Terminkalender

Samstag, 24. August 2019
  • Betriebliche Ersthelfer-Schulung (Grundkurs)
    Samstag, 24. August 2019, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Nach § 10 ArbSchG sind vom Arbeitgeber u.a. Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe der Beschäftigten erforderlich sind.

    Hierzu zählt die 9 Unterrichtseinheiten umfassende Ausbildung von Mitarbeitern in Erster Hilfe und die Benennung der ausgebildeten betrieblichen Ersthelfer.

    Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):
     - Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
     - Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
     - in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
     - in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.

    Weiteres wird in den UVV, BGV A1 § 2 und § 24 geregelt.

    Für die hier angebotene betriebliche Ersthelfer-Schulung sind folgende Themen und Anwendungen vorgesehen:

    Eigenschutz und Absichern von Unfällen
    • Wundversorgung
    • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
    • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
    • Verätzungen
    • Vergiftungen
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Defibrillator
    • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
    • Atemwegsmanagement, Heimlich-Manöver
    • Schocklagerung

    Akute Erkrankungen
    • Erkennung von Herzinfarkten und Schlaganfällen
    • Epilepsie
    • Asthma und Hyperventilation
    • Bauchschmerzen
    • Unterzuckerung
    • Erfrierungen und Unterkühlung

    Verletzungen und Wundversorgung
    • Verletzung der Wirbelsäule,
    • Druckverband
    • Knochenbrüchen,
    • Brandverletzungen und Verbrühungen
    • Wundverbände für verschiedene Zwecke
    • Motorradhelm abnehmen (optional)


    ACHTUNG!!! Die Gültigkeit der Teilnahmebescheinigung besteht für 2 Jahre ab Ausstellungsdatum, denn für betriebliche Ersthelfer schreiben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Fortbildung in 2-jährigen Abständen vor.

    Teilnahmegebühr:

    40,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. zzgl. 19 % MwSt. (7,60 €)

    50,00 € netto für Nichtmitglieder zzgl. 19 % MwSt. (7,60 €)

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

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