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus) (KB 1.1, KB 1.2, KB 3.1)
Modul 2 = Ladungssicherung + Notfälle (Lkw) (KB 1.4 und KB 3.5)
Modul 3 = Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr (Lkw/Bus) (KB 2.1 und 3.1)
Modul 4 = Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi (Lkw) (KB 2.2, 3.6 und 3.7)
Modul 5 = Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus) (KB 3.2, 3.3 und 3.4)
Alle Module entsprechen je einem Schulungstag (sieben Zeitstunden). Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Schulungstagen finden Sie hier.
Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer/tätige Berufskraftfahrerin durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).
hier gibt es weitere Infos: Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
-
Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
Montag, 7. April 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrDer angebotene Kompaktkurs beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV:
Modul 1 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus) (KB 1.1, KB 1.2, KB 3.1)
Modul 2 = Ladungssicherung + Notfälle (Lkw) (KB 1.4 und KB 3.5)
Modul 3 = Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr (Lkw/Bus) (KB 2.1 und 3.1)
Modul 4 = Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi (Lkw) (KB 2.2, 3.6 und 3.7)
Modul 5 = Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus) (KB 3.2, 3.3 und 3.4)
Alle Module entsprechen je einem Schulungstag (sieben Zeitstunden). Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Schulungstagen finden Sie hier.
Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer/tätige Berufskraftfahrerin durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).
hier gibt es weitere Infos: Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
-
Modul 4 - Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungsprofi
Samstag, 12. April 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrMit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.
hier gibt es weitere Infos: Modul 4 - Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungsprofi
