Terminkalender

Donnerstag, 17. März 2022
  • Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht” (1/2)
    Donnerstag, 17. März 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen
    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des
    Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für
    Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Parkund Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle
    gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird
    bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebe benötigen diese Erlaubnis nicht, wenn sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind.

    Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.

    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig
    durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.

    Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,

    • alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifi zierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
    • alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt

    an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.

    FGIBB Service GmbH ist anerkannte Bildungsstätte

    Die FGIBB Service GmbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. ist

    für die Durchführung derartiger Lehrveranstaltungen behördlich anerkannt und führt sie in regelmäßigen Ab
    ständen durch.

    Teilnehmerkreis

    Der Kurs richtet sich an verantwortliche Personen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder Anzeige- und
    Erlaubnisverordnung, die bereits einen Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) nach § 9 EfbV oder § 4 und § 5 AbfAEV
    absolviert haben und sich gemäß § 9 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Absatz 3 AbfAEV mindestens alle
    3 Jahre fortbilden müssen.

    Inhalt
    Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen aktuellen
    Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Person gemäß § 9 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung von Unternehmen, die beförderungserlaubnispfl ichtige Abfälle sammeln und befördern, verantwortlichen Personen gemäß § 5 Absatz 3 AbfAEV, da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw. technische Entwicklungsstand vermittelt

    Teilnahmegebühr:

    395,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,  zzgl. aktuell gültige MwSt.
    445,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell  gültige MwSt.
     
     Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) und das Lehrmaterial sind im Preis enthalten.

     

  • Seminar “Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang” (1/3)
    Donnerstag, 17. März 2022, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20*Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
    *Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B.

    Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, die nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen
    Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neu bestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

    Folgende Seminarinhalte sollen vermittelt werden:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

    • Grundlagen aus dem EU-Recht

    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts

    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu

    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen


    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände

    • Einwilligung

    • Datenübermittlung an Dritte

    • Beauftragung von Dienstleistern

    • Datenweitergabe ins Ausland

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)

    • Benennung eines DSB

    • Stellung des DSB

    • Aufgaben des DSB

    Transparenzpflichten

    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

    • Datenschutz-Folgeabschätzung

    • Technischer und organisatorischer Datenschutz

    • Rechte der betroffenen Person

    • Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

    Teilnahmegebühr:

    900,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,  zzgl. aktuell gültige MwSt.
    1.150,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell  gültige MwSt.

     

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.