Terminkalender

15 - 21 Juni, 2020
18. Juni
  • Seminar “Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang”
    Donnerstag, 18. Juni 2020, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen
    Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer
    zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. *Bis...
    waren es 10 Personen.
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B.
    Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.
    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche
    Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen
    und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neubestellte
    wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.
    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.
    Folgende Seminarinhalte sollen vermittelt werden:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz
    • Grundlagen zum EU-Recht
    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

    Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände
    • Einwilligung
    • Datenübermittlung an Dritte
    • Beauftragung von Dienstleistern
    • Datenweitergabe ins Ausland

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)
    • Benennung eines DSB
    • Stellung des DSB
    • Aufgaben des DSB

    Transparenzpflichten
    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Datenschutz-Folgeabschätzung
    • Technischer und organisatorischer Datenschutz
    • Rechte der betroffenen Person
    • Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte
    sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

    Teilnahmegebühr:

    900,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,
    zzgl. 19 % MwSt.
    1.150,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. 19 % MwSt.

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke)
    ist im Preis enthalten.

     

19. Juni
  • Güterkraftverkehrslehrgang Crash-Kurs (Tag 10 von 10)
    Freitag, 19. Juni 2020, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Seit vielen Jahren bereitet die FGIBB Service GmbH Kursteilnehmer auf die IHK Sachkundeprüfung vor. Angelehnt an die vorgeschriebenen Prüfungssachgebiete werden u.a. folgende Themen unterrichtet:

    • Recht (Arbeits- und Sozialrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Gefahrgutrecht etc.),
    • Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes,
    • Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr,
    • Technische Normen und technischer Betrieb,
    • Straßenverkehrssicherheit
    • Der Umgang mit dem digitalen Tachografen etc.

    Bezogen auf die im Unterricht behandelten Themen erhalten die Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstag ein Exemplar des im AKS Verlag erschienenen Lehrbuchs: „Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterverkehr“, welches im Lehrgangsentgelt bereits enthalten ist.

    Dieses beeinhaltet den prüfungsrelevanten Stoff in übersichtlicher Form und hat viele Generationen von Prüflingen erfolgreich auf die IHK-Fachkundeprüfung vorbereitet. Es eignet sich zudem hervorragend als Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis.

    Im Anschluss an den prüfungsvorbereitenden Lehrgang ist das Ablegen der Sachkundeprüfung im Güterkraftverkehr vor der für Sie zuständigen IHK (Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Prüflings) vorgesehen.

    Weitere Details zum Ablauf und Inhalt der Prüfung sowie die Prüfungstermine finden Sie auf der Homepage

    der IHK Berlin unter: https://www.ihk-berlin.de

    oder für die IHK Potsdam unter: https://www.ihk-potsdam.de/

    oder der IHK Cottbus: https://www.cottbus.ihk.de/

    oder IHK Ostbrandenburg mit Sitz in Frankfurt/Oder: https://www.ihk-ostbrandenburg.de/

    Teilnahmegebühren:

    718,49 € zzgl. 19 % MwSt. (136,51 €), mihin 855,00 € brutto.

    ggf. förderfähig über BAG-Förderprogramm "Weiterbildung"

     

  • Seminar “Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang”
    Freitag, 19. Juni 2020, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen
    Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer
    zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. *Bis...
    waren es 10 Personen.
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B.
    Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.
    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche
    Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen
    und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neubestellte
    wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.
    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.
    Folgende Seminarinhalte sollen vermittelt werden:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz
    • Grundlagen zum EU-Recht
    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

    Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände
    • Einwilligung
    • Datenübermittlung an Dritte
    • Beauftragung von Dienstleistern
    • Datenweitergabe ins Ausland

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)
    • Benennung eines DSB
    • Stellung des DSB
    • Aufgaben des DSB

    Transparenzpflichten
    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Datenschutz-Folgeabschätzung
    • Technischer und organisatorischer Datenschutz
    • Rechte der betroffenen Person
    • Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte
    sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

    Teilnahmegebühr:

    900,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,
    zzgl. 19 % MwSt.
    1.150,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. 19 % MwSt.

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke)
    ist im Preis enthalten.

     

  • Workshop “Die E-Rechnung - Steuer- und Handelsrecht sicher erfüllen, Prozesse optimal organisieren”
    Freitag, 19. Juni 2020, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr


    Digitale Rechnungen und E-Invoicing sind in vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken.
    Gerade die Optimierung des Prozesses von der Bestellung, Leistungsannahme,
    Rechnungsprüfung bis zur Bezahlung und Buchung sollten hier im Vordergrund
    stehen, sog. Prozessorientiertes Rechnungswesen. Dabei gibt es rechtliche
    und steuerliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Die Verpfl ichtung zur
    Erstellung und Übertragung elektronischer Rechnungen für die leistenden Unternehmer
    gelten zwar erst ab dem 27.11.2020. Jedoch sollten bei geplanten oder
    derzeitigen Unternehmensentscheidungen beim E-Invoicing die neuen Formate und
    Übertragungswege mit Weitsicht im Vorfeld berücksichtigt werden. Der angebotene
    Workshop beinhaltet daher folgende Themen:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          • Voraussetzungen für die Verwendung elektronischer Rechnungen
    • Rechnungsaussteller: So gehen Sie richtig bei Rechnungsabwicklung und Vorsteuerabzug vor
    • Elektronische Rechnungen beim Rechnungsempfänger
    • Ordnungsgemäße Archivierung von digitalen Rechnungen und Belegen
    • Praktische Vorstellung von IT-Lösungen zur Erstellung von E-Rec hnungen

    Teilnahmegebühr:

    125,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,
    zzgl. 19 % MwSt.
    150,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. 19 % MwSt.


    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke)
    ist im Preis enthalten.

    Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmeranzahl auf 15
    TN begrenzt ist.

     

20. Juni
  • Modul 11 gemäß BKrFQ (Lkw)
    Samstag, 20. Juni 2020, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Laut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen. 

    Unser 100%iges Tochterunternehmen, die FGIBB Service GmbH bietet diese Weiterbildungsschulung an.

    Kosten:

    80,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. 19% MwSt., mithin 95,20 € brutto

    90,00 € netto für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. 19% MwSt., mithin 107,10 € brutto

     Weitere Details zu dem hier angebotenen Schulungsmodul können Sie der unten eingefügten Modulübersicht entnehmen.

    hier gibt es weitere Infos: Modul 11 gemäß BKrFQ (Lkw)

     

  • Seminar “Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang”
    Samstag, 20. Juni 2020, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen
    Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer
    zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. *Bis...
    waren es 10 Personen.
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B.
    Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.
    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche
    Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen
    und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neubestellte
    wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.
    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.
    Folgende Seminarinhalte sollen vermittelt werden:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz
    • Grundlagen zum EU-Recht
    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

    Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände
    • Einwilligung
    • Datenübermittlung an Dritte
    • Beauftragung von Dienstleistern
    • Datenweitergabe ins Ausland

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)
    • Benennung eines DSB
    • Stellung des DSB
    • Aufgaben des DSB

    Transparenzpflichten
    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    • Datenschutz-Folgeabschätzung
    • Technischer und organisatorischer Datenschutz
    • Rechte der betroffenen Person
    • Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte
    sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

    Teilnahmegebühr:

    900,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,
    zzgl. 19 % MwSt.
    1.150,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. 19 % MwSt.

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke)
    ist im Preis enthalten.

    Im Anschluss des Letzten Tages (20.06.2020) erschließt sich eine Prüfung

     

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