Berufskraftfahrerqualifikation

Mit Umsetzung der sog. Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2003/59/EG im Jahr 2006 war es Lkw- und Busfahrern, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr durchführen, nicht mehr möglich, ihren Beruf allein auf Grundlage ihrer Fahrerlaubnis auszuüben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes müssen Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer seitdem eine Berufskraftfahrerqualifikation erwerben und diese regelmäßig auffrischen.

 

Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur obligatorischen Grundqualifikation und regelmäßigen Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr.

 

 

Grundqualifikation gemäß BKrFQG

Der Nachweis der Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden:

 

Bei der Erlangung der Qualifikation wird zwischen der zu erwerbenden (beschleunigten) Grundqualifikation und anschließenden Weiterbildungen unterschieden, die alle fünf Jahre durchzuführen sind.

Grundqualifiziert ist, wer

1. eine Grundqualifikation durch Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung erlangt hat,
2. eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem Beruf absolviert hat, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden,
3. eine Umsteigerprüfung abgelegt hat,
4. eine beschleunigte Grundqualifikation absolviert hat,
5. eine Quereinsteigerprüfung abgelegt hat oder
6. eine Umsteigerprüfung im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation abgelegt hat.

Als grundqualifiziert gilt auch, wer von der Besitzstandsregelung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erfasst ist.

Sind seit der Erlangung der Grundqualifikation, unabhängig von der Form der Erlangung, d.h. auch im Wege des Besitzstandes, fünf Jahre vergangen, so muss eine Weiterbildung abgeschlossen werden, um die Qualifikation aufrecht zu erhalten.

 

 

Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der (örtlich zuständigen) IHK abgelegt. Die Prüfung umfasst:

eine theoretische Prüfung von 240 Minuten, bestehend aus:

  • Multiple-Choice-Fragen
  • Fragen mit direkter Antwort
  • einer Erörterung von Praxissituationen

und

eine praktische Prüfung von 210 Minuten, bestehend aus:

  • Fahrprüfung – 120 Minuten
  • praktischer Prüfungsteil – 30 Minuten
  • Prüfung kritischer Fahrsituationen – maximal 60 Minuten
  •  

 

Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben. Erforderlich zur Zulassung zur Prüfung ist jedoch der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis.

 

 

Für Prüfungsteilnehmer, die bereits Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für Güterkraftverkehr (GBZugV bzw. PBZugV) besitzen, sind Erleichterungen in den theoretischen Prüfungsteilen vorgesehen. Die praktische Prüfung muss jedoch vollständig abgelegt werden.

 

 

Die Prüfungssprache ist deutsch.

 

 

Mit dem Bestehen der Prüfung geht nicht die Anerkennung oder Gleichstellung mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (zum Beispiel Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb) einher. Die Prüfung zum Nachweis der Grundqualifikation entspricht nicht der Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

 

Weiterbildungen gemäß BKrFQG

Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren).

Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/ in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis erwerben und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erwerben.

Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen.

Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

Die hochwertigen Schulungsangebote unseres 100%igen Tochterunternehmens, der FGIBB Service GmbH, eröffnen Ihnen die Möglichkeit, schon zum nächsten von uns angebotenen Kurstermin mit einer Weiterbildung zu beginnen.

In welcher Reihenfolge Ihre Schulungen ablaufen, das bestimmen Sie.

Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer und Busfahrer in drei Kenntnisbereiche eingeteilt. Die Grafik gibt Ihnen eine Übersicht über die einzelnen Kenntnisbereiche:

 

Weiterbildung gemäß § BKrFQG

 

Kenntnisbereich 1

 

 

Kenntnisbereich 2

 

Kenntnisbereich 3

 

Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

 

Anwendungen der Vorschriften

 

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

 

 

Angelehnt an die vorgegebenen drei Kenntnisbereiche bietet die FGIBB Service GmbH derzeit insgesamt 9 Schulungsmodule für den Personenbeförderungs- bzw. Güterbeförderungsbereich an.

 

Modul 1: Sicherheitstechnik und Fahrsichehreit (Lkw/Bus)

Modul 2: Ladungssicherung + Notfälle (Lkw)

Modul 3: Sozialvorschriften im Güterkraft- und Personenverkehr (Lkw/Bus)

Modul 4: Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungsprofi - Rechte & Dokumente (Lkw)

Modul 5: Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz (Lkw/Bus)

Modul 6: Notfälle/Auffrischung 1. Hilfe (Lkw/Bus)

Modul 7: Fahrsicherheitstraining (Lkw/Bus)

Modul 8: Ladekranschulung (Lkw)

Modul 9: Sicherheit & Komfort der Fahrgäste, Ladungssicherung (Bus)

 

Alle Module können als Inhouse-Schulungen in Ihren Räumlichkeiten (Raum Berlin und Brandenburg) angeboten werden. Hierfür muss die FGIBB Service GmbH lediglich die bei Ihnen zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten behördlich anerkennen lassen (die behördlich anfallenden Kosten hierfür reicht diese dann an Sie durch). Für den Raum Brandenburg hat sie bereits vier Räumlichkeiten anerkennen lassen, so dass sie die Möglichkeit hat, Ihnen auch dort Schulungen anbieten zu können, sollten Sie über keine geeigneten Räumlichkeiten im Unternehmen verfügen.

An folgenden Standorten im Land Brandenburg stehen uns Räumlichkeiten zur Verfügung:

  • Brandenburg a. H.
  • Finsterwalde
  • Cottbus
  • Angermünde

 

Die Qualifizierung wurde in Deutschland bisher durch eine Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen. Dies führte insbesondere bei sog. „Grenzgängern“, die im Ausland wohnen und im Besitz eines ausländischen Führerscheins sind, die Weiterbildung aber in Deutschland als Beschäftigungsland absolvieren, immer wieder zu Schwierigkeiten. Daher führte Deutschland zum 23. Mai 2021 zum Nachweis der Qualifikation den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ein. Der FQN löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab.

 

Zudem nimmt seit dem 23. Mai 2021 das von der EU vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) seinen Betrieb auf. Registerführende Behörde ist das KBA. In dem Register werden zunächst die Daten des FQN erfasst. Sodann werden ab dem 25. Oktober 2021 auch die Qualifikationsmaßnahmen der Berufskraftfahrerinnen und -fahrer gespeichert.

Die Übermittlung der Daten zum FQN an das Register erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörden. Daten zu Qualifikationsmaßnahmen werden durch staatlich anerkannte Ausbildungsstätten bzw. durch die Industrie- und Handelskammern übermittelt.

 

Die einzelnen Modulübersichten sowie die dazugehörenden Anmeldeformulare und eine Preisinformation finden Sie auf der Homepage der FGIBB Service GmbH unter "Modulübersichten".

Sollten Sie Interesse an eine Firmenschulungen haben, kontaktieren Sie uns einfach. Wir werden dann gemeinsam die Terminplanung vornehmen.

 


Sie finden diese allerdings auch im Kalender auf diesen Internetseiten. Änderungen behalten wir uns vor.

Weitergehende Informationen rund um das Thema Berufskraftfahrerqualifikation finden Sie direkt auf der Homepage der FGIBB Service GmbH.

 

Die aktuellen Weiterbildungstermine der FGIBB Service GmbH haben wir aus Vereinfachungsgründen auch in den Kalender unserer Innungshomepage eingebunden.

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