Terminkalender

2021
Februar 2021
  • Seminar “Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang” (Tag 1/3)
    Donnerstag, 11. Februar 2021, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
    *Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, die nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für
    neu bestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

     

    Folgende Seminarinhalte sollen vermittelt werden:

     

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz


    • Grundlagen aus dem EU-Recht
    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

     

    Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten


    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände
    • Einwilligung
    • Datenübermittlung an Dritte
    • Beauftragung von Dienstleistern
    • Datenweitergabe ins Ausland

     

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)


    • Benennung eines DSB
    • Stellung des DSB
    • Aufgaben des DSB

     

    Transparenzpflichten


    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Datenschutz-Folgeabschätzung
    • Technischer und organisatorischer Datenschutz
    • Rechte der betroffenen Person
    • Meldepflichten

     

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

     

    Teilnahmegebühr:

    900,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

    1.150,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

  • Seminar “Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang” (Tag 2/3)
    Freitag, 12. Februar 2021, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
    *Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, die nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für
    neu bestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

     

    Folgende Seminarinhalte sollen vermittelt werden:

     

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz


    • Grundlagen aus dem EU-Recht
    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

     

    Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten


    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände
    • Einwilligung
    • Datenübermittlung an Dritte
    • Beauftragung von Dienstleistern
    • Datenweitergabe ins Ausland

     

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)


    • Benennung eines DSB
    • Stellung des DSB
    • Aufgaben des DSB

     

    Transparenzpflichten


    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Datenschutz-Folgeabschätzung
    • Technischer und organisatorischer Datenschutz
    • Rechte der betroffenen Person
    • Meldepflichten

     

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

     

    Teilnahmegebühr:

    900,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

    1.150,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

  • Seminar “Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang” (Tag 3/3) + anschl. Prüfung
    Samstag, 13. Februar 2021, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
    *Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, die nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für
    neu bestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

     

    Folgende Seminarinhalte sollen vermittelt werden:

     

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz


    • Grundlagen aus dem EU-Recht
    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

     

    Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten


    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände
    • Einwilligung
    • Datenübermittlung an Dritte
    • Beauftragung von Dienstleistern
    • Datenweitergabe ins Ausland

     

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)


    • Benennung eines DSB
    • Stellung des DSB
    • Aufgaben des DSB

     

    Transparenzpflichten


    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Datenschutz-Folgeabschätzung
    • Technischer und organisatorischer Datenschutz
    • Rechte der betroffenen Person
    • Meldepflichten

     

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

     

    Teilnahmegebühr:

    900,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

    1.150,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

April 2021
  • Seminar “Smart Tacho - Das ist neu!” - Unterweiserschulung
    Freitag, 23. April 2021, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Die Einführung der 2. intelligenten Tachographen-Generation bringt zahlreiche Neuerungen mit sich und stellt
    Unternehmer vor neue Fragestellungen.

    Mit dem Einsatz der intelligenten Fahrtenschreiber ergibt sich für Sie als Unternehmer eine anlassbezogene Schulungsverpflichtung. Das bedeutet, dass Sie nach EU-Recht verpfl ichtet sind, Ihre Fahrer zum sog. Smart Tacho zu schulen. Anderenfalls können Bußgelder und Verwarnungen drohen. Unser Referent gibt in dem angebotenen
    Seminar Antworten auf folgende Fragestellungen:


    • Welche erweiterten Unternehmerpfl ichten ergeben sich? (Art. 32 und 33 der VO 165/2014)


    • Neue Gerätefunktionen: Wie funktioniert die Bedienung?/Was ändert sich bis 2026?


    • Welche Daten werden erfasst und wie werden sie weitergegeben?


    • Bußgeldrisiko Datenschutz? (Art. 9 VO 165/2014)


    • Einbindung des Arbeitszeitrechts in die Bewertung des Arbeitstages, Nutzung von Bereitschaftszeiten

     

     

    Teilnahmegebühr:

    150,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. aktuell gültige MwSt.

    200,00 € netto für Nichtmitglieder zzg. aktuell gültige MwSt.

    200,00 € netto für Nichtmitglieder zzg. aktuell gültige
    MwSt.

    Die Verpflegung (belegte Bröchten und Tagungsgetränke)
    ist im Preis enthalten.

     

  • Seminar “Grundlagen im Arbeitsrecht”
    Dienstag, 27. April 2021, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Durch die strenge Regulierung des Arbeitsrechts sind Mitarbeiter der Personalarbeit einem wahren Paragrafendschungel ausgesetzt. Trotzdem müssen sie täglich viele arbeitsrechtlich relevante Entscheidungen treffen. In diesem 1-tägigen Kompaktseminar gibt der Referent Antworten auf alltägliche arbeitsrechtliche
    Fragen. Einfach und verständlich werden die wichtigsten Themen vom Eintritt bis zum Austritt eines Mitarbeiters vermittelt - immer mit dem Bezug zur Praxis. Mit diesem praktischen Wissen gewinnen die Seminarteilnehmer Sicherheit in „heiklen“ Situationen, ermeiden Fehlentscheidungen und sparen damit letztlich viel Zeit und Kosten

     

    Die Seminarinhalte im Einzelnen:

    • Grundzüge des Arbeitsrechts

    • Anbahnung von Arbeitsverhältnissen

    • Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien

    • Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsverhältnisse

    • Beendigung von Arbeitsverhältnissen

    • Allgemeiner Kündigungsschutz/Besonderer Kündigungsschutz

     

    Teilnahmegebühr:

     

    310,00 netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. aktuell gültige MwSt.

    335,00 netto für Nichtmitglieder zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

     

  • Seminar “Datenschutzbeauftragter - Auffrischungskurs”
    Freitag, 30. April 2021, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr

    Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzt. Die Fachkunde muss während der gesamten Tätigkeitsdauer aufrecht erhalten werden. Aus diesem Grund sind Datenschutzbeauftragte dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Wir stellen Ihnen kompakt und praxisorientiert die aktuellen Themen und Entwicklungen im Datenschutzrecht vor. Außerdem wiederholen wir die wichtigsten Grundlagen. Das Angebot richtet sich an Fortgeschrittene. Es eignet sich insbesondere für erfahrene Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren, die ihr Wissen auff rischen und aktuell halten möchten. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie die Aktualität Ihrer Fachkunde belegen können.

     

    Es sollen folgende Seminarinhalte vermittelt werden:

     

    • Wiederholung der Grundlagen

    • Aktuelle datenschutzrechtliche Entwicklungen/Rechtsprechung

    • Umgang mit Auskunftsersuchen (speziell: Arbeitnehmer)

    • Homeoffice

    Teilnahmegebühr:

    110,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

    145,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

Juni 2021
  • Nachholternin für Seminar "Smart Tacho - Das ist neu!" - Unterweiserschulung
    Samstag, 19. Juni 2021, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Die Einführung der 2. intelligenten Tachographen-Generation bringt zahlreiche Neuerungen mit sich und stellt Unternehmer vor neue Fragestellungen.

    Mit dem Einsatz der intelligenten Fahrtenschreiber ergibt sich für Sie als Unternehmer eine anlassbezogene Schulungsverpflichtung. Das bedeutet, dass Sie nach EU-Recht verpflichtet sind, Ihre Fahrer zum sog. Smart Tacho zu schulen. Anderenfalls können Bußgelder und Verwarnungen drohen. Unser Referent gibt in dem angebotenen Seminar Antworten auf folgende Fragestellungen:
    • Welche erweiterten Unternehmerpfl chten ergeben sich? (Art. 32 und 33 der VO 165/2014)
    • Neue Gerätefunktionen: Wie funktioniert die Bedienung?/Was ändert sich bis 2026?
    • Welche Daten werden erfasst und wie werden sie weitergegeben?
    • Bußgeldrisiko Datenschutz? (Art. 9 VO 165/2014)
    • Einbindung des Arbeitszeitrechts in die Bewertung des Arbeitstages, Nutzung von Bereitschaftszeiten

     

    Teilnahmegebühr:

     

    150,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. aktuell gültiger MwSt.

    200,00 € netto für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. aktuell gültiger MwSt.

    chts in die Bewertung des Arbeitstages, Nutzung von Bereitschaftszeiten Teilnahmegebühr: 150,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. aktuell gültiger MwSt. 200,00 € netto für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. aktuell gültiger MwSt.

     

August 2021
  • 1-Tages-Seminar “Auffrischung Verkehrssicherung an Straßenbaustellen”
    Freitag, 13. August 2021, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Durch die Teilnahme an diesem Tageslehrgang hält der Schulungsteilnehmer seine zuvor erworbene Fachkunde zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) und der RSA Teil A-D Schulungsgruppe D, E aufrecht.

    Für eine erfolgreiche Angebotsabgabe müssen sie bei vielen ausschreibenden Stellen die Qualifikation eines Verantwortlichen für die Verkehrssicherung an Arbeitsstellen gemäß MVAS 1999 nachweisen. In vielen Fällen darf diese Bescheinigung (Zertifi kat) nicht älter als 3 Jahre sein.

     

    Lehrgangsinhalte:

     

    • Rechtliche Grundlagen

     • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und Technische Regelwerke (ZTV-SA)

     • Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Schutzeinrichtung

     • Umweltschutz

     • ASR 5.2

    • Arbeitsvorbereitung

    • Aufstellen, Einrichten - Kontrolle und Wartung sowie Abbau, Rückbau

    • Arbeitsstellen innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Arbeitsstellen auf Arbeiten

    • Entwicklungen in der Verkehrssicherung

     

    Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Teilnehmer begrenzt. Nach dem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat.

     

    Auch als Inhouseschulung möglich.

     

    Teilnahmegebühr:

    210,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

    250,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

  • 1-Tages-Seminar “Verkehrssicherung bei Abschlepparbeiten”
    Freitag, 20. August 2021, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Jahr für Jahr werden Hilfeleistungen bei Pannen und Unfällen von Serviceunternehmen durchgeführt. Solche Arbeiten an liegengebliebenen oder verunfallten Fahrzeugen gehören zu den gefährlichen Arbeiten, weil sie meistens im Gefahrenbereich des fl ießenden Verkehrs durchgeführt werden müssen. Daher ist es für den Personenkreis,
    der diese Arbeiten durchführt, überlebenswichtig, sich und andere Beteiligte situationsangepasst zu sichern. Nach dem Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.

     

    Inhalte:

    • Rechtliche Grundlagen

    • Verantwortung des Unternehmers und der Beschäftigten

    • Voraussetzungen und Einsatzbereitschaft

    • Durchführung Einsatz

    • Anfahrt zur Einsatzstelle/Absicherung der Einsatzstelle

    • Arbeisstellen innerhalb und außerhalb von Ortschaften/Arbeitsstellen auf Autobahnen

    • Verhalten an der Einsatzstelle

    • Ladungssicherung

    • Besondere Vorschriften der StVO und StVZO, Besonderheiten EG 561/06; VO 165/2014, FpV, BKrFQG

     

    Um einen reibungslosen Ablauf des Seminars zu gewährleisten ist die Teilnehmerzahl auf 12 Teilnehmer begrenzt.

     

    Auch als Inhouseschulung möglich.

     

    Teilnahmegebühr:

    245,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

    295,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

  • Seminar “Vertiefungsseminar zum Arbeitsrecht”
    Mittwoch, 25. August 2021, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Aufbauend auf das Grundlagenseminar zum Arbeitsrecht am 27.04.2021 bieten wir ein sogn. Vertiefungsseminar zum Arbeitsrecht mit folgenden Inhalten an:

     

    • Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis


    • Abmahnung/Kündigung


    • Beschäftigtendatenschutz


    • Urlaub/Teilzeit/Befristung

     

    Dieses Vertiefungsseminar ist so konzipiert, dass auch Mitarbeiter der Personalarbeit, die nicht an dem Grundlagenseminar teilgenommen haben, ihr Wissen in den oben genannten Themengebieten auffrischen.

     

    Teilnahmegebühr:

    310,00 netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. aktuell gültige MwSt.

    335,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

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