Terminkalender

10 - 16 März, 2025
13. März
  • 2-Tages-Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht"
    Donnerstag, 13. März 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mit der Teilnahme an unserem angebotenen 2-Tages-Seminar (Fortbildungslehrgang im Abfallrecht) kommen Sie Ihrer Verpflichtung des Besuchs  regelmäßiger Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgang nach § 9 Abs. 3 Satz 2 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV) nach.

    Verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) sind verpflichtet,

    • alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
    • alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt

    an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.

     

14. März
  • 2-Tages-Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht"
    Donnerstag, 13. März 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mit der Teilnahme an unserem angebotenen 2-Tages-Seminar (Fortbildungslehrgang im Abfallrecht) kommen Sie Ihrer Verpflichtung des Besuchs  regelmäßiger Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgang nach § 9 Abs. 3 Satz 2 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV) nach.

    Verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) sind verpflichtet,

    • alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
    • alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt

    an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.

     

15. März
  • Modul 1 - Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
    Samstag, 15. März 2025, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.