Terminkalender

Samstag, 24. Juni 2017
  • Modul 5 gemäß BKrFQG
    Samstag, 24. Juni 2017, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Laut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen.

     

    Unser 100%iges Tochterunternehmen, die FGIBB Service GmbH bietet diese Weiterbildungsschulung an.

     

    hier gibt es weitere Infos: Modul 5 gemäß BKrFQG

     

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