Terminkalender
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2-Tages-Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht"
Donnerstag, 13. März 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrMit der Teilnahme an unserem angebotenen 2-Tages-Seminar (Fortbildungslehrgang im Abfallrecht) kommen Sie Ihrer Verpflichtung des Besuchs regelmäßiger Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgang nach § 9 Abs. 3 Satz 2 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV) nach.
Verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) sind verpflichtet,
- alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
- alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt
an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
hier gibt es weitere Infos: 2-Tages-Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht"
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2-Tages-Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht"
Donnerstag, 13. März 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrMit der Teilnahme an unserem angebotenen 2-Tages-Seminar (Fortbildungslehrgang im Abfallrecht) kommen Sie Ihrer Verpflichtung des Besuchs regelmäßiger Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgang nach § 9 Abs. 3 Satz 2 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV) nach.
Verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) sind verpflichtet,
- alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
- alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt
an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.
hier gibt es weitere Infos: 2-Tages-Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht"
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Modul 1 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Samstag, 15. März 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrMit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.
hier gibt es weitere Infos: Modul 1 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
