Terminkalender
Schulung für befähigte Personen zur betriebsinternen Fahrerschulung in die Nutzung analoger und digitaler Fahrtenschreiber
Wann: Samstag, 29. Juni 2019, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Verkehrsunternehmen haben dafür zu sorgen, dass ihre Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des analogen und/oder digitalen Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden [Schulungspflicht nach Art. 33 der „Kontrollgeräte“-Verordnung (EU) Nr. 165/2014].
Dabei schreibt der Verordnungsgeber nicht vor, ob es sich dabei ausschließlich nur um Schulungen durch externe Schulungsveranstalter handeln darf oder ob auch eine Schulung durch den Unternehmer (oder von ihm beauftragte Mitarbeiter des Unternehmens) zulässig ist. Insofern darf der Unternehmer die Schulung/en auch selbst durchführen.
Der Unternehmer ist darüber hinaus verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden [vgl. Art. 33 I S. 1 2. HS der VO (EU) Nr. 165/2014]. Sollten bei derartigen Überprüfungen Beanstandungen festgestellt werden, dürfte eine erneute anlassbezogene Schulung der Mitarbeiter erforderlich sein.
Ähnliche Unterweisungsverpflichtungen des Unternehmers sieht bereits das deutsche Arbeitsschutz-/Unfallverhütungsrecht vor. Nach § 4 der Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat der Unternehmer die Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss nach diesen Vorschriften dokumentiert werden.
Unternehmern ist daher - im eigenen Interesse zum Nachweis bei etwaigen Betriebskontrollen - auch im Zusammenhang mit der neuen Fahrtenschreiber-Verordnung zu empfehlen, sowohl die durchgeführte/n Schulung/en als auch die regelmäßigen Überprüfungen nach Art. 33 der VO (EU) Nr. 165/2014 schriftlich zu dokumentieren.
Die FGIBB Service GmbH bietet daher auch im Jahr 2019 die sogn. Schulung für befähigte Personen zur betriebsinternen Fahrerschulung in die Nutzung analoger und digitaler Fahrtenschreiber im Bezug auf Art. 33 der VO (EU) Nr. 165/2014 an.
Die Kosten für die Schulung belaufen sich auf 115,00 € netto zzgl. 19 % MwSt.
Bei Vorlage der Fördervoraussetzungen kann für dieses Seminar über das BAG-Förderprogramm "Weiterbildung" ein Zuschuss beantragt werden.
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Veranstaltungsort
FGIBB Service GmbHHedemannstraße 13
10969 Berlin