Terminkalender

Samstag, 18. November 2023
  • Modul 3 (BKrfQ) in Verbindung mit jährlicher Unterweisungspflicht nach Art. 33 8EU) VO 165/2014
    Samstag, 18. November 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Bei „geschlossenen“ Firmenschulungen (Inhouse oder extern) ist es möglich, dass der Besuch dieser Berufskraftfahrerschulung mit der jährlichen Unterweisungspflicht nach § 33 EG VO 165/2014 zur Erfüllung der Unternehmerverantwortlichkeit aufgewertet wird. Hierfür benötigt unser Referent im Vorfeld eine Auflistung der im Unternehmen zum Einsatz kommenden Fahrtenschreiber sowie Informationen zu Beförderungsabläufen, Organisations- oder Arbeitsanweisungen, die sich auf die Anwendung der Fahrtenschreiber und der Sozialvorschriften beziehen.

     

    Ort: individuell vereinbar


    Teilnahmegebühr für Mitglieder:                            

    01 - 10 Teilnehmer = 95,00 € netto pro TN zzgl. MwSt.
    11 - 15 Teilnehmer = 990,00 € netto zzgl. MwSt.
    16 - 20 Teilnehmer = 1.360,00 € netto zzgl. MwSt.
    21 - 25 Teilnehmer = 1.680,00 € netto zzgl. MwSt.

    Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder:                  

    01 - 10 Teilnehmer = 105,00 € netto pro TN zzgl. MwSt.
    11 - 15 Teilnehmer = 1.090,00 € netto zzgl. MwSt.
    16 - 20 Teilnehmer = 1.460,00 € netto zzgl. MwSt.
    21 - 25 Teilnehmer = 1.780,00 € netto zzgl. MwSt.

     

     

  • Modul 3 - Sozialvorschriften im Güter- und Personenverkehr
    Samstag, 18. November 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen

    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teilnahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall, dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16 Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest finden Interessierte unter dem nachfolgenden Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:

    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

     

  • Seminar " Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang" (Tag 3 von 3)
    Samstag, 18. November 2023, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

     

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung einer Person als betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20* Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

    *Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, die nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neu bestellte wie bereits bestellte Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

     

    Teilnahmegebühr: 


    900,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. aktuell gültige MwSt.
    1.150,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell gültige MwSt.

     

     

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