Terminkalender

Freitag, 15. Juni 2018
  • Fortbildungslehrgang im Abfallrecht
    Donnerstag, 14. Juni 2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Am Donnerstag, den 14.06.2018 findet der Abfalllehrgang bei der Niederlassung MAN, Freiheit 7, 13597 Berlin statt. Am Freitag, den 15.06.2018 findet der Abfalllehrgang im Haus der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburge. V., Hedemannstraße 13, 10969 Berlin statt.

     

    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen
    des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
    (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub
    und Straßenaufbruch, Garten-, Park- und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll als beauftragte
    Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Verpackungsabfälle sammeln und
    befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer
    eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen
    Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt.


    Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen,
    dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen
    entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.


    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
    bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem
    von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben.
    Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.


    Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter,
    die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,


    • alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
    • alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54
    KrWG verfügt

    an einer behördlich ankerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.


    Inhalt
    Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen
    aktuellen Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes
    verantwortlichen Person gemäß § 9 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung
    von Unternehmen, die beförderungserlaubnispflichtige Abfälle sammeln und befördern, verantwortlichen
    Personen gemäß § 5 Absatz 3 AbfAEV, da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV
    und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw. technische Entwicklungsstand vermittelt wird.

     

    Teilnahmegebühr:
    335,00 € zzgl. 19 % MwSt. (63,65 €)
    398,65 € inkl. 19 % MwSt.

     

    Die genannte Teilnahmegebühr bezieht sich auf beide Schulungstermine.

    Lehrmaterial und Verpflegung sind im Preis enthalten.

    hier gibt es weitere Infos: Fortbildungslehrgang im Abfallrecht

     

  • Grundlehrgang "Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz (1. Tag von 3 Tagen)"
    Freitag, 15. Juni 2018, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines
    betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 10 Personen (auch Teilzeitkräfte und
    Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten
    beschäftigt sind.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen,
    z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden.


    Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für
    betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben.Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen
    Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich
    gleichermaßen für neubestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten
    Bedingungen.

    Seminarinhalte:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

    - Grundlagen zum EU-Recht
    - Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts
    - Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu
    - Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

    - Gesetzliche Erlaubnistatbestände
    - Einwilligung
    - Datenübermittlung an Dritte
    - Beauftragung von Dienstleistern
    - Datenweitergabe ins Ausland

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)

    - Benennung eines DSB
    - Stellung des DSB
    - Aufgaben des DSB

    Transparenzpflichten

    - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
    - Datenschutz-Folgeabschätzung
    - Technischer und organisatorischer Datenschutz
    - Rechte der betroffenen Person
    - Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an folgende Zielgruppen:

    Zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen, die sich mit den neuen betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

     

    Teilnahmegebühr:

    850,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. zzgl. 19 % MwSt.
    900,00 € netto f. Nichtmitglieder zzgl. 19 % MwSt.

    Die Verpflegung (Imbiss und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

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