Terminkalender

28 November - 04 Dezember, 2022
30. November
  • Informationsveranstaltung Elektromobilität im Firmenfuhrpark
    Mittwoch, 30. November 2022, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Fuhrparkverantwortliche stehen unter Strom. Ursache dafür ist die Elektrifizierung des Straßenverkehrs in allen Bereichen. Diese führt zu einem tiefgreifenden Wandel insbesondere auch im betrieblichen Mobilitätsmanagement. Und die Dynamik des Transformationsprozesses treibt vielen den Schweiß auf die Stirn. In dieser Veranstaltung gewinnen Sie einen Überblick, ob, wann und wie sich Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auch bei Ihnen lohnen – selbstverständlich praxisorientiert und aktuell!

     

     Themenaufteilung:  

    1.       Notwendige Vorbereitungen für den Einsatz von elektrobetriebenen Fahrzeugen

    2.       Voraussetzungen für die ladetechnische Infrastruktur

    3.       Voraussetzungen für die Nutzer (Gefährdungsbeurteilung etc.)

    4.       Aktuelle Angebote von Fahrzeugen (Voraussetzungen und Grenzen des Einsatzes – Poolfahrzeuge, Innerstädtischer Verkehr, Langstreckeneinsatz, Dienstfahrzeuge mit Privatnutzung

    5. Kosten- und Nutzenaspekte beim Einsatz elektrobetriebener Fahrzeuge im Firmenfuhrpark

     

01. Dezember
  • 2-Tages-Seminar “Verkehrssicherung an Straßenbaustellen” (1/2) Abschluss: Zertifikat/TN-Bescheinigung gem. BKrFQG
    Donnerstag, 1. Dezember 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Durch die Teilnahme an diesem 2-tägigen Lehrgang erlangt der Schulungsteilnehmer die Fachkunde zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) und der RSA Teil A-D Schulungsgruppe D, E. Für eine erfolgreiche Angebotsabgabe müssen sie bei vielen ausschreibenden Stellen die Qualifi kation eines Verantwortlichen
    für die Verkehrssicherung an Arbeitsstellen gemäß MVAS 1999 nachweisen. In vielen Fällen darf diese Bescheinigung (Zertifikat) nicht älter als 3 Jahre sein.

    Lehrgangsinhalte:

    • Rechtliche Grundlagen

    • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und Technische Regelwerke (ZTV-SA)

    • Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Schutzeinrichtung

    • Umweltschutz

    • Praxis/Gruppenarbeit

    • Arbeitsvorbereitung

    • Aufstellen, Einrichten - Kontrolle und Wartung sowie Abbau, Rückbau

    • Arbeitsstellen innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Arbeitsstellen auf Autobahnen

    • Entwicklungen in der Verkehrssicherung

    Teilnahmegebühr:

    360,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,  zzgl. aktuell gültige MwSt.
     410,00 € netto für Nichtmitglieder,  zzgl. aktuell gültige MwSt.

    Auch als Inhouseschulung möglich

    Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Teilnehmer begrenzt.

    Nach dem Abschluss erhalten sie ein Zertifikat.

     

02. Dezember
  • 2-Tages-Seminar “Verkehrssicherung an Straßenbaustellen” (2/2) Abschluss: Zertifikat/TN-Bescheinigung gem. BKrFQG
    Freitag, 2. Dezember 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Durch die Teilnahme an diesem 2-tägigen Lehrgang erlangt der Schulungsteilnehmer die Fachkunde zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) und der RSA Teil A-D Schulungsgruppe D, E. Für eine erfolgreiche Angebotsabgabe müssen sie bei vielen ausschreibenden Stellen die Qualifi kation eines Verantwortlichen
    für die Verkehrssicherung an Arbeitsstellen gemäß MVAS 1999 nachweisen. In vielen Fällen darf diese Bescheinigung (Zertifikat) nicht älter als 3 Jahre sein.

    Lehrgangsinhalte:

    • Rechtliche Grundlagen

    • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und Technische Regelwerke (ZTV-SA)

    • Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Schutzeinrichtung

    • Umweltschutz

    • Praxis/Gruppenarbeit

    • Arbeitsvorbereitung

    • Aufstellen, Einrichten - Kontrolle und Wartung sowie Abbau, Rückbau

    • Arbeitsstellen innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Arbeitsstellen auf Autobahnen

    • Entwicklungen in der Verkehrssicherung

    Teilnahmegebühr:

    360,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,  zzgl. aktuell gültige MwSt.
     410,00 € netto für Nichtmitglieder,  zzgl. aktuell gültige MwSt.

    Auch als Inhouseschulung möglich

    Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Teilnehmer begrenzt.

    Nach dem Abschluss erhalten sie ein Zertifikat.

     

03. Dezember
  • Modul 5 - Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz
    Samstag, 3. Dezember 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr



    Rechtliche Bestimmungen

    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer
    (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE
    (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der ge
    setzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teil
    nahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall,
    dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse
    für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der
    Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG
    Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr
    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse
    für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16
    Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie
    über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr
    Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer
    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung
    Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse
    Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme
    von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von
    der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest fi nden Interessierte unter dem nachfolgenden
    Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

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