Terminkalender

Samstag, 23. Juni 2018
  • Grundlehrgang "Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz (3. Tag von 3 Tagen)"
    Samstag, 23. Juni 2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines
    betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 10 Personen (auch Teilzeitkräfte und
    Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten
    beschäftigt sind.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen,
    z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden.

    Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für
    betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben.Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen
    Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich
    gleichermaßen für neubestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.


    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten
    Bedingungen.

    Seminarinhalte:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

    - Grundlagen zum EU-Recht
    - Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
    - Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
    - Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

    - Gesetzliche Erlaubnistatbestände
    - Einwilligung
    - Datenübermittlung an Dritte
    - Beauftragung von Dienstleistern
    - Datenweitergabe ins Ausland

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)
    - Benennung eines DSB
    - Stellung des DSB
    - Aufgaben des DSB

     Transparenzpflichten

    - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    - Datenschutz-Folgeabschätzung
    - Technischer und organisatorischer Datenschutz
    - Rechte der betroffenen Person
    - Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an folgende Zielgruppen:

    Zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen, die sich mit den neuen betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

    Die Prüfung findet um 12:30-14:30 Uhr statt.

    Teilnahmegebühr:

    850,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. zzgl. 19 % MwSt.
    900,00 € netto f. Nichtmitglieder zzgl. 19 % MwSt.


    Die Verpflegung (Imbiss und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

  • Modul 13 gemäß BKrFQG (Sondermodul - Abfallbeförderung)
    Samstag, 23. Juni 2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Laut des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) sind Bus und Lkw Fahrer dazu verpflichtet, alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung nach BKrFQG gilt für alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und über eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG mit und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) verfügen. 

     

    Unser 100%iges Tochterunternehmen, die FGIBB Service GmbH bietet diese Weiterbildungsschulung an.

     

    Kosten:

    80,00 € netto für Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. 19% MwSt., mithin 95,20 € brutto

    90,00 € netto für Nichtmitglieder der Fuhrgewerbe-Innung, zzgl. 19% MwSt., mithin 107,10 € brutto

     

     

     Weitere Details zu dem hier angebotenen Schulungsmodul können Sie der unten eingefügten Modulübersicht entnehmen.

     

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