Terminkalender

20 - 26 Februar, 2017
23. Februar
  • Fachgruppenversammlung Umzug / Neumöbellieferung
    Donnerstag, 23. Februar 2017, in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

     

    Digitalisierung und die Verlagerung von Angeboten und Aufträgen in die Welt des Internets verändern die Rahmenbedingungen für Umzugsunternehmen rasant. Was mit my hammer und ähnlichen Angeboten begann, setzt sich heute mit Start-ups fort, die unterschiedlichste Ideen zu verwirklichen versuchen. Dabei bleibt die eigentliche Transport- und Umzugsleistung recht analog, das heißt die Umzugsunternehmen müssen sich mit vielfältigen Themen des Tagegeschäfts auseinandersetzen. Hier bei unterstützt die Innung mit ihren Betreuungsleistungen.

     

    Wir laden Sie herzlich ein zu unserer

     

    Versammlung der Fachgruppe Umzugsverkehre und Neumöbelbeförderungen

    am Donnerstag, dem 23. Februar 2017, ab 18.00 Uhr

    im Haus der Fuhrgewerbe-Innung

    Hedemannstraße 13, 10969 Berlin.

     

    Als Gast und Referentin begrüßen wir Frau RA`in Bettina Heublein, Fachanwältin für Transportrecht zu den Themen:

     

    -              Aktuelles zur Angebotserstellung, Vertragsgestaltung und Leistungserbringung

    -              Die ADSp 2017 – die neuen AGB auch für Umzugsunternehmen?

     

    Wir würden uns freuen, wenn wir Sie zu unserer Veranstaltung begrüßen dürfen, bitte melden Sie sich mittels des Antwortformulars bis Freitag, den 17. Februar 2017 bei uns an. Traditionell halten wir nach der Veranstaltung gegen 21.00 Uhr einen Imbiss für Sie bereit.

     

24. Februar
  • Grundlagenseminar im Arbeitsrecht
    Freitag, 24. Februar 2017, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Das Arbeitsvertragsrecht ist durch Rechtänderungen und Rechtsprechung einer Vielzahl von Änderungen unterworfen, die regelmäßige Aktualisierungen des Wissens über die Rechtsentwicklung auch für die betriebliche Praxis unerläßlich machen. Andererseits arbeiten sich in den Unternehmen Familienmitglieder der Inhaber oder Mitarbeiter neu in den Arbeitsbereich Personalwesen ein, so daß auch hier Qualifikationsbedarf besteht.

    Die Wirtschaftsorganisation der Innung, die FGIBB Service GmbH, bietet mit dem Seminar

    Grundzüge des Arbeitsrechts

    am Freitag, dem 24. Februar 2017, 09.00 – 16.00 Uhr

    im Innungshaus

    Hedemannstraße 13, 10969 Berlin

    eine passende Möglichkeit, sich in diesen Bereichen das notwendige Grundwissen anzueignen oder zu aktualisieren. Mit RA`in Katja Hinz, Fachanwältin für Arbeitsrecht,  aus der Kanzlei BEITEN BURKHARD Berlin konnte eine hervorragende Arbeitsrechtlerin als Referentin gewonnen werden, die zudem über profunde Praxiserfahrung aus der Unternehmensbetreuung und Arbeitgebervertretung verfügt.

    Folgende Themen stehen auf der Tageordnung

     

    - Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, Stellenausschreibung, Bewerbung und Vorstellungsgespräch

    - Personalfragebögen, Arbeitsverträge und Nachweisgesetz

    - Struktur und Inhalt eines Arbeitsvertrags

    - individuelles und kollektives Arbeitsrecht

    - Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsgesetz

    - Anwendung des MiLoG, des AEntG und dazugehöriger Verordnungen

    - Arbeitnehmerüberlassung, Werk- und Dienstverträge

     

    Die Teilnahmegebühr beträgt für Teilnehmer aus Innungsbetrieben 280,00 € netto pro Person, für Teilnehmer aus nicht der Innung angehörenden Betrieben liegt sie bei 350,00 € netto pro Person.

    Darin enthalten sind Seminarunterlagen, Kaffee, Gebäck und Tagungsgetränke sowie Frühstück und Mittagessen.

     

    Mit dem untenstehenden Anmeldeformular können Sie sich anmelden, oder aber Sie scrollen noch etwas weiter nach unten und dann können Sie sich direkt mit dem integrierten Anmeldeformular zu dem angebotenen Seminar anmelden.

     

    Bei Fragen, rufen Sie uns einfach unter der + 49 (30) 25 29 50 10 an, gerne helfen wir Ihnen weiter.

    hier gibt es weitere Infos: Grundlagenseminar im Arbeitsrecht

     

25. Februar
  • Modul 2a gemäß BKrFQG
    Samstag, 25. Februar 2017, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Laut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen. 

     

    Unser 100%iges Tochterunternehmen, die FGIBB Service GmbH bietet diese Weiterbildungsschulung an.

     

    Kosten: 80,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. 19% MwSt., mithin 95,20 € brutto

                90,00 € netto für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. 19% MwSt., mithin 107,10 € brutto

     

     

    Weitere Details zu dem hier angebotenen Schulungsmodul können Sie der unten eingefügten Modulübersicht entnehmen. 

    hier gibt es weitere Infos: Modul 2a gemäß BKrFQG

     

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