Terminkalender
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Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht" (Tag 1/2)
Donnerstag, 7. Oktober 2021, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhrhier gibt es weitere Infos: Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht" (Tag 1/2)
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Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht" (Tag 2/2)
Freitag, 8. Oktober 2021, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhrhier gibt es weitere Infos: Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht" (Tag 2/2)
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1-Tages-Seminar “Verkehrssicherung an Straßenbaustellen”
Samstag, 9. Oktober 2021, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrDurch die Teilnahme an diesem Tageslehrgang erlangt der Schulungsteilnehmer Fachkunde zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) und der RSA Teil A-D Schulungsgruppe D, E. Für eine erfolgreiche Angebotsabgabe müssen sie bei vielen ausschreibenden Stellen die Qualifikation eines Mitarbeiters für die Verkehrssicherung an Arbeitsstellen gemäß MVAS 1999 nachweisen. In vielen Fällen darf diese Bescheinigung nicht älter als 3 Jahre sein.
Es werden folgende Inhalte vermittelt:
• Rechtliche Grundlagen
• Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und Technische Regelwerke (ZTV-SA)
• Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Schutzeinrichtung
• Umweltschutz
• ASR 5.2
• Arbeitsvorbereitung
• Aufstellen, Einrichten - Kontrolle und Wartung sowie Abbau, Rückbau
• Arbeitsstellen innerhalb und außerhalb von Ortschaften, Arbeitsstellen auf Arbeiten
• Entwicklungen in der VerkehrssicherungDie Teilnehmerzahl ist auf 10 Teilnehmer begrenzt. Nach dem Abschluss erhalten sie eine Teilnahmebescheinigung.
Auch als Inhouseschulung möglich.
Teilnahmegebühr:
260,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.
300,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.
hier gibt es weitere Infos: 1-Tages-Seminar “Verkehrssicherung an Straßenbaustellen” -
Modul 5 - Weiterbildung gemäß BKrFQG (Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz)
Samstag, 9. Oktober 2021, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrLaut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese
Laut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen.
Unser 100%iges Tochterunternehmen, die FGIBB Service GmbH bietet diese Weiterbildungsschulung an.
Kosten:
01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN
zzgl. aktuell gültiger MwSt für Innungsmitglieder01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN
zzgl. aktuell gültiger MwSt für Nicht-Mitglieder
der Fuhrgewerbe-InnungDie Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis
enthalten.hier gibt es weitere Infos: Modul 5 - Weiterbildung gemäß BKrFQG (Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz)