Terminkalender

Mittwoch, 6. November 2024
  • Weiterbildung Berufskraftfahrer - Kompaktkurs (Modul 1 bis 5)
    Montag, 4. November 2024, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Weiterbildung Berufskraftfahrer – Kompaktkurs (Modul 1 bis 5)

     

    Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.

     

    Erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht mit dem Besuch dieses anerkannten Kompaktkurses in der aktuellen Version.

     

    Inhalte des Seminars

     

    Der angebotene Kompaktkurs beinhaltet die Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV:

     

    Modul 1 = Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (Lkw/Bus) (KB 1.1, KB 1.2, KB 3.1)

    Modul 2 = Ladungssicherung + Notfälle (Lkw) (KB 1.4 und KB 3.5)

    Modul 3 = Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr (Lkw/Bus)  (KB 2.1 und 3.1)

    Modul 4 = Schaltstelle Fahrer – Imageträger, Dienstleistungsprofi (Lkw) (KB 2.2, 3.6 und 3.7)

    Modul 5 = Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus) (KB 3.2, 3.3 und 3.4)

     

    Alle Module entsprechen je einem Schulungstag (sieben Zeitstunden). Detaillierte Inhalte zu den einzelnen Schulungstagen finden Sie hier.

     

    Sie erfüllen als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer/tätige Berufskraftfahrerin durch den Besuch dieser anerkannten Schulung (aktuelle Version) Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (fünf Module mit je sieben Stunden im Zeitraum von fünf Jahren).

     

    Zielgruppe

     

    Diese Weiterbildung ist für Berufskraftfahrer/-innen im Güterkraftverkehr und Personenbeförderungsverkehr (bis auf das Modul 2 und Modul 4) geeignet.

     

    Voraussetzungen

    Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

     

    Abschluss

    Teilnahmebescheinigung

     

    Der Teilnahmenachweis erfolgt mittels Eintrag ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch die FGIBB Service GmbH. Nach Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie zusätzlich eine „Teilnahmebescheinigung“. Als anerkanntes Weiterbildungsunternehmen bestätigen wir Ihnen damit den Besuch der gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

     

    WICHTIG: Sie können auch an den jeweils einzelnen Modulen teilnehmen und müssen keine komplette Wochenschulung buchen. Der Einzelpreis pro Modul liegt bei 100,00 € netto zzgl. 19 % MwSt. für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung und bei 112,00  € netto zzgl. 19 % MwSt. für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Teilnahmegebühr:

     

    01 - 10 Teilnehmer = 500,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt. für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 560,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung

     

    Als kostenlosen Service bieten wir den Teilnehmern einen kleinen Frühstücks- und Mittagsimbiss an. 

     

  • Update zu den Sozialvorschriften
    Mittwoch, 6. November 2024, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Der Einsatz von intelligenten Fahrtenschreibern im Fuhrpark stellt die Verantwortlichen immer wieder vor Herausforderungen und umso wichtiger ist es daher, stets auf dem Laufenden zu bleiben.

    In dem hier angebotenen Seminar werden daher folgende Inhalte vermittelt: Seminar “Update zu den Sozialvorschriften”


    • Aktuelle Rechtsgrundlagen (EU-Verordnung und nationales Recht)
    • Technologie von Smart-Tachographen G2 Version 2, neue Piktogramme
    • Einstellungen am Fahrtenschreiber und notwendige Belehrung des Fahrpersonals
    • Arbeitszeitplanung und Vorteile bei der Nutzung von Bereitschaftszeiten
    • Erkennen von Verstößen in der Auswertung und Einleitung von Präventivmaßnahmen
    • Qualifizierung von verantwortlichen Personen im Fuhrpark
    • Erfahrungsaustausch

     

    Teilnahmegebühr - Präsenz (mit Verpflegung)


    265,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.
    330,00 € netto für Nichtmitglieder zzgl. aktuell gültige MwSt.


    Teilnahmegebühr - Online (ohne Verpflegung)


    245,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.
    310,00 € netto für Nichtmitglieder zzgl. aktuell gültige MwSt.

    hier gibt es weitere Infos: Update zu den Sozialvorschriften

     

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