Terminkalender

20 - 26 Mai, 2019
22. Mai
  • Seminar "Schadensmanagement für Transport- und Speditionsunternehmen"
    Mittwoch, 22. Mai 2019, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Um die Regulierungskosten der Versicherungsfälle minimieren zu können, informiert unser Referent die Seminarteilnehmern über verschiedene Versicherungskonzepte sowie deren Vor- und Nachteile. Dabei
    erkennen die Teilnehmer vielfältige Ansatzpunkte für das eigene Schadensmanagement und zahlreiche Gestaltungsalternativen für die Beteiligung des Nutzers, die eigene Prozessoptimierung und deren Auswirkungen
    auf die Rentabilität de Firmenfuhrparks.


    Das Seminar richtet sich an Fuhrparkverantwortliche sowie Entscheider aus den Bereichen Personal, Administration, Einkauf und Controlling, die ein Interesse daran haben, das Schadensmanagement im Fuhrpark kosten- und prozessoptimal zu gestalten.


    Inhalte des Seminars:


     - Aktives Risiko- und Schadensmanagement
     - Systematische Risikoanalyse: Fahrer, Fuhrpark, Schäden
     - Verschiedene Versicherungskonzepte und Gestaltungsoptionen
     - Beteiligte Interne und Externe prozessoptimiert einbinden

    Teilnahmegebühren:

    folgt noch...

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

25. Mai
  • Modul 16 gemäß BKrFQ (Lkw) Sondermodul - Notfälle/Auffrischung 1. Hilfe
    Samstag, 25. Mai 2019, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Laut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen. 

    Unser 100%iges Tochterunternehmen, die FGIBB Service GmbH bietet diese Weiterbildungsschulung an.

    Kosten:

    95,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. 19% MwSt.

    105,00 € netto für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. 19% MwSt.

     Weitere Details zu dem hier angebotenen Schulungsmodul können Sie der unten eingefügten Modulübersicht entnehmen.

     

  • Schulung für Befähigte Personen zur betriebsinternen Fahrerschulung in die Nutzung analoger und digitaler Fahrtenschreiber im Bezug auf Art. 33 der VO (EU) Nr. 165/2014
    Samstag, 25. Mai 2019, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Verkehrsunternehmen haben dafür zu sorgen, dass ihre Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des analogen und/oder digitalen Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden [Schulungspflicht nach Art. 33 der „Kontrollgeräte“-Verordnung (EU) Nr. 165/2014].

    Dabei schreibt der Verordnungsgeber nicht vor, ob es sich dabei ausschließlich nur um Schulungen durch externe Schulungsveranstalter handeln darf oder ob auch eine Schulung durch den Unternehmer (oder von ihm beauftragte Mitarbeiter des Unternehmens) zulässig ist. Insofern darf der Unternehmer die Schulung/en auch selbst durchführen.

    Der Unternehmer ist darüber hinaus verpflichtet, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden [vgl. Art. 33 I S. 1 2. HS der VO (EU) Nr. 165/2014]. Sollten bei derartigen Überprüfungen Beanstandungen festgestellt werden, dürfte eine erneute anlassbezogene Schulung der Mitarbeiter erforderlich sein.

     

    Ähnliche Unterweisungsverpflichtungen des Unternehmers sieht bereits das deutsche Arbeitsschutz-/Unfallverhütungsrecht vor. Nach § 4 der Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)  hat der Unternehmer die Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss nach diesen Vorschriften dokumentiert werden.

    Unternehmern ist daher - im eigenen Interesse zum Nachweis bei etwaigen Betriebskontrollen - auch im Zusammenhang mit der neuen Fahrtenschreiber-Verordnung zu empfehlen, sowohl die durchgeführte/n Schulung/en als auch die regelmäßigen Überprüfungen nach Art. 33 der VO (EU) Nr. 165/2014  schriftlich zu dokumentieren.

     

    Die FGIBB Service GmbH bietet daher auch im Jahr 2019 die sogn. Schulung für befähigte Personen zur betriebsinternen Fahrerschulung in die Nutzung analoger und digitaler Fahrtenschreiber im Bezug auf Art. 33 der VO (EU) Nr. 165/2014 an.

     

    Die Kosten für die Schulung belaufen sich auf 115,00 € netto zzgl. 19 % MwSt.

     

    Bei Vorlage der Fördervoraussetzungen kann für dieses Seminar über das BAG-Förderprogramm "Weiterbildung" ein Zuschuss beantragt werden.

     

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