Terminkalender

04 - 10 Mai, 2026
04. Mai
  • Seminar “Betriebliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang”
    Montag, 4. Mai 2026, in der Zeit von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung einer Person als betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (inkl. Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. *Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, die nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neue wie bereits bestellte Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen. Folgende Seminarinhalte werden vermittelt:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

    • Grundlagen aus dem EU-Recht
    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände
    • Einwilligung • Datenübermittlung an Dritte
    • Beauftragung von Dienstleistern
    • Datenweitergabe ins Ausland 

    Der/die Datenschutzbeauftragte (DSB) 

    • Benennung eines/einer DSB
    • Stellung des/der DSB
    • Aufgaben des/der DSB

    Transparenzpflichten

    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Datenschutz-Folgeabschätzung
    • Technischer und organisatorischer Datenschutz
    • Rechte der betroffenen Person
    • Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte, sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

     

05. Mai
  • Seminar “Betriebliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang”
    Montag, 4. Mai 2026, in der Zeit von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung einer Person als betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (inkl. Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. *Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, die nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neue wie bereits bestellte Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen. Folgende Seminarinhalte werden vermittelt:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

    • Grundlagen aus dem EU-Recht
    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände
    • Einwilligung • Datenübermittlung an Dritte
    • Beauftragung von Dienstleistern
    • Datenweitergabe ins Ausland 

    Der/die Datenschutzbeauftragte (DSB) 

    • Benennung eines/einer DSB
    • Stellung des/der DSB
    • Aufgaben des/der DSB

    Transparenzpflichten

    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Datenschutz-Folgeabschätzung
    • Technischer und organisatorischer Datenschutz
    • Rechte der betroffenen Person
    • Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte, sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

     

06. Mai
  • Seminar “Betriebliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang”
    Montag, 4. Mai 2026, in der Zeit von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung einer Person als betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (inkl. Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. *Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, die nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neue wie bereits bestellte Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen. Folgende Seminarinhalte werden vermittelt:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

    • Grundlagen aus dem EU-Recht
    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände
    • Einwilligung • Datenübermittlung an Dritte
    • Beauftragung von Dienstleistern
    • Datenweitergabe ins Ausland 

    Der/die Datenschutzbeauftragte (DSB) 

    • Benennung eines/einer DSB
    • Stellung des/der DSB
    • Aufgaben des/der DSB

    Transparenzpflichten

    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Datenschutz-Folgeabschätzung
    • Technischer und organisatorischer Datenschutz
    • Rechte der betroffenen Person
    • Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte, sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

     

07. Mai
  • Seminar “Betriebliche(r) Datenschutzbeauftragte(r) nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang”
    Montag, 4. Mai 2026, in der Zeit von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung einer Person als betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (inkl. Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. *Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, die nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neue wie bereits bestellte Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen. Folgende Seminarinhalte werden vermittelt:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

    • Grundlagen aus dem EU-Recht
    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände
    • Einwilligung • Datenübermittlung an Dritte
    • Beauftragung von Dienstleistern
    • Datenweitergabe ins Ausland 

    Der/die Datenschutzbeauftragte (DSB) 

    • Benennung eines/einer DSB
    • Stellung des/der DSB
    • Aufgaben des/der DSB

    Transparenzpflichten

    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Datenschutz-Folgeabschätzung
    • Technischer und organisatorischer Datenschutz
    • Rechte der betroffenen Person
    • Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte, sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.