Terminkalender

Donnerstag, 14. Juni 2018
  • Fortbildungslehrgang im Abfallrecht
    Donnerstag, 14. Juni 2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Am Donnerstag, den 14.06.2018 findet der Abfalllehrgang bei der Niederlassung MAN, Freiheit 7, 13597 Berlin statt. Am Freitag, den 15.06.2018 findet der Abfalllehrgang im Haus der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburge. V., Hedemannstraße 13, 10969 Berlin statt.

     

    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen
    des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
    (KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub
    und Straßenaufbruch, Garten-, Park- und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll als beauftragte
    Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Verpackungsabfälle sammeln und
    befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer
    eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen
    Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt.


    Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen,
    dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen
    entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.


    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
    bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem
    von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben.
    Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.


    Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter,
    die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,


    • alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
    • alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54
    KrWG verfügt

    an einer behördlich ankerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.


    Inhalt
    Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen
    aktuellen Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes
    verantwortlichen Person gemäß § 9 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung
    von Unternehmen, die beförderungserlaubnispflichtige Abfälle sammeln und befördern, verantwortlichen
    Personen gemäß § 5 Absatz 3 AbfAEV, da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV
    und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw. technische Entwicklungsstand vermittelt wird.

     

    Teilnahmegebühr:
    335,00 € zzgl. 19 % MwSt. (63,65 €)
    398,65 € inkl. 19 % MwSt.

     

    Die genannte Teilnahmegebühr bezieht sich auf beide Schulungstermine.

    Lehrmaterial und Verpflegung sind im Preis enthalten.

    hier gibt es weitere Infos: Fortbildungslehrgang im Abfallrecht

     

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.