Terminkalender

2019
Februar 2019
  • Grundlehrgang „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz“ (Tag 1 von 3)
    Donnerstag, 21. Februar 2019, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 10 Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden.

    Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neubestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

    Inhalte des Seminars:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

     - Grundlagen zum EU-Recht
     - Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
     - Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
     - Gesetzliche Erlaubnistatbestände
     - Einwilligung
     - Datenübermittlung an Dritte
     - Beauftragung von Dienstleistern
     - Datenweitergabe ins Ausland

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)

     - Benennung eines DSB
     - Stellung des DSB
     - Aufgaben des DSB

    Transparenzpflichten
     - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
     - Datenschutz-Folgeabschätzung
     - Technischer und organisatorischer Datenschutz
     - Rechte der betroffenen Person
     - Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an folgende Zielgruppen:

    Zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen,
    die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

    Teilnahmegebühren:

    850,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. zzgl. 19 % MwSt.

    900,00 € netto für Nichtmitglieder zzgl. 19 % MwSt.

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

  • Grundlehrgang „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz“ (Tag 2 von 3)
    Freitag, 22. Februar 2019, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 10 Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden.

    Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neubestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

    Inhalte des Seminars:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

     - Grundlagen zum EU-Recht
     - Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
     - Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
     - Gesetzliche Erlaubnistatbestände
     - Einwilligung
     - Datenübermittlung an Dritte
     - Beauftragung von Dienstleistern
     - Datenweitergabe ins Ausland

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)

     - Benennung eines DSB
     - Stellung des DSB
     - Aufgaben des DSB

    Transparenzpflichten
     - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
     - Datenschutz-Folgeabschätzung
     - Technischer und organisatorischer Datenschutz
     - Rechte der betroffenen Person
     - Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an folgende Zielgruppen:

    Zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen,
    die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

    Teilnahmegebühren:

    850,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. zzgl. 19 % MwSt.

    900,00 € netto für Nichtmitglieder zzgl. 19 % MwSt.

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

  • Grundlehrgang „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz“ (Tag 3 von 3)
    Samstag, 23. Februar 2019, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 10 Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden.

    Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neubestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

    Inhalte des Seminars:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

     - Grundlagen zum EU-Recht
     - Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
     - Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
     - Gesetzliche Erlaubnistatbestände
     - Einwilligung
     - Datenübermittlung an Dritte
     - Beauftragung von Dienstleistern
     - Datenweitergabe ins Ausland

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)

     - Benennung eines DSB
     - Stellung des DSB
     - Aufgaben des DSB

    Transparenzpflichten
     - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
     - Datenschutz-Folgeabschätzung
     - Technischer und organisatorischer Datenschutz
     - Rechte der betroffenen Person
     - Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an folgende Zielgruppen:

    Zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen,
    die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

    Teilnahmegebühren:

    850,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. zzgl. 19 % MwSt.

    900,00 € netto für Nichtmitglieder zzgl. 19 % MwSt.

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

März 2019
  • Veranstaltung/Seminar: Gewerbeabfallverordnung und Entsorgung von Dachpappeabfällen - Eine Informationsveranstaltung für Abfallerzeuger und -entsorger
    Dienstag, 5. März 2019, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Bei der Entsorgung asbestbelasteter Dachpappe und hinsichtlich der Umsetung der Gewerbeabfallverordnung ab 2019 hat es seit Mitte 2018 in der abfallerzeugenden Wirtschaft zahlreiche Fragen gegeben.
    Mit der Veranstaltung soll über Hintergründe und den aktuellen Sachstand sowie Konsequenzen für die betriebliche Praxis bei Abfallerzeugern und -transporteuren informiert werden.

    „Die Entsorgungssituation teerhaltiger Dachpappenabfälle in Berlin/Brandenburg“
     - Situationsbeschreibung mit Blick auf die asbesthaltigen Teerpappenabfälle, Konsequenzen daraus
     - Pflicht der Abfallerzeuger zur Abfalldeklaration
     - Charakterisierung/Beschreibung der Dachpappenabfälle mit bzw. ohne karzinogene Fasern
     - Abfalldeklaration und Wahl des Abfallschlüssels
     - Beprobung und Analytik
     - Entsorgungswege für Dachpappenabfälle mit bzw. ohne karzinogene Fasern

    Zur GewAbfV

     - Ziel der Verordnung
     - Pflichten der Abfallerzeuger und -entsorger
     - Besonderheiten bei Gewerbeabfällen
     - Besonderheiten bei Bauabfällen
     - Anforderungen an die Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen
     - Dokumentations- und Nachweispflichten für Erzeuger und Besitzer gemischter Gewerbe- und Bauabfälle

    Teilnehmergebühren:

    75,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. 19 % MwSt.

    95,00 € netto für Nichtmitglieder zzgl. 19 % MwSt.

     

  • Betriebliche Ersthelfer-Schulung (Grundkurs)
    Freitag, 22. März 2019, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Nach § 10 ArbSchG sind vom Arbeitgeber u.a. Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe der Beschäftigten erforderlich sind.

    Hierzu zählt die 9 Unterrichtseinheiten umfassende Ausbildung von Mitarbeitern in Erster Hilfe und die Benennung der ausgebildeten betrieblichen Ersthelfer.

    Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):
     - Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
     - Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
     - in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
     - in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.

    Weiteres wird in den UVV, BGV A1 § 2 und § 24 geregelt.

    Für die hier angebotene betriebliche Ersthelfer-Schulung sind folgende Themen und Anwendungen vorgesehen:

    Eigenschutz und Absichern von Unfällen
    • Wundversorgung
    • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
    • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
    • Verätzungen
    • Vergiftungen
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Defibrillator
    • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
    • Atemwegsmanagement, Heimlich-Manöver
    • Schocklagerung

    Akute Erkrankungen
    • Erkennung von Herzinfarkten und Schlaganfällen
    • Epilepsie
    • Asthma und Hyperventilation
    • Bauchschmerzen
    • Unterzuckerung
    • Erfrierungen und Unterkühlung

    Verletzungen und Wundversorgung
    • Verletzung der Wirbelsäule,
    • Druckverband
    • Knochenbrüchen,
    • Brandverletzungen und Verbrühungen
    • Wundverbände für verschiedene Zwecke
    • Motorradhelm abnehmen (optional)


    ACHTUNG!!! Die Gültigkeit der Teilnahmebescheinigung besteht für 2 Jahre ab Ausstellungsdatum, denn für betriebliche Ersthelfer schreiben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Fortbildung in 2-jährigen Abständen vor.

    Teilnahmegebühr:

    40,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. zzgl. 19 % MwSt. (7,60 €)

    50,00 € netto für Nichtmitglieder zzgl. 19 % MwSt. (7,60 €)

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

April 2019
  • Arbeitsrechtseminar "Datenschutz im Personalbereich und aktuelle für Personaler relevante Rechtssprechungen"
    Freitag, 12. April 2019, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Ständig neue Rechtssprechungen und die damit einhergehende Regulierung des Arbeitsrechts stellen die
    für die Personalarbeit verantwortlichen Mitarbeiter vor immer größere Herausforderungen in ihrer täglichen Arbeit. Zudem hält auch die zum 25.05.2018 wirksam gewordene Datenschutzgrundverordnung für die im Personalbereich tätigen Mitarbeiter einige Fallstricke bereit. In dem angebotenen 1-Tages- Kompaktseminar gewinnen die Teilnehmer Sicherheit in „heiklen“ Situationen und vermeiden damit Fehlentscheidungen und das spart unterm Strich Zeit und Kosten.

    Inhalte des Seminars:
      - Verhalten bei Einstellung
      - Verhalten bei Abmahnung und Kündigung
      - Einfluss der aktuellen Rechtsprechungen in der Personalarbeit
      - Fallstricke unter Berücksichtigung der Regelungen der DSGVO

    Teilnahmegebühr:

    280,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. 19 % MwSt.

    300,00 € netto für Nichtmitglieder zzgl. 19 % MwSt.

    ggf. förderfähig über BAG-Förderprogramm "Weiterbildung"

     

  • Ersthelfer-Auffrischungs-Kurs
    Samstag, 13. April 2019, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

    Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft.

    Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.

    Tagungsgebühren:

    40,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. zzgl. 19 % MwSt. (7,60 €)

    50,00 € netto für Nichtmitglieder zzgl. 19 % MwSt. (7,60 €)

    hier gibt es weitere Infos: Ersthelfer-Auffrischungs-Kurs

     

Mai 2019
  • Seminar "Schadensmanagement für Transport- und Speditionsunternehmen"
    Mittwoch, 22. Mai 2019, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Um die Regulierungskosten der Versicherungsfälle minimieren zu können, informiert unser Referent die Seminarteilnehmern über verschiedene Versicherungskonzepte sowie deren Vor- und Nachteile. Dabei
    erkennen die Teilnehmer vielfältige Ansatzpunkte für das eigene Schadensmanagement und zahlreiche Gestaltungsalternativen für die Beteiligung des Nutzers, die eigene Prozessoptimierung und deren Auswirkungen
    auf die Rentabilität de Firmenfuhrparks.


    Das Seminar richtet sich an Fuhrparkverantwortliche sowie Entscheider aus den Bereichen Personal, Administration, Einkauf und Controlling, die ein Interesse daran haben, das Schadensmanagement im Fuhrpark kosten- und prozessoptimal zu gestalten.


    Inhalte des Seminars:


     - Aktives Risiko- und Schadensmanagement
     - Systematische Risikoanalyse: Fahrer, Fuhrpark, Schäden
     - Verschiedene Versicherungskonzepte und Gestaltungsoptionen
     - Beteiligte Interne und Externe prozessoptimiert einbinden

    Teilnahmegebühren:

    folgt noch...

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

  • Schulung für Befähigte Personen zur betriebsinternen Fahrerschulung in die Nutzung analoger und digitaler Fahrtenschreiber im Bezug auf Art. 33 der VO (EU) Nr. 165/2014
    Samstag, 25. Mai 2019, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Verkehrsunternehmen haben dafür zu sorgen, dass ihre Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des analogen und/oder digitalen Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden [Schulungspflicht nach Art. 33 der „Kontrollgeräte“-Verordnung (EU) Nr. 165/2014].

    Dabei schreibt der Verordnungsgeber nicht vor, ob es sich dabei ausschließlich nur um Schulungen durch externe Schulungsveranstalter handeln darf oder ob auch eine Schulung durch den Unternehmer (oder von ihm beauftragte Mitarbeiter des Unternehmens) zulässig ist. Insofern darf der Unternehmer die Schulung/en auch selbst durchführen.

    Der Unternehmer ist darüber hinaus verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden [vgl. Art. 33 I S. 1 2. HS der VO (EU) Nr. 165/2014]. Sollten bei derartigen Überprüfungen Beanstandungen festgestellt werden, dürfte eine erneute anlassbezogene Schulung der Mitarbeiter erforderlich sein.

     

    Ähnliche Unterweisungsverpflichtungen des Unternehmers sieht bereits das deutsche Arbeitsschutz-/Unfallverhütungsrecht vor. Nach § 4 der Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)  hat der Unternehmer die Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss nach diesen Vorschriften dokumentiert werden.

    Unternehmern ist daher - im eigenen Interesse zum Nachweis bei etwaigen Betriebskontrollen - auch im Zusammenhang mit der neuen Fahrtenschreiber-Verordnung zu empfehlen, sowohl die durchgeführte/n Schulung/en als auch die regelmäßigen Überprüfungen nach Art. 33 der VO (EU) Nr. 165/2014  schriftlich zu dokumentieren.

     

    Die FGIBB Service GmbH bietet daher auch im Jahr 2019 die sogn. Schulung für befähigte Personen zur betriebsinternen Fahrerschulung in die Nutzung analoger und digitaler Fahrtenschreiber im Bezug auf Art. 33 der VO (EU) Nr. 165/2014 an.

     

    Die Kosten für die Schulung belaufen sich auf 115,00 € netto zzgl. 19 % MwSt.

     

    Bei Vorlage der Fördervoraussetzungen kann für dieses Seminar über das BAG-Förderprogramm "Weiterbildung" ein Zuschuss beantragt werden.

     

Juni 2019
  • Seminar Datenschutzbeauftragter: Auffrischungskurs
    Freitag, 14. Juni 2019, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche
    Fachkunde besitzt. Die Fachkunde muss während der gesamten Tätigkeitsdauer aufrecht erhalten werden. Aus diesem Grund sind Datenschutzbeauftragte dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.

    Seminarziel

    Wir stellen Ihnen kompakt und praxisorientiert die aktuellen Themen und Entwicklungen im Datenschutzrecht vor. Außerdem wiederholen wir die wichtigsten Grundlagen.

    Das Angebot richtet sich an Fortgeschrittene. Es eignet sich insbesondere für erfahrene Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren, die ihr Wissen auffrischen und aktuell halten möchten.

    Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, mit der Sie die Aktualität Ihrer Fachkunde belegen können.

    Teilnahmegebühren:

    150,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. zzgl. 19 % MwSt.

    170,00 € netto für Nichtmitglieder zzgl. 19 % MwSt.

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

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