Terminkalender

13 - 19 April, 2026
17. April
  • Grundausbildung für Ersthelfer/Ersthelferinnen
    Freitag, 17. April 2026, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    Grundsätzlich besteht für jeden Betrieb die Pflicht Ersthelfer in ausreichender Anzahl zu haben. Dass bedeutet nach dem § 26 des DGUV-Grundsatz 1 wonach bei 2 bis 20 anwesende Beschäftigte 1 Ersthelfer im Betrieb vorhanden sein muss. Bei über 20 anwesenden Personen ist es vom Geschäftsbereich abhängig (in Verwaltungsund Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10 %). Bei Betrieben mit Schichtsystem ist der Grundsatz für jede Schicht zu gewährleisten. Es wird auch seitens der Feuerwehr und des Rettungsdienstes empfohlen, dass ein Ersthelfer innerhalb von spätestens 5 Minuten an der Unfallstelle sein sollte. Die Grundausbildung bezeichnet man als Erste-Hilfe-Ausbildung (EHA) und ist für jeden der Ersthelfer im Betrieb sein möchte Pflicht. Folgende Inhalte werden vermittelt:

    • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
    • Helfen bei Unfällen • Wundversorgung
    • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
    • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
    • Verätzungen/Vergiftungen
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung

     

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