Terminkalender

Freitag, 3. März 2023
  • Seminar "Fortbildungslehrgang im Abfallrecht" (Tag 2 von 2)
    Freitag, 3. März 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Park und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öff entlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebe benötigen diese Erlaubnis nicht, wenn sie für diese Tätigkeit zertifi ziert sind.

    Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.

    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.

     

    Teilnahmegebüren:

     
    400,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     
    450,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.
     
    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungs- getränke) und das Lehrmaterial sind im Preis enthalten.

     

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