Terminkalender
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1-Tages-Seminar “Verkehrssicherung an Straßenbaustellen für Containerdienste ” Abschluss: Teilnahmebescheinigung/TN-Bescheinigung BKrFQG
Dienstag, 10. Mai 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrIn dem hier angebotenen Seminar lernen die Teilnehmenden das richtige Abstellen von Containern im öff entli
chen Verkehrsraum und die Umsetzung der RSA Teil A - C für Containerdienste. Das Seminar richtet sich daher
an das Fahrpersonal vor Ort, welches für die Aufstellung der Container verantwortlich ist. Nach dem Abschluss
des Seminars erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Es werden folgende Inhalte vermittelt:
• Rechtliche Grundlagen
• Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
• Technische Regelwerke (ZTV-SA)
• Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Schutzeinrichtung
• Umweltschutz
• ASR 5.2
• Arbeitsvorbereitung
• Aufstellen, Einrichten - Kontrolle und Wartung sowie Abbau und Rückbau
• Arbeitsstellen innerhalb und außerhalb von Ortschaften
• Entwicklungen in der Verkehrssicherung
Teilnahmegebühr:
225,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.
275,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Teilnehmer begrenzt.
Nach dem Abschluss erhalten sie eine Teilnahmebescheinigung.
Auch als Inhouseschulung möglich
hier gibt es weitere Infos: 1-Tages-Seminar “Verkehrssicherung an Straßenbaustellen für Containerdienste ” Abschluss: Teilnahmebescheinigung/TN-Bescheinigung BKrFQG -
Seminar “Anforderungen an das EU-Mobilitätspaket und die Auswirkungen auf das nationale Fahrpersonalrecht bis 2026 (Basis-Seminar)”
Dienstag, 10. Mai 2022, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 UhrDie Vernetzung unterschiedlichster Rechtsgebiete wie straßenverkehrs-, fahrpersonal- und güterkraftverkehrs
rechtliche Vorschriften stellt einen Schwerpunkt bei der störungsfreien Abwicklung von Beförderungsprozessen
dar. Als Bindeglied zwischen 13 EU-Verordnungen und Richtlinien fungiert dabei die VO (EU) 2016/403, die um
eine Vielzahl nationaler Vorschriften erweitert wurde.
In dem angebotenen Seminar erweitern Sie unter fachkundiger Anleitung Ihre Kenntnisse als Verkehrsleiter oder
Entscheidungsträger in einem Kraftverkehrsunternehmen, um präventiv Gefahren erkennen und Sanktionen vermeiden zu können.
Folgende Seminarinhalte
• geregelte Pflichtenübertragung durch aussagekräftige Stellenbeschreibungen
• Umsetzung der §§ 35 und 36 DGUV V 70 i.V.m. DGUV G 314-002
• regelmäßige Führerscheinkontrolle/Prüfung des FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis)
• Schulungsinhalte für Personen, die für die Auswertung der FK- und MS-Daten im Fuhrpark verantwortlich
sind, um Verstöße zu erkennen und intern zu bewerten
• Beförderungsprozesse unter Berücksichtigung des Einsatzes von intelligenten Fahrtenschreibern
rechtskonform organisieren
Teilnahmegebühr:
175,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.
225,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt
hier gibt es weitere Infos: Seminar “Anforderungen an das EU-Mobilitätspaket und die Auswirkungen auf das nationale Fahrpersonalrecht bis 2026 (Basis-Seminar)” -
Seminar “Anforderungen an das EU-Mobilitätspaket und die Auswirkungen auf das nationale Fahrpersonalrecht bis 2026 (Basis-Seminar)”
Dienstag, 10. Mai 2022, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 UhrDie Vernetzung unterschiedlichster Rechtsgebiete wie straßenverkehrs-, fahrpersonal- und güterkraftverkehrs
rechtliche Vorschriften stellt einen Schwerpunkt bei der störungsfreien Abwicklung von Beförderungsprozessen
dar. Als Bindeglied zwischen 13 EU-Verordnungen und Richtlinien fungiert dabei die VO (EU) 2016/403, die um
eine Vielzahl nationaler Vorschriften erweitert wurde.
In dem angebotenen Seminar erweitern Sie unter fachkundiger Anleitung Ihre Kenntnisse als Verkehrsleiter oder
Entscheidungsträger in einem Kraftverkehrsunternehmen, um präventiv Gefahren erkennen und Sanktionen vermeiden zu können.Folgende Seminarinhalte
• geregelte Pflichtenübertragung durch aussagekräftige Stellenbeschreibungen
• Umsetzung der §§ 35 und 36 DGUV V 70 i.V.m. DGUV G 314-002
• regelmäßige Führerscheinkontrolle/Prüfung des FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis)
• Schulungsinhalte für Personen, die für die Auswertung der FK- und MS-Daten im Fuhrpark verantwortlich
sind, um Verstöße zu erkennen und intern zu bewerten
• Beförderungsprozesse unter Berücksichtigung des Einsatzes von intelligenten Fahrtenschreibern
rechtskonform organisierenTeilnahmegebühr:
175,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.
225,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt
hier gibt es weitere Infos: Seminar “Anforderungen an das EU-Mobilitätspaket und die Auswirkungen auf das nationale Fahrpersonalrecht bis 2026 (Basis-Seminar)”
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Seminar “Anforderungen an das EU-Mobilitätspaket und die Auswirkungen auf das nationale Fahrpersonalrecht bis 2026 (Basis-Seminar)”
Mittwoch, 11. Mai 2022, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 UhrDie Vernetzung unterschiedlichster Rechtsgebiete wie straßenverkehrs-, fahrpersonal- und güterkraftverkehrs
rechtliche Vorschriften stellt einen Schwerpunkt bei der störungsfreien Abwicklung von Beförderungsprozessen
dar. Als Bindeglied zwischen 13 EU-Verordnungen und Richtlinien fungiert dabei die VO (EU) 2016/403, die um
eine Vielzahl nationaler Vorschriften erweitert wurde.
In dem angebotenen Seminar erweitern Sie unter fachkundiger Anleitung Ihre Kenntnisse als Verkehrsleiter oder
Entscheidungsträger in einem Kraftverkehrsunternehmen, um präventiv Gefahren erkennen und Sanktionen vermeiden zu können.Folgende Seminarinhalte
• geregelte Pflichtenübertragung durch aussagekräftige Stellenbeschreibungen
• Umsetzung der §§ 35 und 36 DGUV V 70 i.V.m. DGUV G 314-002
• regelmäßige Führerscheinkontrolle/Prüfung des FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis)
• Schulungsinhalte für Personen, die für die Auswertung der FK- und MS-Daten im Fuhrpark verantwortlich
sind, um Verstöße zu erkennen und intern zu bewerten
• Beförderungsprozesse unter Berücksichtigung des Einsatzes von intelligenten Fahrtenschreibern
rechtskonform organisierenTeilnahmegebühr:
175,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.
225,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt
hier gibt es weitere Infos: Seminar “Anforderungen an das EU-Mobilitätspaket und die Auswirkungen auf das nationale Fahrpersonalrecht bis 2026 (Basis-Seminar)” -
Seminar “Anforderungen an das EU-Mobilitätspaket und die Auswirkungen auf das nationale Fahrpersonalrecht bis 2026 (Basis-Seminar)”
Mittwoch, 11. Mai 2022, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 UhrDie Vernetzung unterschiedlichster Rechtsgebiete wie straßenverkehrs-, fahrpersonal- und güterkraftverkehrsrechtliche Vorschriften stellt einen Schwerpunkt bei der störungsfreien Abwicklung von Beförderungsprozessen
dar. Als Bindeglied zwischen 13 EU-Verordnungen und Richtlinien fungiert dabei die VO (EU) 2016/403, die um
eine Vielzahl nationaler Vorschriften erweitert wurde.
In dem angebotenen Seminar erweitern Sie unter fachkundiger Anleitung Ihre Kenntnisse als Verkehrsleiter oder
Entscheidungsträger in einem Kraftverkehrsunternehmen, um präventiv Gefahren erkennen und Sanktionen vermeiden zu können.Folgende Seminarinhalte
• geregelte Pflichtenübertragung durch aussagekräftige Stellenbeschreibungen
• Umsetzung der §§ 35 und 36 DGUV V 70 i.V.m. DGUV G 314-002
• regelmäßige Führerscheinkontrolle/Prüfung des FQN (Fahrerqualifizierungsnachweis)
• Schulungsinhalte für Personen, die für die Auswertung der FK- und MS-Daten im Fuhrpark verantwortlich
sind, um Verstöße zu erkennen und intern zu bewerten
• Beförderungsprozesse unter Berücksichtigung des Einsatzes von intelligenten Fahrtenschreibern
rechtskonform organisierenTeilnahmegebühr:
175,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.
225,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt
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Modul 2 - Ladungssicherung + Notfälle
Samstag, 14. Mai 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Rechtliche Bestimmungen
Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer
(m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE
(Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).
Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.
Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.
Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.
Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der ge
setzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teil
nahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall,
dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.
Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr
Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse
für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der
Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG
Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de
Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr
Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse
für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16
Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie
über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de
Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr
Unternehmen.
Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung
Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse
Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme
von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von
der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest fi nden Interessierte unter dem nachfolgenden
Link
https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.
Teilnahmegebühr:
01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder
01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung
Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.
hier gibt es weitere Infos: Modul 2 - Ladungssicherung + Notfälle