Terminkalender
-
Modul 4 - Weiterbildung gemäß BKrFQG (Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungs-Profi)
Samstag, 19. Juni 2021, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrLaut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen.
Unser 100%iges Tochterunternehmen, die FGIBB Service GmbH bietet diese Weiterbildungsschulung an.
Kosten:
01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN
zzgl. aktuell gültiger MwSt für Innungsmitglieder01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN
zzgl. aktuell gültiger MwSt für Nicht-Mitglieder
der Fuhrgewerbe-InnungDie Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis
enthalten.hier gibt es weitere Infos: Modul 4 - Weiterbildung gemäß BKrFQG (Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungs-Profi) -
Nachholternin für Seminar "Smart Tacho - Das ist neu!" - Unterweiserschulung
Samstag, 19. Juni 2021, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 UhrDie Einführung der 2. intelligenten Tachographen-Generation bringt zahlreiche Neuerungen mit sich und stellt Unternehmer vor neue Fragestellungen.
Mit dem Einsatz der intelligenten Fahrtenschreiber ergibt sich für Sie als Unternehmer eine anlassbezogene Schulungsverpflichtung. Das bedeutet, dass Sie nach EU-Recht verpflichtet sind, Ihre Fahrer zum sog. Smart Tacho zu schulen. Anderenfalls können Bußgelder und Verwarnungen drohen. Unser Referent gibt in dem angebotenen Seminar Antworten auf folgende Fragestellungen:
• Welche erweiterten Unternehmerpfl chten ergeben sich? (Art. 32 und 33 der VO 165/2014)
• Neue Gerätefunktionen: Wie funktioniert die Bedienung?/Was ändert sich bis 2026?
• Welche Daten werden erfasst und wie werden sie weitergegeben?
• Bußgeldrisiko Datenschutz? (Art. 9 VO 165/2014)
• Einbindung des Arbeitszeitrechts in die Bewertung des Arbeitstages, Nutzung von BereitschaftszeitenTeilnahmegebühr:
150,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. aktuell gültiger MwSt.
200,00 € netto für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. aktuell gültiger MwSt.
chts in die Bewertung des Arbeitstages, Nutzung von Bereitschaftszeiten Teilnahmegebühr: 150,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. aktuell gültiger MwSt. 200,00 € netto für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung zzgl. aktuell gültiger MwSt.
hier gibt es weitere Infos: Nachholternin für Seminar "Smart Tacho - Das ist neu!" - Unterweiserschulung