Terminkalender

Freitag, 25. Oktober 2019
  • Fortbildungslehrgang im Abfallrecht (Tag 1 von 2)
    Freitag, 25. Oktober 2019, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen

    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Park- und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll als beauftragte Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt.


    Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.

    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.

    Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,
    • alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
    • alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt

    an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.

    FGIBB Service GmbH ist anerkannte Bildungsstätte

    Die FGIBB Service GmbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. ist für die Durchführung derartiger Lehrveranstaltungen behördlich anerkannt und führt sie in regelmäßigen Abständen durch.

    Teilnehmerkreis

    Der Kurs richtet sich an verantwortliche Personen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die bereits einen Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) nach § 9 EfbV oder § 4 und § 5 AbfAEV absolviert haben und sich gemäß § 9 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Absatz 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen.

    Inhalt

    Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen aktuellen Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Person gemäß § 9 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung von Unternehmen, die beförderungserlaubnispflichtige Abfälle sammeln und befördern, verantwortlichen Personen gemäß § 5 Absatz 3 AbfAEV, da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw. technische Entwicklungsstand vermittelt wird.

    Teilnahmegebühr:

    335,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. zzgl. 19 % MwSt., mithin insgesamt 398,65 € brutto.

    Lehrmaterialen und Verpflegung sind im Preis enthalten.

     

  • Güterkraftverkehrslehrgang Crash-Kurs (Tag 5 von 10)
    Freitag, 25. Oktober 2019, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Seit vielen Jahren bereitet die FGIBB Service GmbH Kursteilnehmer auf die IHK Sachkundeprüfung vor. Angelehnt an die vorgeschriebenen Prüfungssachgebiete werden u.a. folgende Themen unterrichtet:

    • Recht (Arbeits- und Sozialrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Gefahrgutrecht etc.),
    • Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes,
    • Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr,
    • Technische Normen und technischer Betrieb,
    • Straßenverkehrssicherheit
    • Der Umgang mit dem digitalen Tachografen etc.

    Bezogen auf die im Unterricht behandelten Themen erhalten die Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstag ein Exemplar des im AKS Verlag erschienenen Lehrbuchs: „Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterverkehr“, welches im Lehrgangsentgelt bereits enthalten ist.

    Dieses beeinhaltet den prüfungsrelevanten Stoff in übersichtlicher Form und hat viele Generationen von Prüflingen erfolgreich auf die IHK-Fachkundeprüfung vorbereitet. Es eignet sich zudem hervorragend als Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis.

    Im Anschluss an den prüfungsvorbereitenden Lehrgang ist das Ablegen der Sachkundeprüfung im Güterkraftverkehr vor der für Sie zuständigen IHK (Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Prüflings) vorgesehen.

    Weitere Details zum Ablauf und Inhalt der Prüfung sowie die Prüfungstermine finden Sie auf der Homepage

    der IHK Berlin unter: https://www.ihk-berlin.de

    oder für die IHK Potsdam unter: https://www.ihk-potsdam.de/

    oder der IHK Cottbus: https://www.cottbus.ihk.de/

    oder IHK Ostbrandenburg mit Sitz in Frankfurt/Oder: https://www.ihk-ostbrandenburg.de/

    Teilnahmegebühren:

    718,49 € zzgl. 19 % MwSt. (136,51 €), mihin 855,00 € brutto.

    ggf. förderfähig über BAG-Förderprogramm "Weiterbildung"

     

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