Terminkalender

Januar 2024
  • Berufskraftfahrer – Kompaktkurs (Modul 1 bis 5)
    Montag, 15. Januar 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Weiterbildung Berufskraftfahrer – Kompaktkurs (Modul 1 bis 5)

     

    Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.

     

    Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht mit dem Besuch dieses anerkannten Kompaktkurses in der aktuellen Version.

     

    Inhalte des Seminars

     

    Der angebotene Kompaktkurs beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV:

     

    Modul 1 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus) (KB 1.1, KB 1.2, KB 3.1)

    Modul 2 = Ladungssicherung + Notfälle (Lkw) (KB 1.4 und KB 3.5)

    Modul 3 = Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr (Lkw/Bus)  (KB 2.1 und 3.1)

    Modul 4 = Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi (Lkw) (KB 2.2, 3.6 und 3.7)

    Modul 5 = Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus) (KB 3.2, 3.3 und 3.4)

     

    Alle Module entsprechen je einem Schulungstag (sieben Zeitstunden). Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Schulungstagen finden Sie hier.

     

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer/tätige Berufskraftfahrerin durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).

     

    Zielgruppe

     

    Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer/-innen im Güterkraftverkehr und Personenbeförderungsverkehr (bis auf das Modul 2 und Modul 4) geeignet.

     

    Voraussetzungen

    Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

     

    Abschluss

    Teilnahmebescheinigung

     

    Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die FGIBB Service GmbH. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine „Teilnahmebescheinigung“. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

     

    WICHTIG: Sie können auch an den jeweils einzelnen Modulen teilnehmen und müssen keine komplette Wochenschulung buchen. Der Einzelpreis pro Modul liegt bei 100,00 € netto zzgl. 19 % MwSt. für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung und bei 112,00  € netto zzgl. 19 % MwSt. für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Teilnahmegebühr:

     

    01 - 10 Teilnehmer = 500,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 560,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

     

  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - Modul 1 (Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit)
    Samstag, 20. Januar 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Modul 1 – Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

     

    Inhalte des Seminars

     

    Das Modul 1 beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.1, 1.2 und 3.1 nach Anlage 1 der BKrFQV

     

    • KB 1.1: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
    • KB 1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
    • KB 3.1: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

     

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahr

    en).

    Zielgruppe

     

    Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer/-innen im Güterkraftverkehr und Personenbeförderungsverkehr geeignet.

     

    Voraussetzungen

     

    Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

     

    Abschluss

     

    Teilnahmebescheinigung

    Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die FGIBB Service GmbH. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine „Teilnahmebescheinigung“. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

     

    Die einzelnen Seminare der Weiterbildung gem. BKrFQG sind auch als Kompaktkurs (5-Tages-Wochenseminar) buchbar.

     

    Teilnahmegebühr:

     

    01 - 10 Teilnehmer = 100,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 112,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

    01 - 10 Teilnehmer = 100,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 112,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

     

  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - Modul 2 (Ladungssicherung + Notfälle)
    Samstag, 27. Januar 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Modul 2 – Ladungssicherung + Notfälle 

     

    Inhalte des Seminars

     

    Das Modul 2 beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.4 und 3.5 nach Anlage 1 der BKrFQV

    • KB 1.4: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch die richtige Benutzung des Fahrzeugs
    • KB 3.5: Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen 

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahr

    en).

     

    Zielgruppe

    Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer/-innen im Güterkraftverkehr geeignet.

     

    Voraussetzungen

     

    Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE

     

    Abschluss

     

    Teilnahmebescheinigung

     

    Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die FGIBB Service GmbH. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine „Teilnahmebescheinigung“. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

    Die einzelnen Seminare der Weiterbildung gem. BKrFQG sind auch als Kompaktkurs (5-Tages-Wochenseminar) buchbar.

     

    Teilnahmegebühr:

     

    01 - 10 Teilnehmer = 100,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 112,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

    01 - 10 Teilnehmer = 100,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 112,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

     

Februar 2024
  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - Modul 3 (Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr)
    Samstag, 3. Februar 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Modul 3 – Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr

     

    Inhalte des Seminars

     

    Das Modul 3 beinhaltet die Kenntnisbereiche 2.1 und 3.1 nach Anlage 1 der BKrFQV

     

    • KB 2.1: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
    • KB 3.1: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle 

     

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).

     

    Zielgruppe

    Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer/-innen im Güterkraftverkehr und Personenbeförderungsverkehr geeignet.

     

    Voraussetzungen

    Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, De1, D, DE

     

    Abschluss

     

    Teilnahmebescheinigung

     

    Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die FGIBB Service GmbH. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine „Teilnahmebescheinigung“. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

    Die einzelnen Seminare der Weiterbildung gem. BKrFQG sind auch als Kompaktkurs (5-Tages-Wochenseminar) buchbar.

     

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 100,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 112,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

     

  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - Modul 4 (Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungsprofi)
    Samstag, 17. Februar 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Modul 4 – Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi – Rechte und Dokumente  

     

    Inhalte des Seminars

     

    Das Modul 4 beinhaltet die Kenntnisbereiche 2.2, 3.6 und 3.7 nach Anlage 1 der BKrFQV

     

    • KB 2.2: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
    • KB 3.6: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt 
    • KB 3.7: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

     

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahr

    en).

    Zielgruppe

    Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer/-innen im Güterkraftverkehr geeignet.

     

    Voraussetzungen

    Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CEa

     

    Abschluss

    Teilnahmebescheinigung

    Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die FGIBB Service GmbH. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine „Teilnahmebescheinigung“. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

    Die einzelnen Seminare der Weiterbildung gem. BKrFQG sind auch als Kompaktkurs (5-Tages-Wochenseminar) buchbar.

     

    Teilnahmegebühr:

     

    01 - 10 Teilnehmer = 100,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 112,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

    01 - 10 Teilnehmer = 100,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 112,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

     

  • Schulung für das Fahrpersonal (Modul 3) in Verbindung mit der jährlichen Unterweisungspflicht nach Art. 33 8EU) VO 165/2014
    Samstag, 24. Februar 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Bei „geschlossenen“ Firmenschulungen (Inhouse oder extern) ist es möglich, dass der Besuch dieser Berufskraftfahrerschulung mit der jährlichen Unterweisungspflicht nach Art. 33 (EU) VO 165/2014 zur Erfüllung der Unternehmerverantwortlichkeit aufgewertet wird. Hierfür benötigt unser Referent im Vorfeld eine Auflistung der im Unternehmen zum Einsatz kommenden Fahrtenschreiber sowie Informationen zu Beförderungsabläufen, Organisations- oder Arbeitsanweisungen, die sich auf die Anwendung der Fahrtenschreiber und der Sozialvorschriften beziehen.

     

    Modul 3 - Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr - Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

     

    Das Modul 3 beinhaltet die Kenntnisbereiche 2.1 und 3.1 nach Anlage 1 der BKrFQV

    • KB 2.1: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
    • KB 3.1: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle 

     

    Zielgruppe

    Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer/-innen im Güterkraftverkehr und Personenbeförderungsverkehr geeignet.

     

    Voraussetzungen

    Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, De1, D, DE

     

    Teilnahmegebühr (bei uns mit Verpflegung im Haus)

    • für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. 

    01 - 10 Teilnehmer = 120,00 € netto pro TN zzgl. MwSt.
    11 - 15 Teilnehmer = 1.250,00 € netto zzgl. MwSt.
    16 - 20 Teilnehmer = 1.700,00 € netto zzgl. MwSt.
    21 - 25 Teilnehmer = 2.100,00 € netto zzgl. MwSt.

     

    • für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V.

     

    01 - 10 Teilnehmer = 130,00 € netto pro TN zzgl. MwSt.
    11 - 15 Teilnehmer = 1.360,00 € netto zzgl. MwSt.
    16 - 20 Teilnehmer = 1.850,00 € netto zzgl. MwSt.
    21 - 25 Teilnehmer = 2.250,00 € netto zzgl. MwSt.

     

März 2024
  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - Modul 5 (Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz)
    Samstag, 2. März 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Modul 5 – Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz

     

    Inhalte des Seminars

     

    Das Modul 5 beinhaltet die Kenntnisbereiche 3.2, 3.3 und 3.4 nach Anlage 1 der BKrFQV

     

    • KB 3.2: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
    • KB 3.3: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
    • KB 3.4: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

     

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).

     

    Zielgruppe

     

    Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer/-innen im Güterkraftverkehr und Personenbeförderungsverkehr geeignet.

     

    Voraussetzungen

     

    Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

     

    Abschluss

    Teilnahmebescheinigung

    Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die FGIBB Service GmbH. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine „Teilnahmebescheinigung“. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

     

    Die einzelnen Seminare der Weiterbildung gem. BKrFQG sind auch als Kompaktkurs (5-Tages-Wochenseminar) buchbar.

     

    Teilnahmegebühr:

     

    01 - 10 Teilnehmer = 100,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 112,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

    01 - 10 Teilnehmer = 100,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 112,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

     

  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - Modul 1 (Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit)
    Samstag, 16. März 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Modul 1 – Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

     

    Inhalte des Seminars

     

    Das Modul 1 beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.1, 1.2 und 3.1 nach Anlage 1 der BKrFQV

     

    • KB 1.1: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
    • KB 1.2: Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
    • KB 3.1: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

     

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahr

    en).

    Zielgruppe

     

    Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer/-innen im Güterkraftverkehr und Personenbeförderungsverkehr geeignet.

     

    Voraussetzungen

     

    Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

     

    Abschluss

     

    Teilnahmebescheinigung

    Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die FGIBB Service GmbH. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine „Teilnahmebescheinigung“. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

     

    Die einzelnen Seminare der Weiterbildung gem. BKrFQG sind auch als Kompaktkurs (5-Tages-Wochenseminar) buchbar.

     

    Teilnahmegebühr:

     

    01 - 10 Teilnehmer = 100,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 112,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

     

Juni 2024
  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - Modul 2 (Ladungssicherung + Notfälle)
    Samstag, 8. Juni 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Modul 2 – Ladungssicherung + Notfälle 

     

    Inhalte des Seminars

     

    Das Modul 2 beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.4 und 3.5 nach Anlage 1 der BKrFQV

    • KB 1.4: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch die richtige Benutzung des Fahrzeugs
    • KB 3.5: Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen 

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahr

    en).

     

    Zielgruppe

    Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer/-innen im Güterkraftverkehr geeignet.

     

    Voraussetzungen

     

    Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE

     

    Abschluss

     

    Teilnahmebescheinigung

     

    Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die FGIBB Service GmbH. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine „Teilnahmebescheinigung“. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

    Die einzelnen Seminare der Weiterbildung gem. BKrFQG sind auch als Kompaktkurs (5-Tages-Wochenseminar) buchbar.

     

    Teilnahmegebühr:

     

    01 - 10 Teilnehmer = 100,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 112,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

     

  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - Modul 3 (Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr)
    Samstag, 22. Juni 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Modul 3 – Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr

     

    Inhalte des Seminars

     

    Das Modul 3 beinhaltet die Kenntnisbereiche 2.1 und 3.1 nach Anlage 1 der BKrFQV

     

    • KB 2.1: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
    • KB 3.1: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle 

     

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).

     

    Zielgruppe

    Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer/-innen im Güterkraftverkehr und Personenbeförderungsverkehr geeignet.

     

    Voraussetzungen

    Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, De1, D, DE

     

    Abschluss

     

    Teilnahmebescheinigung

     

    Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die FGIBB Service GmbH. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine „Teilnahmebescheinigung“. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

    Die einzelnen Seminare der Weiterbildung gem. BKrFQG sind auch als Kompaktkurs (5-Tages-Wochenseminar) buchbar.

     

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 100,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 112,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

     

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