Terminkalender
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Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht” (Tag 1/2)
Donnerstag, 12. März 2020, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrRechtliche Bestimmungen
Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des
Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für
Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Parkund
Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll als beauftragte Dritte der öff entlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle
gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird
bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt.Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass
die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis
erbringen müssen.Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen
Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig
durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung
und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpfl ichtet,
• alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifi zierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
• alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügtan einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
Teilnehmerkreis
Der Kurs richtet sich an verantwortliche Personen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder Anzeige- und
Erlaubnisverordnung, die bereits einen Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) nach § 9 EfbV oder § 4 und § 5 AbfAEV
absolviert haben und sich gemäß § 9 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Absatz 3 AbfAEV mindestens alle
3 Jahre fortbilden müssen.Inhalt
Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen aktuellen
Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen
Person gemäß § 9 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung von Unternehmen, die beförderungserlaubnispfl
ichtige Abfälle sammeln und befördern, verantwortlichen Personen gemäß § 5 Absatz 3 AbfAEV,
da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw.
technische Entwicklungsstand vermittelt wird.hier gibt es weitere Infos: Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht” (Tag 1/2)
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Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht” (Tag 2/2)
Freitag, 13. März 2020, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrRechtliche Bestimmungen
Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des
Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für
Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Parkund
Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll als beauftragte Dritte der öff entlich-rechtlichen Entsorgungsträger
oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle
gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird
bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt.Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass
die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis
erbringen müssen.Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen
Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig
durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung
und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpfl ichtet,
• alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifi zierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
• alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügtan einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
Teilnehmerkreis
Der Kurs richtet sich an verantwortliche Personen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder Anzeige- und
Erlaubnisverordnung, die bereits einen Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) nach § 9 EfbV oder § 4 und § 5 AbfAEV
absolviert haben und sich gemäß § 9 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Absatz 3 AbfAEV mindestens alle
3 Jahre fortbilden müssen.Inhalt
Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen aktuellen
Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen
Person gemäß § 9 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung von Unternehmen, die beförderungserlaubnispfl
ichtige Abfälle sammeln und befördern, verantwortlichen Personen gemäß § 5 Absatz 3 AbfAEV,
da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw.
technische Entwicklungsstand vermittelt wird.Teilnahmegebühr:
335,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,
zzgl. 19 % MwSt.
Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke)
und das Lehrmaterial ist im Preis enthalten.hier gibt es weitere Infos: Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht” (Tag 2/2)
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Modul 7 gemäß BKrFQ (Lkw)
Samstag, 14. März 2020, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrLaut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen.
Unser 100%iges Tochterunternehmen, die FGIBB Service GmbH bietet diese Weiterbildungsschulung an.
Kosten:
80,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. 19% MwSt., mithin 95,20 € brutto
90,00 € netto für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. 19% MwSt., mithin 107,10 € brutto
Weitere Details zu dem hier angebotenen Schulungsmodul können Sie der unten eingefügten Modulübersicht entnehmen.
hier gibt es weitere Infos: Modul 7 gemäß BKrFQ (Lkw)