"Busprobe" am BER

Busunternehmer, Mitarbeiter aus Bus-, Reise- und anderen Personenverkehrsunternehmen hatten am 15.10.2020 Gelegenheit, am Flughafen BER direkt vor Ort Informationen zur Parksituation von Bussen, der Anfahrt und Abholung von Reisegruppen und einzelnen Reisegäste sowie zu den Abläufen im Flughafen zu gewinnen. Initiiert und organisiert worden war die Veranstaltung von der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V.  und den Brandenburger IHK`en in Kooperation mit der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg und der Parkplatzbetreiberfirma ABCOA. 60 Teilnehmer nutzten nicht nur die Gelegenheit, An- und Abfahrt sowie die Zufahrt zum Busparkplatz zu „erfahren“, sondern im Rahmen von  Terminalbesichtigungen auch Details zur Struktur der Gebäude, den Abläufen abfliegender und ankommender Fluggäste sowie zum Leitsystem im Inneren der Terminals kennenzulernen. Dabei wurden auch Anregungen entwickelt und ausgetauscht, wo es an einzelnen Stellen noch Verbesserungsbedarf gibt.

 

Neben Bussen des öffentlichen Nahverkehrs und des Fernlinienverkehrs finden auf den ausgewiesenen Parkflächen 15 Reisebusse des Gelegenheitsverkehrs auf dem Gelände Platz – gegenüber den ursprünglich für 2012 vorgesehenen 6 Parkplätzen für Reisebusse eine deutliche Verbesserung. Zudem ist der Busparkplatz näher an das Terminal herangerückt. Ob alle Prozesse störungs- und komplikationsfrei verlaufen, wird allerdings erst der Echtbetrieb ab 31.10.2020 unter Beweis stellen.

 

Ein Dank für die Organisation der Veranstaltung gilt vor allem Dr. Lutz Kaden (IHK Berlin), Jens Krause und Manuela Lenk (IHK Cottbus) und Sandra Elsanowski (Fuhrgewerbe-Innung) sowie den Mitarbeitern der Flughafengesellschaft und der Firma ABCOA, die vor Ort Erläuterungen gaben und für Fragen zur Verfügung standen.

 

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Best Drivers Point Gute Bedingungen für Lkw-Fahrerinnen und -fahrer: Staatssekre-tär Genilke zeichnet Logistik-Standort in Rangsdorf aus

Brandenburgs Verkehrsstaatssekretär Rainer Genilke hat am 13.10.2020 gemeinsam mit Verbandsvertretern der Arbeitsgemeinschaft der Verbände des Verkehrsgewerbes Berlin-Brandenburg den Logistik-Standort Bär & Ollenroth KG besucht und als „Best Drivers Point“ ausgezeichnet. Mit dieser Auszeichnung werden Unternehmen geehrt, die besonders gute Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer bieten. Die Fuhrgewerbe-Innung wurde durch Geschäftsführer Gerd Bretschneider repräsentiert.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zu Eckpunkten Wirtschaftsverkehr im Berliner Mobilitätsgesetz: „Wesentliche Punkte fehlen“

Die im Mobilitätsbeirat vertretenen Kammern und Verbände, zu denen auch die Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. gehört, halten die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) veröffentlichten Eckpunkte für die Integration des Wirtschaftsverkehrs in das Mobilitätsgesetz für unzureichend. Die Eckpunkte würden weder inhaltlich noch strukturell der Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs für die Stadt und für die Mobilitätswende gerecht, so die Beiratsmitglieder in ihrer Ende Juli vorgelegten Stellungnahme für die Senatsverwaltung.   

 

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Position zu den Eckpunkten des Wirtschaftsverkehrs im Mobiliätsgesetz

Bündnis „Pro Wirtschaft“ in Ostbrandenburg gegründet

Brandenburg bleibt noch unter seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten. Um die Potenziale des Landes besser zu entfalten, hat sich am 19. Mai das Bündnis „Pro Wirtschaft“ gegründet. Die Mitglieder – darunter die Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. - stehen für ein wirtschaftsfreundliches Klima und unterstützen industrielle Ansiedlungen und infrastrukturelle Maßnahmen.

 

„Wirtschaftlicher Fortschritt ist ein Garant für Wohlstand und Entwicklung einer Region. Er gelingt nur durch Investitionen in eine stete Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Produktionsstandorte“, sagt Gundolf Schülke von der IHK Ostbrandenburg.

 

„Starke industrielle Kerne bilden auch für die Dienstleister in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungen wie dem Transportgewerbe die Basis erfolgreicher wirtschaftlicher Entwicklung. Deshalb verdient aktive Ansiedlungs- und Standortpolitik auch und gerade in Ostbrandenburg unsere volle Unterstützung“, so Innungsgeschäftsführer Gerd Bretschneider.

 

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Länderkonzept für Wiederaufnahme von Reiseaktivitäten weder nachvollziehbar noch sachgerecht

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) und seine Landesverbände halten die Pläne der Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für eine Rückkehr zu Reise- und Freizeitaktivitäten für weder nachvollziehbar noch sachgerecht. Zu dieser Einschätzung gelangten die Geschäftsführer von bdo und Landesverbänden einhellig in ihrer heutigen Telefonkonferenz. Die Verbände sehen die Einordnung der Bustouristik in der dritten und letzten Kategorie zusammen mit großen Veranstaltungen als nicht schlüssig an. Vielmehr rufen sie nach einer Gleichbehandlung mit Hotellerie und Gastronomie, mit denen die Busbranche inhaltlich eng verbunden ist. Die Einordnung der Busreisen muss daher in Stufe 2 erfolgen. Zudem wird angeregt, betroffene Branchen und Akteure in die Suche nach einer bundesweit einheitlichen Lösung einzubeziehen. Ein Flickenteppich von schlimmstenfalls einzelnen Länderregelungen muss unbedingt vermieden werden.

 

Zu begrüßen ist es grundsätzlich, dass nun immerhin Ideen auf den Tisch kommen, wie den Bürgerinnen und Bürgern wieder Reise- und Freizeitaktivitäten möglich gemacht werden können. Den vorliegenden Vorschlag ist inhaltlich aber nicht schlüssig, kritisch zu bewerten ist, dass die Busunternehmen hierbei erneut so weit hintenangestellt werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Reisen von kleinen Gruppen in Bussen – mit zum Teil gerade einmal 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern – jetzt in einen Topf mit großen öffentlichen Veranstaltungen mit hunderten oder tausenden Gästen geraten sind. Die Bustouristik gehört gemeinsam mit den wesensverwandten Branchen Hotellerie und Gastronomie in Stufe 2.

 

Die Busbranche unterstützt weiterhin alle Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger dienen. Viele Unternehmen entwickeln bereits entsprechende Konzepte, um Reisen unter den veränderten Bedingungen der Corona-Pandemie anbieten und durchführen zu können. Dafür braucht es aber einen schlüssigen Rahmen, der klare Orientierung und Fairness schafft. Die Busunternehmen fordern ein Gesamtkonzept der Bundesregierung und keine unabgestimmten Vorstöße einzelner Bundesländer, die bei den Bürgern zu weiterer Verunsicherung führen.

Gemeinsamer Appell der Berliner Wirtschaftsverbände: „Lasst den Mittelstand nicht im Stich!“

Berlin, 16. April 2020. Heute haben 17 Berliner Wirtschaftsverbände, darunter die Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V.  gemeinsam den Berliner Senat aufgefordert, ein erweitertes Zuschussprogramm für mittelständische Unternehmen zu beschließen. Sie sehen sowohl im Vergleich zu kleineren Unternehmen als auch zu mittlerweile 14 anderen Bundesländern eine erhebliche Förderlücke, die geschlossen werden müsse.

 

Das Programm soll mindestens für Unternehmen mit 10 bis 100 Beschäftigten und unabhängig von Bundeskrediten zur Verfügung gestellt werden. Die Verbände empfehlen eine Staffelung der Zuwendungen bis 50 Beschäftigte in Höhe von 30.000 Euro und bis 100 Beschäftigte bei 60.000 Euro. Zudem solle der Senat sich dafür einsetzen, dass Unternehmen, die Corona-bedingte Kredite in Anspruch nehmen, Zinsen und Tilgungen dieser Kredite künftig steuerlich geltend machen können.

 

Mittelständische Unternehmen prägen die Berliner Wirtschaftsstruktur und haben in den vergangenen Jahren maßgeblich zum Wachstum von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen in Berlin beigetragen. So entfallen 80 Prozent der Umsätze und 85 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze auf Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. Nur ein Teil dieser rund 17.500 Unternehmen wird nach Prognose der Verbände Zuschüsse beantragen. Daher werde voraussichtlich ein Programmvolumen von 400 bis 500 Millionen Euro benötigt. Zum Vergleich: Brandenburg hat seinen Rettungsschirm auf ein Volumen von 2 Milliarden Euro ausgedehnt.

 

Mit dem neuen Soforthilfe-Paket für Unternehmen von elf bis 100 Beschäftigten, das der Senat am 9. April angekündigt hat, stehen hingegen weiterhin Kredite im Vordergrund. Zuschüsse werden den Unternehmen erst gewährt, wenn eine Ablehnung des Kreditantrags auf Bundesmittel vorliegt. Nach Einschätzung der Verbände helfen Kredite den Unternehmen aktuell aber nur bedingt: Angesichts des erzwungenen Stillstands und der unsicheren Perspektive, wann die Krise endet, fehle vielen Unternehmen die Kapitaldienstfähigkeit. Dies mache ein Zuschussprogramm unabdingbar.

 

Die gemeinsame Erklärung der Verbände finden Sie hier.

Heftige Kritik der Fuhrgewerbe-Innung an Berlins Verkehrssenatorin Günther

(Berlin 02.04.2020) Deutliche Worte findet die Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. in einem Schreiben an Berlins Verkehrssenatorin Günther für das in der vergangenen Woche gestartete Pilotprojekt temporärer Radverkehrsstreifen. Darin kritisiert Ulrich Schulz, der Vorsitzende des in diesen Tagen 133 Jahre alt gewordenen Unternehmerverbandes, die Instinkt- und Taktlosigkeit, mit der in dieser schwierigen Zeit so getan wird, als seien Radverkehrsstreifen gegenwärtig die vordringlichste Aufgabe der Verkehrspolitik.

 

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Fuhrgewerbe-Innung dankt den Verkehrsunternehmen der Region für die Leistungen in der Corona-Krise

Die Fuhrgewerbe-Innung dankt allen Mitgliedsunternehmen in den Segmenten des Güter- und Omnibusverkehrs, die mit ihren Leistungen die Ver- und Entsorgung sowie die Mobilität der Bürger in Berlin und Brandenburg sichern!

 

Unternehmer, Disponenten, Kraftfahrer und Lageristen haben in den vergangenen Tagen eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie leistungsfähig das Verkehrsgewerbe auch in solchen herausfordernden Zeiten ist. Als Bindeglieder vor allem zwischen den Produzenten und den Logistikzentren des Handels sowie in den Logistiknetzen bis zur letzten Filiale und in der Krankenhausversorgung, aber auch bei der aufrecht erhaltenen Ver- und Entsorgung der Versorgungsunternehmen und der Bauwirtschaft haben die Transportunternehmen dafür gesorgt, dass systemkritischen Infrastrukturen handlungsfähig bleiben.

 

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bdo-Resolution Resolution: Gesundheit, Mobilität und Wirtschaft sichern. Für heute, morgen und übermorgen.

 

Vorbemerkungen: Deutschland, Europa und die Welt erleben derzeit eine beispiellose Krise durch die Coronavirus-Pandemie. Diese Entwicklung betrifft alle wesentlichen Teile des öffentlichen Lebens in Deutschland und macht mitunter dramatische Veränderungen und Schritte notwendig.

Auch und gerade der Personenverkehr mit Bussen ist im Nah- und im Fernverkehr sowie als tragende Säule des Tourismus von der aktuellen Entwicklung massiv betroffen. Die Busbranche, das sollte angesichts der angespannten Situation nicht vergessen werden, ist eine wichtige Säule der Verkehrswende und des Klimaschutzes. Den Unternehmen der Branche fällt gleichzeitig eine besondere Verantwortung als Garant für Mobilität zu, der sie sich verpflichtet fühlen. Daraus folgernd verdienen sie Unterstützung.

 

Hier gehts zur vollständigen bdo-Resolution

Fuhrgewerbe-Innung sieht sich durch Umweltbundesamt bestätigt

2019 wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ Luft an rund 20 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. 2018 waren es noch 42 Prozent. Insgesamt ist die Belastung mit Stickstoffdioxid deutschlandweit weiter rückläufig. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Hierbei sind überwiegend nur die etwa 400 automatisch messenden Stationen berücksichtigt. Die Daten von ca. 130 der 140 in Laboren analysierten Passivsammlern liegen erst im Mai 2020 vor. Beim Feinstaub gab es 2019 erstmals keine Überschreitungen des derzeit geltenden Grenzwertes.

Der Rückgang der mittleren NO2-Konzentrationen an verkehrsnahen Messstationen um etwa drei Mikrogramm pro Kubikmeter lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen: Lokale Maßnahmen wie zum Beispiel Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse, nationale Maßnahmen wie Softwareupdates sowie die jährlich stattfindende Erneuerung der Fahrzeugflotte und meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen beeinflussen. Modellierungen zeigen, dass Softwareupdates und Flottenerneuerung 2019 eine Minderung von ein bis zwei Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter bewirkten. Davon sind rund drei Viertel auf neue, sauberere Fahrzeuge zurückzuführen und nur etwa ein Viertel auf die Wirkung der Softwareupdates.

Diese Zahlen belegen, daß die turnusmäßigen Flottenerneuerungen bei PKW, LKW und Bussen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation leisten, ein Aspekt, den die Fuhrgewerbe-Innung in den Diskussionen um den Luftreinhalteplan und Fahrverbote für Dieselfahrzeuge immer wieder hervorgehoben hat. Nach Auffassung der Innung bieten echte Anreize zur Fuhrparkmodernisierung deutliche höhere Potentiale zur Verbesserung der Situation und stoßen auf größere Akzeptanz als aktionistische Verbotsdiskussionen.

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