Terminkalender

27 Februar - 05 März, 2023
01. März
  • Seminar "Aktuelles aus dem Arbeitrecht"
    Mittwoch, 1. März 2023, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

    Das Seminar bietet allen arbeitsrechtlich Interessierten die Möglichkeit, sich mit den aktuellen arbeitsrechtlichen Entwicklungen vertraut zu machen.

     

    Die Seminarinhalte im Einzelnen:

    • Gesetzliche Entwicklungen und Ausblick auf arbeitsrechtliche Neuerungen
    • Aktuelle Rechtsprechung zu wichtigen Themen im Praxisüberblick
    • Update: Neues Nachweisgesetz, Urlaub, DSGVO, Arbeitszeiterfassung, Befristung, Whistleblower, Kurzarbeitergeld, Infl ationsausgleichsprämie, Anpassungen bei den Minijobs etc.

     

    Für rechtssichere Unternehmensentscheidungen ist es essentiell, bei Gesetzgebung und Rechtsprechung im Arbeitsrecht stets auf dem aktuellsten Stand zu sein. Dieses ist in der Praxis oft mit zeitaufwendiger Recherche verbunden. Diese Zeit können Sie auch besser und effektiver nutzen.

     

    In diesem Seminar erhalten Sie von unserer Referentin Rechtsanwältin Katja Hinz (Fachanwältin für Arbeitsrecht) einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die neuesten arbeitsrechtlichen Änderungen und Entwicklungen
    für Ihren Betriebsalltag.Sie erfahren aus verschiedenen Perspektiven, wie Sie relevante Gesetzesänderungen, damit verbundene Neuerungen, sowie aktuelle Rechtsprechung in Ihrem Unternehmen
    sachgerecht anwenden und erhalten konkrete Praxistipps und Handlungsempfehlungen für die tägliche Personalarbeit.

     

    Das angebotene Seminar ist bei Vorliegen der notwendigen Fördervoraussetzungen förderfähig durch das Förderprogramm "Weiterbildung" des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) - vormals BAG.

     

    Teilnahmegebühr: 175,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.; 225,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

    hier gibt es weitere Infos: Seminar "Aktuelles aus dem Arbeitrecht"

     

02. März
  • Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht" (Tag 1 von 2)
    Donnerstag, 2. März 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Park und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öff entlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebe benötigen diese Erlaubnis nicht, wenn sie für diese Tätigkeit zertifi ziert sind.

    Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.

    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.

     

    Teilnahmegebüren:

     
    400,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     
    450,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.
     
     Die Verpfl egung (Frühstück, Mittagessen und Tagungs- getränke) und das Lehrmaterial sind im Preis enthalten.

     

03. März
  • Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht" (Tag 2 von 2)
    Freitag, 3. März 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Park und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öff entlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebe benötigen diese Erlaubnis nicht, wenn sie für diese Tätigkeit zertifi ziert sind.

    Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.

    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.

     

    Teilnahmegebüren:

     
    400,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     
    450,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.
     
    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungs- getränke) und das Lehrmaterial sind im Preis enthalten.

     

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.