Terminkalender

07 - 13 Juli, 2025
07. Juli
  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
    Montag, 7. Juli 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Der angebotene Kompaktkurs beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV:

    Modul 1 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus) (KB 1.1, KB 1.2, KB 3.1)

    Modul 2 = Ladungssicherung + Notfälle (Lkw) (KB 1.4 und KB 3.5)

    Modul 3 = Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr (Lkw/Bus)  (KB 2.1 und 3.1)

    Modul 4 = Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi (Lkw) (KB 2.2, 3.6 und 3.7)

    Modul 5 = Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus) (KB 3.2, 3.3 und 3.4)

    Alle Module entsprechen je einem Schulungstag (sieben Zeitstunden). Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Schulungstagen finden Sie hier.

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer/tätige Berufskraftfahrerin durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).

     

08. Juli
  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
    Montag, 7. Juli 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Der angebotene Kompaktkurs beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV:

    Modul 1 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus) (KB 1.1, KB 1.2, KB 3.1)

    Modul 2 = Ladungssicherung + Notfälle (Lkw) (KB 1.4 und KB 3.5)

    Modul 3 = Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr (Lkw/Bus)  (KB 2.1 und 3.1)

    Modul 4 = Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi (Lkw) (KB 2.2, 3.6 und 3.7)

    Modul 5 = Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus) (KB 3.2, 3.3 und 3.4)

    Alle Module entsprechen je einem Schulungstag (sieben Zeitstunden). Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Schulungstagen finden Sie hier.

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer/tätige Berufskraftfahrerin durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).

     

09. Juli
  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
    Montag, 7. Juli 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Der angebotene Kompaktkurs beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV:

    Modul 1 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus) (KB 1.1, KB 1.2, KB 3.1)

    Modul 2 = Ladungssicherung + Notfälle (Lkw) (KB 1.4 und KB 3.5)

    Modul 3 = Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr (Lkw/Bus)  (KB 2.1 und 3.1)

    Modul 4 = Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi (Lkw) (KB 2.2, 3.6 und 3.7)

    Modul 5 = Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus) (KB 3.2, 3.3 und 3.4)

    Alle Module entsprechen je einem Schulungstag (sieben Zeitstunden). Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Schulungstagen finden Sie hier.

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer/tätige Berufskraftfahrerin durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).

     

10. Juli
  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
    Montag, 7. Juli 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Der angebotene Kompaktkurs beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV:

    Modul 1 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus) (KB 1.1, KB 1.2, KB 3.1)

    Modul 2 = Ladungssicherung + Notfälle (Lkw) (KB 1.4 und KB 3.5)

    Modul 3 = Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr (Lkw/Bus)  (KB 2.1 und 3.1)

    Modul 4 = Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi (Lkw) (KB 2.2, 3.6 und 3.7)

    Modul 5 = Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus) (KB 3.2, 3.3 und 3.4)

    Alle Module entsprechen je einem Schulungstag (sieben Zeitstunden). Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Schulungstagen finden Sie hier.

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer/tätige Berufskraftfahrerin durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).

     

11. Juli
  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - LKW Module 95 Schnellkurs (Modul 1 bis 5)
    Montag, 7. Juli 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Der angebotene Kompaktkurs beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV:

    Modul 1 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus) (KB 1.1, KB 1.2, KB 3.1)

    Modul 2 = Ladungssicherung + Notfälle (Lkw) (KB 1.4 und KB 3.5)

    Modul 3 = Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr (Lkw/Bus)  (KB 2.1 und 3.1)

    Modul 4 = Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi (Lkw) (KB 2.2, 3.6 und 3.7)

    Modul 5 = Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus) (KB 3.2, 3.3 und 3.4)

    Alle Module entsprechen je einem Schulungstag (sieben Zeitstunden). Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Schulungstagen finden Sie hier.

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer/tätige Berufskraftfahrerin durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).

     

12. Juli
  • Modul 4 - Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungsprofi
    Samstag, 12. Juli 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.