Terminkalender

31 August - 06 September, 2020
04. September
  • Seminar “Fahrzeugkostenrechnung” (Tag 1/2)
    Freitag, 4. September 2020, in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Zahlreiche Faktoren wie z. B. steigende Personalkosten wegen des Fahrermangels, höhere LKW-Maut führten in
    den zurückliegenden Jahren zu gestiegenen Betriebskosten. Es ist davon auszugehen, daß der Kostendruck weiter
    steigt, denn auf der anderen Seite steigen die Frachten oftmals nicht in gleicher Weise. Umso wichtiger ist es, seine
    exakten Kosten zu kennen. Berücksichtigt man zusätzlich, dass die Umsatzrendite im Transportsektor in der Regel
    bei wenigen Prozentpunkten liegt, wird die Bedeutung der Fahrzeugkostenrechnung off ensichtlich. Das Thema
    Kostentransparenz und Kalkulation wird auch für Transportunternehmen immer wichtiger. Teilnehmern des Seminars
    werden folgende Inhalte vermittelt: neben den Grundlagen der Fahrzeugkostenrechnung auch praktische
    Hilfsmittel an die Hand gegeben, um die Fahrzeugkostenkalkulation im Betrieb vorzunehmen und Kosteneinsparungspotenziale
    besser erkennen zu können.
    • Grundlagen der Fahrzeugkostenrechnung
    • Ermitteln von Kosten und Verrechnungsfaktoren an Beispielrechnu ngen
    • Erkennen von Kosteneinsparungspotenzialen und deren Umsetzung
    • Vorstellung des Fahrzeugkostenkalkulators der Fuhrgewerbe-Innung

    Teilnahmegebühr:

    175,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,
    zzgl. 19 % MwSt.
    225,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. 19 % MwSt.
    Die Verpflegung ist im Preis enthalten.

     

05. September
  • Seminar “Betriebliche Ersthelfer-Schulung”
    Samstag, 5. September 2020, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Nach § 10 ArbSchG sind vom Arbeitgeber u.a. Maßnahmen zu treff en, die zur Ersten Hilfe der Beschäftigten
    erforderlich sind. Hierzu zählt die 9 Unterrichtseinheiten umfassende Ausbildung von Mitarbeitern
    in Erster Hilfe und die Benennung der ausgebildeten betrieblichen Ersthelfer.

    Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):
    - Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten = 1 Ersthelfer
    Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    - in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
    - in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten
    Weiteres wird in den UVV, BGV A1 § 2 und § 24 geregelt.
    Für die hier angebotene betriebliche Ersthelfer-Schulung sind folgende Themen und Anwendungen
    vorgesehen:

    Eigenschutz und Absichern von Unfällen
    • Wundversorgung
    • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
    • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
    • Verätzungen
    • Vergiftungen
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Herz-Lungen-Wiederbelebung mit
      Defi brillator
    • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
    • Atemwegsmanagement, Heimlich-Manöver
    • Schocklagerung

    Akute Erkrankungen
    • Erkennen von Herzinfarkten und Schlaganfällen
    • Epilepsie
    • Asthma und Hyperventilation
    • Bauchschmerzen
    • Unterzuckerung
    • Erfrierungen und Unterkühlung

    Verletzung und Wundversorgung
    • Verletzung der Wirbelsäule
    • Druckverband
    • Knochenbrüche
    • Brandenverletzungen und Verbrühungen
    • Wundverbände für verschiedene Zwecke

    ACHTUNG: Die Gültigkeit der Teilnahmebescheinigung besteht für 2 Jahre ab Ausstellungsdatum,
    denn für betriebliche Ersthelfer ist eine Fortbildungsverpfl ichtung in 2-jährigen Abständen
    vorgeschrieben.

    Teilnahmegebühr:

    40,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,
    zzgl. 19 % MwSt.
    50,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. 19 % MwSt.

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke)
    ist im Preis enthalten.

     

  • Seminar “Fahrzeugkostenrechnung” (Tag 2/2)
    Samstag, 5. September 2020, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Zahlreiche Faktoren wie z. B. steigende Personalkosten wegen des Fahrermangels, höhere LKW-Maut führten in
    den zurückliegenden Jahren zu gestiegenen Betriebskosten. Es ist davon auszugehen, daß der Kostendruck weiter
    steigt, denn auf der anderen Seite steigen die Frachten oftmals nicht in gleicher Weise. Umso wichtiger ist es, seine
    exakten Kosten zu kennen. Berücksichtigt man zusätzlich, dass die Umsatzrendite im Transportsektor in der Regel
    bei wenigen Prozentpunkten liegt, wird die Bedeutung der Fahrzeugkostenrechnung off ensichtlich. Das Thema
    Kostentransparenz und Kalkulation wird auch für Transportunternehmen immer wichtiger. Teilnehmern des Seminars
    werden folgende Inhalte vermittelt: neben den Grundlagen der Fahrzeugkostenrechnung auch praktische
    Hilfsmittel an die Hand gegeben, um die Fahrzeugkostenkalkulation im Betrieb vorzunehmen und Kosteneinsparungspotenziale
    besser erkennen zu können.
    • Grundlagen der Fahrzeugkostenrechnung
    • Ermitteln von Kosten und Verrechnungsfaktoren an Beispielrechnu ngen
    • Erkennen von Kosteneinsparungspotenzialen und deren Umsetzung
    • Vorstellung des Fahrzeugkostenkalkulators der Fuhrgewerbe-Innung

    Teilnahmegebühr:

    175,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,
    zzgl. 19 % MwSt.
    225,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. 19 % MwSt.
    Die Verpflegung ist im Preis enthalten.

     

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.