Terminkalender

Freitag, 15. März 2024
  • 2-Tages-Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht" (2. Tag von 2 Tagen)
    Freitag, 15. März 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen


    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Park- und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger)
    oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird
    bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebe benötigen diese Erlaubnis nicht, wenn sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.

     

    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen
    Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.

     

    Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,


    • alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt und
    • alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt

     

    an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.

     

    Die FGIBB Service GmbH ist anerkannte Bildungsstätte. Die FGIBB Service GmbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. ist für die Durchführung dieser Lehrveranstaltungen behördlich anerkannt und führt sie in regelmäßigen Abständen
    durch.

     

    Teilnehmerkreis

     

    Der Kurs richtet sich an verantwortliche Personen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die bereits einen Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) nach § 9 EfbV oder § 4 und § 5 AbfAEV

    absolviert haben und sich gemäß § 9 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Absatz 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen.

     

    Inhalt

     

    Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen aktuellen Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Person gemäß § 9 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung von Unternehmen, die beförderungserlaubnispflichtige Abfälle sammeln und befördern, verantwortlichen Personen gemäß § 5 Absatz 3 AbfAEV, da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw. technische Entwicklungsstand vermittelt wird.

     

    Teilnahmegebühr:

     

    480,00 € zzgl. MwSt f. Innungsmitglieder bei Online-Teilnahme
    540,00 € zzgl. MwSt. f. Nichtmitglieder bei Online-Teilnahme


    500,00 € netto zzgl. MwSt f. Innungsmitglieder bei Präsenz-Teilnahme (inkl. Verpflegung)
    560,00 € zzgl. MwSt. f. Nichtmitglieder bei Präsenz-Teilnahme (inkl. Verpflegung)

     

  • Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr - “Verkehrsleiterprüfung”
    Montag, 11. März 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Seit vielen Jahren bereitet die FGIBB Service GmbH Kursteilnehmer auf die IHK Fachkundeprüfung vor. Angelehnt an die vorgeschriebenen Prüfungssachgebiete werden u.a. folgende Themen unterrichtet:

    • Recht (Arbeits- und Sozialrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Gefahrgutrecht etc.)
    • Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
    • Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
    • Technische Normen und technischer Betrieb
    • Straßenverkehrssicherheit
    • Der Umgang mit dem digitalen Tachografen etc.

     

    Bezogen auf die im Unterricht behandelten Themen erhalten die Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstag ein Exemplar des im AKS Verlag erschienenen Lehrbuchs: „Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr“,

    dessen Preis im Lehrgangsentgelt bereits enthalten ist. Dieses beinhaltet den prüfungsrelevanten Stoff in übersichtlicher Form und hat viele Generationen von Prüflingen erfolgreich auf die IHK-Fachkundeprüfung vorbereitet.

     

    Es eignet sich zudem hervorragend als Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis. Im Anschluss an den prüfungsvorbereitenden Lehrgang ist das Ablegen der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr vorgesehen.

     

    Seit dem Jahr 2020 werden die Prüfungen (für den Güterkraftverkehr) ausschließlich von den Brandenburger IHK abgenommen. Die Terminierung der Prüfungstermine erfolgt in einem rollierenden System. Die jeweiligen Prüfungstermine

    können den Homepages der einzelnen IHK entnommen werden. Auch Berliner müssen demnach an einer der Brandenburger IHK ihre Prüfung ablegen. Prüfungsorte sind abwechselnd Potsdam, Schönefeld und

    Erkner sowie Cottbus und Frankfurt/Oder.

     

    Weitere Details zum Ablauf und Inhalt der Prüfung sowie die Prüfungstermine- und orte finden Sie auf den Homepages der Brandenburger IHK::

     

    IHK Potsdam unter https://www.ihk-potsdam.de/

    IHK Cottbus unter https://www.cottbus.ihk.de/

    IHK Ostbrandenburg unter https://www.ihk-ostbrandenburg.de/

     

    Teilnahmegebühr:

     

    1.160,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.
    1.460,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

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