Terminkalender

Fortbildungslehrgang im Abfallrecht

 
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Wann: Freitag, 12. Oktober 2018, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

FGIBB Service GmbH, Tel: +49 (30) 25 29 50 10, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Am Freitag, den 12.10.2018 findet der Abfalllehrgang bei der Niederlassung MAN, Freiheit 7, 13597 Berlin statt. Am Samstag, den 13.10.2018 findet der Abfalllehrgang im Haus der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburge. V., Hedemannstraße 13, 10969 Berlin statt.

 

Für Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern, gelten neben den Bestimmungen
des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) auch die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG). Dies gilt für Transportunternehmen und Containerdienste, die Bauabfälle, Erdaushub
und Straßenaufbruch, Garten-, Park- und Speiseabfälle, Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Hausmüll als beauftragte
Dritte der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Verpackungsabfälle sammeln und
befördern. Werden solche Abfälle als gefährliche Abfälle gesammelt und befördert, benötigt der Unternehmer
eine Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG. Diese wird bei Vorliegen der erforderlichen
Voraussetzungen durch die zuständige Behörde erteilt.


Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) bestimmen,
dass die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen einen
entsprechenden Fachkundenachweis erbringen müssen.


Zum Nachweis der Fachkunde wird für die verantwortliche Person nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
bzw. § 4 und § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Teilnahme an einem
von der zuständigen Behörde anerkannten Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) vorgeschrieben.
Dieser Lehrgang ist regelmäßig durch Fortbildungsschulungen (Fortbildungslehrgänge) zu ergänzen.


Im Sinne o.g. Vorschriften sind daher verantwortliche Personen (Unternehmer bzw. Mitarbeiter,
die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsunternehmens betraut sind) verpflichtet,


• alle zwei Jahre, wenn es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt
• alle drei Jahre, wenn das Unternehmen über eine Beförderungserlaubnis entsprechend § 54
KrWG verfügt

an einer behördlich ankerkannten Fortbildungsschulung von mindestens 15 Unterrichtseinheiten teilzunehmen.


Inhalt
Er entspricht inhaltlich und zeitlich den rechtlichen Anforderungen zur Erlangung des erforderlichen
aktuellen Wissensstandes für die Tätigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes
verantwortlichen Person gemäß § 9 EfbV und der für die Leitung und Beaufsichtigung
von Unternehmen, die beförderungserlaubnispflichtige Abfälle sammeln und befördern, verantwortlichen
Personen gemäß § 5 Absatz 3 AbfAEV, da neben den Kenntnissen entsprechend der Anhänge der EfbV
und AbfAEV auch der neueste rechtliche bzw. technische Entwicklungsstand vermittelt wird.

Teilnahmegebühr:
335,00 € zzgl. 19 % MwSt. (63,65 €)
398,65 € inkl. 19 % MwSt.

 

Die genannte Teilnahmegebühr bezieht sich auf beide Schulungstermine.

Lehrmaterial und Verpflegung sind im Preis enthalten.

Anmeldeformular

Registrierungszeitraum abgelaufen

Veranstaltungsort

MAN Niederlassung Berlin-Spandau
Freiheit 7
13597 Berlin-Spandau
 
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