Terminkalender

Samstag, 14. Oktober 2023
  • Modul 6 - Notfälle/Auffrischung 1. Hilfe
    Samstag, 14. Oktober 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen

    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teilnahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall, dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16 Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest finden Interessierte unter dem nachfolgenden Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

     

  • Mitgliederversammlung
    Samstag, 14. Oktober 2023, in der Zeit von 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr

    Unsere Mitglieder sind herzlich eingeladen zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung, welche am

     

    am Samstag, dem 14. Oktober 2023 ab 09:30 Uhr

    im Novotel Berlin am Tiergarten

    Strasse des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin.

     

     

    stattfinden wird.

     

    Im öffentlichen Teil (aber auch nur für geladene Gäste) beschäftigen wir uns dieses Mal mit dem Thema

    "Batterieelektrische und wasserstoffbetriebene LKW und Busse – die Alternativen für die Investitionsentscheidungen der nächsten Jahre (?)"

     

    Die EU hat die Entscheidung getroffen, ab 2035 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren in den Mitgliedstaaten nicht mehr neu zum Verkehr zuzulassen.

    Die CO2-Bepreisung in der Mautstruktur und bei den Kraftstoffpreisen wird diesen Prozess begleiten. Die Nutzfahrzeugindustrie hat unmissverständlich – bereits bei der IAA Nutzfahrzeuge 2022 sehr deutlich – zum Ausdruck
    gebracht, für Mitteleuropa und insbesondere für Deutschland künftig nur noch batterieelektrisch und später auf Wasserstoffbasis angetriebene Fahrzeuge auf den Markt zu bringen.

    Wir wollen u. a. folgende Fragen erörtern:

    1. Wie schnell und in welcher Angebotsbreite sind Fahrzeuge der genannten Technologien verfügbar?

    2. Welche Rahmenbedingungen sind für das Funktionieren der Strategie erforderlich und wann werden diese erfüllt sein?

    3. Bieten die Energie- und die Infrastrukturstrategien der EU und der Bundesregierung eine solide Basis, die Rahmenbedingungen erfüllen zu können?

    4. Welcher Mehraufwand gegenüber bisherigen Investitionen ist absehbar zu erwarten?



    Als Vortrags- und Diskussionsgäste begrüßen wir:

    - Saskia Rasper (angefragt) / Ladeinfrastruktur Land Berlin und Bezirke/Gesamtstrategie bei der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO
    - Lorenz Jung, Managing Director und Chief Commercial Officer bei H2 MOBILITY Deutschland GmbH & Co. KG.
    - Mario Männlein Head of Alternative Propulsions der Iveco Magirus AG

     

    Im Anschluss laden wir unsere Mitglieder und geladenen Gäste zu einem Mittagsbuffet ein.



    hier gibt es weitere Infos: Mitgliederversammlung

     

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