Terminkalender

Februar 2022
  • Modul 5 - Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz
    Samstag, 12. Februar 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen
    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer
    (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE
    (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der ge
    setzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teil
    nahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall,
    dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr
    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse
    für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der
    Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG
    Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr
    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse
    für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16
    Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie
    über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr
    Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer

    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung
    Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse
    Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme
    von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von
    der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest fi nden Interessierte unter dem nachfolgenden
    Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:


    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

März 2022
  • Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht” (1/2)
    Donnerstag, 17. März 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Rechtliche Bestimmungen
    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des
    Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für
    Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Parkund Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle
    gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird
    bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebe benötigen diese Erlaubnis nicht, wenn sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind.

    Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.

    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig
    durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.

    Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,

    • alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifi zierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
    • alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt

    an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.

    FGIBB Service GmbH ist anerkannte Bildungsstätte

    Die FGIBB Service GmbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. ist

    für die Durchführung derartiger Lehrveranstaltungen behördlich anerkannt und führt sie in regelmäßigen Ab
    ständen durch.

    Teilnehmerkreis

    Der Kurs richtet sich an verantwortliche Personen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder Anzeige- und
    Erlaubnisverordnung, die bereits einen Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) nach § 9 EfbV oder § 4 und § 5 AbfAEV
    absolviert haben und sich gemäß § 9 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Absatz 3 AbfAEV mindestens alle
    3 Jahre fortbilden müssen.

    Inhalt
    Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen aktuellen
    Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Person gemäß § 9 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung von Unternehmen, die beförderungserlaubnispfl ichtige Abfälle sammeln und befördern, verantwortlichen Personen gemäß § 5 Absatz 3 AbfAEV, da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw. technische Entwicklungsstand vermittelt

    Teilnahmegebühr:

    395,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,  zzgl. aktuell gültige MwSt.
    445,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell  gültige MwSt.
     
     Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) und das Lehrmaterial sind im Preis enthalten.

     

  • Seminar “Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang” (1/3)
    Donnerstag, 17. März 2022, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20*Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
    *Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B.

    Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, die nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen
    Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neu bestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

    Folgende Seminarinhalte sollen vermittelt werden:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

    • Grundlagen aus dem EU-Recht

    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts

    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu

    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen


    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände

    • Einwilligung

    • Datenübermittlung an Dritte

    • Beauftragung von Dienstleistern

    • Datenweitergabe ins Ausland

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)

    • Benennung eines DSB

    • Stellung des DSB

    • Aufgaben des DSB

    Transparenzpflichten

    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

    • Datenschutz-Folgeabschätzung

    • Technischer und organisatorischer Datenschutz

    • Rechte der betroffenen Person

    • Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

    Teilnahmegebühr:

    900,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,  zzgl. aktuell gültige MwSt.
    1.150,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell  gültige MwSt.

     

  • Seminar “Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang” (2/3)
    Freitag, 18. März 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20*Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
    *Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B.

    Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, die nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen
    Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neu bestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

    Folgende Seminarinhalte sollen vermittelt werden:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

    • Grundlagen aus dem EU-Recht

    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts

    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu

    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen


    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände

    • Einwilligung

    • Datenübermittlung an Dritte

    • Beauftragung von Dienstleistern

    • Datenweitergabe ins Ausland

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)

    • Benennung eines DSB

    • Stellung des DSB

    • Aufgaben des DSB

    Transparenzpflichten

    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

    • Datenschutz-Folgeabschätzung

    • Technischer und organisatorischer Datenschutz

    • Rechte der betroffenen Person

    • Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

    Teilnahmegebühr:

    900,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,  zzgl. aktuell gültige MwSt.
    1.150,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell  gültige MwSt.

     

  • Seminar “Fortbildungslehrgang im Abfallrecht” (2/2)
    Freitag, 18. März 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr



    Rechtliche Bestimmungen
    Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen des
    Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dies gilt für
    Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub und Straßenaufbruch, Garten-, Parkund Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll (als beauftragte Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) oder Verpackungsabfälle sammeln und befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle
    gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird
    bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt. Entsorgungsfachbetriebe benötigen diese Erlaubnis nicht, wenn sie für diese Tätigkeit zertifiziert sind.

    Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.

    Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben. Dieser Lehrgang ist regelmäßig
    durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.

    Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter, die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,

    • alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifi zierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
    • alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG verfügt

    an einer behördlich anerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.

    FGIBB Service GmbH ist anerkannte Bildungsstätte

    Die FGIBB Service GmbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e.V. ist

    für die Durchführung derartiger Lehrveranstaltungen behördlich anerkannt und führt sie in regelmäßigen Ab
    ständen durch.

    Teilnehmerkreis
    Der Kurs richtet sich an verantwortliche Personen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder Anzeige- und
    Erlaubnisverordnung, die bereits einen Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) nach § 9 EfbV oder § 4 und § 5 AbfAEV
    absolviert haben und sich gemäß § 9 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Absatz 3 AbfAEV mindestens alle
    3 Jahre fortbilden müssen.

    Inhalt
    Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen aktuellen
    Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Person gemäß § 9 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung von Unternehmen, die beförderungserlaubnispfl ichtige Abfälle sammeln und befördern, verantwortlichen Personen gemäß § 5 Absatz 3 AbfAEV,
    da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw.
    technische Entwicklungsstand vermittelt

    Teilnahmegebühr:

    395,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,  zzgl. aktuell gültige MwSt.
    445,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell  gültige MwSt.
     
     Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) und das Lehrmaterial sind im Preis enthalten.

     

  • Seminar “Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Bundesdatenschutzgesetz - Grundlehrgang” (3/3) und anschließende Prüfung
    Samstag, 19. März 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz (§ 38 BDSG-neu) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens 20*Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
    *Neuregelung aufgrund des 2. DSAnpUG-EU

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B.

    Outlook, in dem E-Mails verarbeitet / gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen hohe Bußgelder.

    Sie haben in diesem Seminar die Möglichkeit, die nach BDSG und EU-DSGVO erforderliche Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen
    Grundlagen und vermittelt aktuelles Wissen zum Datenschutzgesetz; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neu bestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte.

    Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

    Folgende Seminarinhalte sollen vermittelt werden:

    Einführung in den betrieblichen Datenschutz

    • Grundlagen aus dem EU-Recht

    • Anwendungsbereiche des neuen Datenschutzrechts

    • Vorbetrachtungen zur DSGVO und BDSG-neu

    • Aufsichtsbehörden, Haftung und Sanktionen


    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten

    • Gesetzliche Erlaubnistatbestände

    • Einwilligung

    • Datenübermittlung an Dritte

    • Beauftragung von Dienstleistern

    • Datenweitergabe ins Ausland

    Der Datenschutzbeauftragte (DSB)

    • Benennung eines DSB

    • Stellung des DSB

    • Aufgaben des DSB

    Transparenzpflichten

    • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

    • Datenschutz-Folgeabschätzung

    • Technischer und organisatorischer Datenschutz

    • Rechte der betroffenen Person

    • Meldepflichten

    Das Angebot richtet sich an zukünftige oder bereits bestellte betriebliche bzw. externe Datenschutzbeauftragte sowie alle Personen, die sich mit den betrieblichen Datenschutzvorschriften vertraut machen möchten.

    Teilnahmegebühr:

    900,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,  zzgl. aktuell gültige MwSt.
    1.150,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell  gültige MwSt.

     

  • Modul 4 - Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleistungsprofi - Rechte und Dokumente
    Samstag, 19. März 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr



    Rechtliche Bestimmungen
    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer
    (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE
    (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der ge
    setzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teil
    nahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall,
    dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr

    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse
    für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der
    Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG
    Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr
    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse
    für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16
    Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie
    über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr
    Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer
    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung
    Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse
    Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme
    von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von
    der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest fi nden Interessierte unter dem nachfolgenden
    Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.


    Teilnahmegebühr:


    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

  • Workshop “Verfahrensdokumentation GoBD-konform erstellen”
    Freitag, 25. März 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Mit der Verschärfung des Steuerstrafrechts wurde das Thema Verfahrensdokumentation in den Fokus der Betriebsprüfung gedrängt. Die Frage, ob ein Fehler durch eine Dokumentation oder ein Kontrollsystem vermeidbar gewesen wäre, bestimmt die Hinzuschätzung. Diese Entschlossenheit der Finanzverwaltung erfordert von den Unternehmen und deren steuerlichen Beratern eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema. Es gibt erheblichen Handlungsbedarf. In unserem Workshop zeigen wir Ihnen die aktuellen steuerrechtlichen Themenstellungen, Risiken und Maßnahmen auf.

    Wir informieren Sie über die typischen Schwierigkeiten zur GoBD-Konformität. Mit unseren Lösungsmöglichkeiten versetzen wir Sie
    in die Lage, Chancen und Risiken richtig zu erkennen und Ihre steuerrechtlichen Prozesse auch betriebswirtschaftlich zu optimieren.

    • Rechtliche Grundlagen

    • Inhalt und Aufbau und Projektbeschreibung

    • Musterprozesse (Digitale Rechnung (Belegfl uss inkl. E-Invoicing) und Scannen)

    • E-Invoicing und die Verfahrensdokumentation

    • Aufbewahrungspflichten

    • Auswertung digitaler Unterlagen durch die Finanzverwaltung

     IKS und Verfahrensdokumentation

    Teilnahmegebühr:

    150,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,  zzgl. aktuell gültige MwSt.
    200,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell  gültige MwSt.

     

  • Modul 5 - Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsschutz
    Samstag, 26. März 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr



    Rechtliche Bestimmungen
    Mit der Zielsetzung, die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit der Fahrer zu verbessern, benötigen alle Fahrer
    (m/w/d) die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C und CE (LKW > 3,5 t zGG und ohne Anhänger) bzw. D1, D1E, D und DE
    (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen mit und ohne Anhänger) gewerblich nutzen wollen, einen Grundqualifikationsnachweis bzw. einen regelmäßigen Weiterbildungsnachweis (gilt auch für Fahrten im Werkverkehr).

    Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifi kation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren). Dies gilt auch für Personen, die nach dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erworben haben.

    Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden.

    Allerdings muss ein „Einzelblock“ mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.

    Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw-Fahrer (m/w/d) und Busfahrer (m/w/d) in drei Kenntnisbereiche eingeteilt.

    Gegenüber der zuständigen Führerscheinbehörde muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass innerhalb der ge
    setzlich vorgeschriebenen Frist an einer Weiterbildung zu jedem Kenntnisbereich teilgenommen wurde. Die Teil
    nahme an den einzelnen „Kenntnisbereichen“ wird durch Teilnahmebescheinigungen dokumentiert. Für den Fall,
    dass ein Fahrer (m/w/d) das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Güterkraftverkehr
    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse
    für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Lkw beträgt der
    Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie direkt über die BG
    Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Personenverkehr
    Über die BG Verkehr (Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation) besteht die Möglichkeit, Zuschüsse
    für Fahrsicherheitstrainings zu beantragen. Für ein eintägiges Sicherheitstraining mit dem Omnibus (ab 16
    Sitzplätze) beträgt der Zuschuss derzeit 80 € pro Person. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie
    über die BG Verkehr auf der Homepage unter: https://www.bg-verkehr.de

    Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne ausführlich und individuell zu den Fördermöglichkeiten für Ihr
    Unternehmen.

    Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmer
    Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sich die angebotenen Lehrgänge fördern zu lassen. Die Stiftung
    Warentest hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden herausgegeben. Dieser zeigt, welche Zuschüsse
    Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbständige bekommen können. Er listet Förderprogramme
    von Bund und Ländern auf, erklärt, wer Anspruch auf Bildungsurlaub hat und beschreibt, welche Ausgaben sich von
    der Steuer absetzen lassen. Den Leitfaden der Stifung Warentest fi nden Interessierte unter dem nachfolgenden
    Link

    https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-0/.

    Teilnahmegebühr:


    01 - 10 Teilnehmer = 80,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Innungsmitglieder

    01 - 10 Teilnehmer = 90,00 € netto pro TN  zzgl. aktuell gültige MwSt für Nicht-Mitglieder  der Fuhrgewerbe-Innung

    Die Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Tagungsgetränke) ist im Preis enthalten.

     

  • Seminar “Güterkraftverkehrslehrgang” (Vorbereitung auf die IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr - “Verkehrsleiterprüfung”) “Crash-Kurs” (1/10)
    Montag, 28. März 2022, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr



    Seit vielen Jahren bereitet die FGIBB Service GmbH Kursteilnehmer auf die IHK Fachkundeprüfung vor. Angelehnt
    an die vorgeschriebenen Prüfungssachgebiete werden u.a. folgende Themen unterrichtet:

    • Recht (Arbeits- und Sozialrecht, Güterkraftverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht,
     Gefahrgutrecht etc.)

    • Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes

    • Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

    • Technische Normen und technischer Betrieb

    • Straßenverkehrssicherheit

    • Der Umgang mit dem digitalen Tachografen etc.

    Bezogen auf die im Unterricht behandelten Themen erhalten die Kursteilnehmer am ersten Unterrichtstag ein
    Exemplar des im AKS Verlag erschienenen Lehrbuchs: „Vorbereitung auf die IHK Fachkundeprüfung Güterver
    kehr“, dessen Preis im Lehrgangsentgelt bereits enthalten ist. Dieses beeinhaltet den prüfungsrelevanten Stoff
    in übersichtlicher Form und hat viele Generationen von Prüflingen erfolgreich auf die IHK-Fachkundeprüfung

    vorbereitet. Es eignet sich zudem hervorragend als Nachschlagewerk für die betriebliche Praxis. Im Anschluss an

    den prüfungsvorbereitenden Lehrgang ist das Ablegen der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr vorgesehen.
    Seit dem Jahr 2020 werden die Prüfungen (für den Güterkraftverkehr) ausschließlich von den Brandenburger IHK

    abgenommen. Die Terminierung der Prüfungstermine erfolgt in einem rollierenden System. Die jeweiligen Prüfungstermine können den Homepages der einzelnen IHK entnommen werden. Auch Berliner müssen demnach an einer der Brandenburger IHK ihre Prüfung ablegen. Prüfungsorte sind abwechselnd Potsdam, Schönefeld und Erkner sowie Cottbus und Frankfurt/Oder.

    Weitere Details zum Ablauf und Inhalt der Prüfung sowie die Prüfungstermine- und orte finden Sie auf den Homepages der Brandenburger IHK::

    IHK Potsdam unter https://www.ihk-potsdam.de/

    IHK Cottbus unter https://www.cottbus.ihk.de/

    IHK Ostbrandenburg unter https://www.ihk-ostbrandenburg.de/

    Teilnahmegebühr:


    900,00 € netto f. Mitglieder der Fuhrgewerbe-Innung,  zzgl. aktuell gültige MwSt.
    1.150,00 € netto für Nichtmitglieder, zzgl. aktuell  gültige MwSt.

     

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