Terminkalender

Samstag, 23. Februar 2019
  • Grundlehrgang „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz“ (Tag 3 von 3)
    Samstag, 23. Februar 2019, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 10 Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden.

    Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neubestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

    Inhalte des Seminars:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

     - Grundlagen zum EU-Recht
     - Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
     - Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
     - Gesetzliche Erlaubnistatbestände
     - Einwilligung
     - Datenübermittlung an Dritte
     - Beauftragung von Dienstleistern
     - Datenweitergabe ins Ausland

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)

     - Benennung eines DSB
     - Stellung des DSB
     - Aufgaben des DSB

    Transparenzpflichten
     - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
     - Datenschutz-Folgeabschätzung
     - Technischer und organisatorischer Datenschutz
     - Rechte der betroffenen Person
     - Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an folgende Zielgruppen:

    Zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen,
    die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

    Teilnahmegebühren:

    850,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. zzgl. 19 % MwSt.

    900,00 € netto für Nichtmitglieder zzgl. 19 % MwSt.

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

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